ABU Thema 1 Persöhnlichkeit und Lehrbeginn Flashcards

LAP Vorbereitung

1
Q

Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Identität.

A

Identität kennzeichnet das Wesen eines Menschen mit möglichen Fragestellungen wie:
- Wer bin Ich?
- Wo gehöre ich dazu?
- Wo grenze ich mich ab?
- Wie sehen mich die anderen?

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2
Q

Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Sozialisation.

A

Die Sozialisation ist die Anpassung an gesellschaftliche Denk- und Gefühlsmuster durch Verinnerlichung von sozialen Normen.

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3
Q

Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Ethik.

A

Die Ethik ist die Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des menschen in verschiedenen Lebenssituationen.

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4
Q

Sie können fünf wichtige Grundrechte aus der BV nennen, die ethische Werthaltungen wiedergeben.

A
  • Menschenwürde (BV 7)
  • Rechtsgleichheit (BV 8)
  • Recht auf Leben und persöhnliche Freiheit (BV 10)
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15)
  • Meinungs- und Informationsfreiheit (BV 16)
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5
Q

Definiere den Begriff Moral.

A

Alle Werte und Normen, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesllschaft bestimmen, bezeichnet man als Moral.

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6
Q

Sie kennen den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht.

A

Öffentliches Recht:
regelt die Beziehungen der Personen zur Staatsgewalt. Beispiele: Bundesverfassung (BV), Strafgesetzbuch (StGB), Strassenverkehrsgesetz (SVG), Steuerrecht.
Privates Recht:
regelt die Beziehung zwischen gleich geordneten Personen. Beispiele: Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR), Konsumkreditgesetz (KKG), Partnergesetz (PartG)

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7
Q

Nenne drei wichtige Rechtsgrundsätze.

A

Treu und Glauben (ZGB 2):
Es wird erwartet, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt.
Beweislast (ZGB 8):
Derjenige, der aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableiten möchte, muss dies beweisen.
Rechtsgleichheit (BV 8):
Alle Menschen sind vor dem gestz gleich.

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8
Q

Zähle die fünf Teile des ZGB auf.

A

Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht.

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9
Q

Notiere die Vollständigen Begriffe zu den Kürzeln der folgenden Rechtsverlasse BV, OR, ZGB, StGB, ArG, SVG, BetmG, BBG, BBV, KKG.

A

BV: Bundesverfassung
OR: Obligationenrecht
ZGB: Zivilgesetzbuch
StGB: Strafgesetzbuch
ArG: Arbeitsgesetz
SVG: Strassenverkehrsgesetz
BetmG: Betäubungsmittelgesetz
BBG: Berufsbildungsgesetz
BBV: Berufsbildungsverordnung
KKG: Konsumkreditgesetz

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10
Q

Erkläre die Begriffe Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit.

A

Rechtsfähigkeit (ZGB 11):
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben:
alle Menschen sind rechtsfähig
Urteilungsfähigkeit (ZGB 16):
Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen abschätzen zu können.
Volljährigkeit (ZGB 14):
Mit vollendetem 18. Altersjahr wird man volljährig.

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11
Q

Erkläre die Begriffe beschränkte Handlungsunfähigkeit und Handlungsfähigkeit.

A

beschränkte Handlungsfähigkeit (ZGB 19):
Personen, die urteilsfähig, jedoch nicht volljährig sind, sind beschränkt handlungsfähig.
Handlungsfähigkeit (ZGB 12/13):
Fähigkeit, durch seine eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Voraussetzung: Urteilsfähigkeit und Volljähigkeit.

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12
Q

Zähle die rechtlichen Grundlagen für die Berufsbildung auf.

A

Bundesverfassung (BV 63), Berufsbildungsgesetz (BBG), Berufsbildungsverordnung (BBV), Obligationenrecht (OR), Arbeitsgesetz (Arg).

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13
Q

Nenne Rechte des Lernenden und des Berufsbildners.

A

Wichtige Pflichten des Lernenden (Lehrling:
- alles tun, um das Lehrziel zu erreichen
- Anordnungen des Berufsbildners befolgen
- Unterricht in der Berufsfachschule regelmässig besuchen
- an Berufsfachkursen und am Qualifikationsverfahren teilnehmen
wichtige Pflichten des Berufsbildners (Lehrmeister)
- muss den Lernenden für einen bestimmten Beruf fachgemäss ausbilden
- den vereinbarten Lohn bezahlen
- am Ende der Lehre ein Lehrzeugnis ausstellen

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14
Q

Nenne vier Strafen des Jugendstrafrechts.

A
  • Verweis
  • Persöhnliche Leistung
  • Busse
  • Freiheitsentzug
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