ABU Thema 1 Persöhnlichkeit und Lehrbeginn Flashcards
LAP Vorbereitung
Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Identität.
Identität kennzeichnet das Wesen eines Menschen mit möglichen Fragestellungen wie:
- Wer bin Ich?
- Wo gehöre ich dazu?
- Wo grenze ich mich ab?
- Wie sehen mich die anderen?
Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Sozialisation.
Die Sozialisation ist die Anpassung an gesellschaftliche Denk- und Gefühlsmuster durch Verinnerlichung von sozialen Normen.
Sie kennen die Bedeutung des Begriffs Ethik.
Die Ethik ist die Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des menschen in verschiedenen Lebenssituationen.
Sie können fünf wichtige Grundrechte aus der BV nennen, die ethische Werthaltungen wiedergeben.
- Menschenwürde (BV 7)
- Rechtsgleichheit (BV 8)
- Recht auf Leben und persöhnliche Freiheit (BV 10)
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15)
- Meinungs- und Informationsfreiheit (BV 16)
Definiere den Begriff Moral.
Alle Werte und Normen, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesllschaft bestimmen, bezeichnet man als Moral.
Sie kennen den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht.
Öffentliches Recht:
regelt die Beziehungen der Personen zur Staatsgewalt. Beispiele: Bundesverfassung (BV), Strafgesetzbuch (StGB), Strassenverkehrsgesetz (SVG), Steuerrecht.
Privates Recht:
regelt die Beziehung zwischen gleich geordneten Personen. Beispiele: Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR), Konsumkreditgesetz (KKG), Partnergesetz (PartG)
Nenne drei wichtige Rechtsgrundsätze.
Treu und Glauben (ZGB 2):
Es wird erwartet, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt.
Beweislast (ZGB 8):
Derjenige, der aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableiten möchte, muss dies beweisen.
Rechtsgleichheit (BV 8):
Alle Menschen sind vor dem gestz gleich.
Zähle die fünf Teile des ZGB auf.
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht.
Notiere die Vollständigen Begriffe zu den Kürzeln der folgenden Rechtsverlasse BV, OR, ZGB, StGB, ArG, SVG, BetmG, BBG, BBV, KKG.
BV: Bundesverfassung
OR: Obligationenrecht
ZGB: Zivilgesetzbuch
StGB: Strafgesetzbuch
ArG: Arbeitsgesetz
SVG: Strassenverkehrsgesetz
BetmG: Betäubungsmittelgesetz
BBG: Berufsbildungsgesetz
BBV: Berufsbildungsverordnung
KKG: Konsumkreditgesetz
Erkläre die Begriffe Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit.
Rechtsfähigkeit (ZGB 11):
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben:
alle Menschen sind rechtsfähig
Urteilungsfähigkeit (ZGB 16):
Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen abschätzen zu können.
Volljährigkeit (ZGB 14):
Mit vollendetem 18. Altersjahr wird man volljährig.
Erkläre die Begriffe beschränkte Handlungsunfähigkeit und Handlungsfähigkeit.
beschränkte Handlungsfähigkeit (ZGB 19):
Personen, die urteilsfähig, jedoch nicht volljährig sind, sind beschränkt handlungsfähig.
Handlungsfähigkeit (ZGB 12/13):
Fähigkeit, durch seine eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Voraussetzung: Urteilsfähigkeit und Volljähigkeit.
Zähle die rechtlichen Grundlagen für die Berufsbildung auf.
Bundesverfassung (BV 63), Berufsbildungsgesetz (BBG), Berufsbildungsverordnung (BBV), Obligationenrecht (OR), Arbeitsgesetz (Arg).
Nenne Rechte des Lernenden und des Berufsbildners.
Wichtige Pflichten des Lernenden (Lehrling:
- alles tun, um das Lehrziel zu erreichen
- Anordnungen des Berufsbildners befolgen
- Unterricht in der Berufsfachschule regelmässig besuchen
- an Berufsfachkursen und am Qualifikationsverfahren teilnehmen
wichtige Pflichten des Berufsbildners (Lehrmeister)
- muss den Lernenden für einen bestimmten Beruf fachgemäss ausbilden
- den vereinbarten Lohn bezahlen
- am Ende der Lehre ein Lehrzeugnis ausstellen
Nenne vier Strafen des Jugendstrafrechts.
- Verweis
- Persöhnliche Leistung
- Busse
- Freiheitsentzug