ABU: Einzelarbeitsvertrag Flashcards

1
Q

7.28 Welche Folgen hat eine missbräuchliche Kündigung für eine Arbeitnehmerin?

A

In solchen Fällen kann eine Arbeitnehmerin zwar nicht verlangen, dass sie wieder eingestellt wird, aber sie kann vom Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen, welche eine Richterin oder ein Richter festlegt und maximal sechs Monatslöhne beträgt. Dazu muss die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erheben. → OR 336

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2
Q

7.29 Was ist eine Sperrfrist?

A

Das ist eine Zeitspanne, in der der Arbeitgeber nicht kündigen darf (Kündigung zur Unzeit). → OR 336c

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3
Q

7.30 Nennen Sie die Sperrfristen bei Militärdienst und bei Krankheit oder Unfall.

A
  • Militärdienst/Zivilschutzdienst/Zivildienst: während der Dienstleistung inklusive vier Wochen vorher und nachher
  • Krankheit / Unfall: im ersten Dienstjahr während 30 Tagen
    ab dem zweiten bis fünften Dienstjahr während 90 Tagen
    ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen
  • Schwangerschaft: während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt
  • Hilfsaktion im Ausland: während der Hilfsaktion (Voraussetzung: Zustimmung Arbeitgeber) → OR 336c
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4
Q

7.31 Welches sind die Folgen einer Kündigung, bei der die Kündigungsfrist in die Sperrfrist fällt?

A

Eine Kündigung, die während einer solchen Sperrfrist durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, ist nichtig. Sie hat keine Wirkung und muss nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden. Ist die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist erfolgt, ist sie gültig. Aber die Kündigungsfrist wird während der Dauer der Sperrfrist unterbrochen und läuft erst nachher wieder weiter.

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5
Q

7.32 Nennen Sie zwei wichtige Gründe des Arbeitgebers für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnis-\nses.

A
  • Ein Arbeitnehmer begeht Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber oder seinen Arbeitskollegen (z. B. Diebstahl, Tätlichkeiten, falsche Spesenangaben).
  • Eine Arbeitnehmerin konkurrenziert ihren Arbeitgeber (z. B. Geschäfte auf eigene Rechnung, Schwarzarbeit).
  • Ein Arbeitnehmer verweigert mehrmals und beharrlich seine zu leistende Arbeit, erscheint wiederholt unentschuldigt zu spät oder gar nicht zur Arbeit, verlässt unbegründet den Ar- beitsplatz, bezieht eigenmächtig Ferien oder verweigert die Leistung von Überstunden.
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6
Q

7.33 Welche Folgen hat das Nichtantreten einer Stelle für den Arbeitnehmer?

A

Treten Arbeitnehmende ohne wichtigen Grund die Stelle nicht an oder verlassen sie fristlos, wer den sie schadenersatzpflichtig. In einem solchen Fall schulden die Arbeitnehmenden dem Arbeit- geber ein Viertel eines Monatslohnes. Ausserdem hat der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz weite- ren Schadens (z. B. Einstellung einer Temporärarbeitskraft). → OR 337d

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7
Q

7.34 Wer hilft Ihnen bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz?

A

Am besten erkundigen sich Arbeitnehmende bei Rechtsberatungen von Gewerkschaften, bei der örtlichen Schlichtungsbehörde oder beim örtlichen Arbeitsgericht, bei paritätischen Kommissio- nen (GAV) oder bei Rechtsdiensten von Zeitungen und Zeitschriften.

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8
Q

A5 Auch der Weg zur Arbeit gilt als Arbeitszeit.

A

Falsch ArGV 13

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9
Q

A5 Die gesamte Belegschaft arbeitet diese Woche wegen Inventaraufnahmen zwei Stunden länger. Hier spricht man von Überzeit.

A

Richtig ArG 12

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10
Q

A5 Sie müssen noch dringend etwas erledigen und arbeiten eine Stunde länger im Betrieb. Auch das nennt man Über- zeit.

A

Falsch OR 321c

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11
Q

A5 Nachtarbeit wird mit dem doppelten Lohnzuschlag von Sonntagsarbeit entschädigt.

A

Falsch ArG 17b

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12
Q

A6 1. Jeder Arbeitsvertrag muss gekündigt werden.

A

Falsch

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13
Q

A6 2. Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung nach Ablauf der vertraglich abgemachten Zeit.

A

Richtig

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14
Q

A6 3. Kündigungen mit falschen Fristen sind ungültig

A

Falsch

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15
Q

A6 4. Liegt eine missbräuchliche Kündigung vor, muss ich beim Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben.

A

Richtig

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16
Q

A6 5. Ich habe das Recht auf eine schriftliche Begründung, weshalb mir gekündigt wurde.

A

Richtig

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17
Q

A6 7. Im 2. bis 9. Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

A

Falsch

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18
Q

A6 8. Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.

A

Falsch

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19
Q

A6 9. Bei den Kündigungsfristen gilt das Datum des Poststempels.

A

Falsch

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20
Q

A6 10. Kaum habe ich die neue Stelle angetreten, bin ich nun schon seit fünf Wochen krank. Jetzt wurde mir gekündigt. Das ist doch missbräuchlich?

A

Falsch

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21
Q

A6 11. Ihr Kollege lässt einige Dinge am Arbeitsplatz mitlaufen und wird dabei erwischt. Er hat eine halbe Stunde Zeit, den Platz zu räumen. Ist die frist- lose Auflösung rechtens?

A

Richtig

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22
Q

A6 12. Ihr Kollege lässt einige Dinge am Arbeitsplatz mitlaufen und wird dabei erwischt. Er hat eine halbe Stunde Zeit, den Platz zu räumen. Ist die frist- lose Auflösung rechtens?

A

Richtig

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23
Q

A6 13. Ihnen wurde ungerechtfertigt fristlos gekündigt. Deshalb erhalten Sie noch während den nächsten sechs Monaten den Lohn weiter.

A

Falsch

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24
Q

7.35 Was gilt bei Arbeitsstreitigkeiten in Bezug auf die Gerichtskosten?

A

Für Streitigkeiten bis zum einem Streitwert von Fr. 30000.- fallen keine Gerichtskosten an.

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25
Q

7.36 Wie heissen die Vertragspartner bei einem Gesamtarbeitsvertrag?

A

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerorgani- sationen (Gewerkschaften) abgeschlossen. → OR 356

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26
Q

7.37 Nennen Sie Unterschiede zwischen einem Einzelarbeitsvertrag und einem Gesamtarbeitsvertrag.

A

Vertragsparteien:
- EAV: Arbeitgeber - Arbeitnehmer
- GAV: Arbeitgeberverband - Arbeitnehmerverband
Vertragsinhalt:
- Die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages enthalten häufig günstigere Regelungen für die Arbeitnehmenden als das OR.

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27
Q

7.38 Wann darf ein Einzelarbeitsvertrag abweichende Bestimmungen zu einem Gesamtarbeitsvertrag auf- weisen?

A

Ein Einzelarbeitsvertrag darf abweichende Bestimmungen zu einem Gesamtarbeitsvertrag auf- weisen, aber nur zum Vorteil der Arbeitnehmenden. Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages, die dem Gesamtarbeitsvertrag widersprechen, sind nichtig (ungültig).

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28
Q

7.39 Wann gilt ein Gesamtarbeitsvertrag obligatorisch für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ei- ner bestimmten Berufsgruppe?

A

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages nur für die Mitglieder des jeweiligen Arbeitgeberverbandes und der jeweiligen Arbeitnehmerorganisation, welche den Ver- trag ausgehandelt haben. Der Bundesrat oder der Regierungsrat eines Kantons kann jedoch unter bestimmten Umständen einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Schweiz beziehungsweise für den betreffenden Kanton allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt dieser Vertrag obligatorisch für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden einer bestimmten Berufsgruppe.

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29
Q

7.40 Welche Bedeutung hat der Gesamtarbeitsvertrag für die Sozialpartner?

A

Die Vertragsparteien (Sozialpartner) müssen alle Bestimmungen einhalten und sind verpflichtet, den Arbeitsfrieden in Bezug auf alle Regelungen im GAV zu wahren (Friedenspflicht). Auf Kampf- massnahmen wie Streiks oder Aussperrungen wird während der Gültigkeit des GAV verzichtet. → OR 357, 357a

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30
Q

7.41 Nennen Sie vier Beispiele von einfachen Aufträgen.

A
  • Sich beim Coiffeur die Haare schneiden lassen
  • Eine Ärztin oder Zahnärztin konsultieren
  • Bei einem Fahrlehrer Fahrstunden nehmen
  • Sich von einer Taxichauffeurin von A nach B fahren lassen
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31
Q

7.42 Nennen Sie vier Beispiele für einen Werkvertrag.

A
  • Bei einem Künstler ein Bild in Auftrag geben
  • Ein Haus bauen lassen
  • Bei einer Schreinerin eine Truhe herstellen lassen
  • In der Garage ein Auto reparieren lassen
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32
Q

A3 1. Unbefristete Arbeitsverhältnisse haben keine Probezeit.

A

Falsch

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33
Q

A3 2. Wenn ich einen Schaden im Betrieb anrichte, übernimmt meine Privathaft- pflichtversicherung die Kosten.

A

Falsch

34
Q

A3 3. Meine Treuepflicht endet in jedem Fall mit der Vertragsauflösung.

A

Falsch

35
Q

A3 4. Wenn ich für meine Arbeit Trinkgeld erhalte, darf ich das behalten.

A

Richtig

36
Q

A3 5. Überstunden sind zu leisten, wenn sie betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar sind.

A

Richtig

37
Q

A3 6. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Überstunden mit Freizeit kompensiert oder ausbezahlt werden.

A

Falsch

38
Q

A3 7. Wenn ich den Betrieb vorzeitig verlasse, habe ich auch keinen Anspruch mehr auf eine Gratifikation.

A

Falsch

39
Q

A3 8. Der 13. Monatslohn ist ein fester Lohnbestandteil.

A

Richtig

40
Q

A3 9. Wenn ich ein Arztzeugnis vorweisen kann, erhalte ich immer den vollen Lohn.

A

Falsch

41
Q

A3 10. Für auswärtige Arbeiten kann ich Spesen geltend machen.

A

Richtig

42
Q

A3 11. Belegt mein Arztzeugnis, dass ich in den Ferien krank war oder einen Unfall hatte, kann ich diese Ferientage nachbeziehen.

A

Richtig

43
Q

A3 12. Ist eine Arbeitnehmerin längere Zeit arbeitsunfähig, können ihr die Ferien gekürzt werden.

A

Richtig

44
Q

A3 13. Für die Hochzeit meiner Schwester erhalte ich zwei freie Tage.

A

Falsch

45
Q

A3 14. Ich kann vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen.

A

Richtig

46
Q

A3 15. Der Arbeitgeber kann sich weigern, eine Arbeitsbestätigung auszustellen.

A

Falsch

47
Q

A4 Suchen Sie im ArG nach gesetzlichen Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeit. Nennen Sie den Artikel und halten Sie stichwortartig fest, was das Gesetz vorschreibt.

A

ArG 15:
- Pausen = Arbeitszeit
- 15 Minuten bei mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeit
- 30 Minuten bei mehr als sieben Stunden Arbeit
- Eine Stunden bei mehr als neun Stunden Arbeit
- Tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden

48
Q

7.1 Wo finden Sie gesetzliche Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag?

A
  • Obligationenrecht (OR)
  • Arbeitsgesetz (ArG)
49
Q

7.2 In welchem Gesetz finden Sie die Pflichten der Arbeitnehmenden?

A

Im Obligationenrecht (OR)

50
Q

7.3 Welche Vertragsform gilt für den Einzelarbeitsvertrag?

A

Der Einzelarbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er ist formlos gültig.

51
Q

7.4 Zählen Sie vier Pflichten der Arbeitnehmenden auf.

A
  • Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung → OR 321
  • Sorgfaltspflicht - OR 321a
  • Treuepflicht OR 321a
  • Verbot von konkurrenzierenden Nebentätigkeiten → OR 321a
  • Rechenschafts- und Herausgabepflicht → OR 321b
  • Pflicht zur Leistung von Überstunden → OR 321c
  • Befolgung von Anordnungen und Weisungen → OR 321d
52
Q

7.5 Erklären Sie die Treuepflicht.

A

Von den Mitarbeitenden wird verantwortungsbewusstes, loyales und redliches Verhalten erwar- tet. Sie haben alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber einen Schaden zufügen kann. Fabrika- tions- und Geschäftsgeheimnisse sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu wahren.

53
Q

7.6 Wann dürfen Sie keinen bezahlten Nebentätigkeiten nachgehen?

A

Wenn sie die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz beeinträchtigen oder den Arbeitgeber konkur-renzieren.

54
Q

7.8 Wann ist eine Arbeitnehmende verpflichtet, Überstunden zu leisten?

A

Arbeitnehmende können vom Arbeitgeber verpflichtet werden, Überstunden zu leisten, wenn sie aus betrieblichen Gründen notwendig und für die Arbeitnehmenden zumutbar sind (z. B. persön- liche Leistungsfähigkeit und Gesundheit, familiäre Pflichten).

55
Q

7.7 Was sind Überstunden?

A

Überstunden liegen vor, wenn über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wer- den muss.

56
Q

7.9 Mit wie viel Prozent Lohnzuschlag müssen Überstunden meistens entschädigt werden?

A

Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen, schuldet der Arbeitgeber der ange- stellten Person einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent.

57
Q

7.10 Zählen Sie vier Pflichten der Arbeitgebenden auf.

A
  • Lohnzahlungspflicht→ OR 322, 323
  • Gratifikation und 13. Monatslohn→ OR 322d
  • Lohnzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers → OR 324aff.
  • Bereitstellung der Arbeitsgeräte, des Materials und Übernahme der Auslagen → OR 327
  • Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers→ OR 328 und 328b
  • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Ferien,\nder üblichen freien Stunden und Tage sowie der Feiertage → OR 329
  • Gewährung von unbezahltem Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit → OR 329e
  • Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitsbestätigung → OR 330a
58
Q

7.11 Beat ist seit einem halben Jahr in einem Betrieb angestellt. Nun muss er Militärdienst leisten. Wie lange ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Lohn weiterzuzahlen?

A

Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen. (Lohnfortzahlungspflichtstabellen)

59
Q

7.12 Was sind Spesen?

A

Auslagen, welche durch die Ausführung der Arbeit entstehen, insbesondere bei auswärtiger Arbeit→ OR 327a

60
Q

7.13 Auf wie viele Ferienwochen hat eine 22-Jährige Anrecht?

A

Vier Wochen→ OR 329a

61
Q

7.14 Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?

A

Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche der Arbeit- nehmenden Rücksicht. → OR 329c

62
Q

7.15 Weshalb dürfen Ferien nicht durch Geldleistungen abgegolten werden?

A

Ferien dienen der Erholung. → OR 329d

63
Q

7.16 Wie viele Freitage stehen Ihnen bei Ihrer Heirat gemäss Gesetz zu?

A

In der Regel zwei bis drei Tage.

64
Q

7.17 Für welche Tätigkeiten stehen Ihnen bis zum 30. Altersjahr fünf Tage unbezahlten Jugendurlaubs zu?

A

Für ehrenamtliche, leitende oder betreuende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugend- arbeit (z. B. J+S-Kurse) → OR 329e

65
Q

7.18 Nennen Sie die Unterschiede zwischen einem Arbeitszeugnis und einer Arbeitsbestätigung.

A

Das Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Art und Dauer der geleisteten Arbeit sowie über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Angaben über die Art und Dauer der geleisteten Ar- beit. → OR 330a

66
Q

7.19 Was ist Überzeit?

A

Wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit ausnahmsweise wegen dringender Arbeiten überschrit- ten, liegt Überzeit vor. → ArG 12, 13

67
Q

A1 In welchen Gesetzen findet man Bestimmungen zum Arbeitsvertrag?

A
  • Obligationenrecht
  • Arbeitsgesetz
68
Q

A2 Suchen Sie im OR nach gesetzlichen Bestimmungen zum Lohn. Nennen Sie drei Artikel und halten Sie stichwortartig fest, was das Gesetz verlangt.

A

OR 322:
- Verabredeter Lohn muss bezahlt werden.
- Provision wird erst nach Abschluss eines Geschäftes fällig.
- Gratifikation (Sondervergütung) gibt es nur, wenn im Vertrag erwähnt.
OR 323:
- Lohn wird - wenn nicht anders verabredet - Ende Monat ausbezahlt.
- Lohn ist in gesetzlicher Währung mit einer schriftlichen Abrechnung abzugeben.
- Absichtlich verursachte Schäden können vom Lohn unbeschränkt abgezogen werden.
OR 324:
- Im ersten Dienstjahr hat man bei Krankheit oder nicht verschuldetem Unfall drei Wochen Anspruch auf Lohn.
- Mit zunehmenden Dienstjahren wird die Frist länger.

69
Q

7.20 Aus welchen Gründen darf Überzeit angeordnet werden?

A
  • Dringlichkeit der Arbeit oder ausserordentlicher Arbeitsandrang
  • Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liquidationen
  • Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen→ ArG 12
70
Q

7.21 Wie hoch ist der prozentuale Lohnzuschlag für Nacht- bzw. Sonntagsarbeit?

A

Die Nachtarbeit ist mit einem Lohnzuschlag von 25%, die Sonntagsarbeit mit einem von 50% abzugelten. → ArG 12, 176, 19

71
Q

7.22 Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten?

A
  • Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis im 1. Dienstjahr mit einer Frist von einem Monat auf jedes Monatsende gekündigt werden.
  • Im 2. bis 9. Dienstjahr kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten auf jedes Monatsende gekündigt werden.
  • Ab dem 10. Dienstjahr kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf jedes Monatsende gekündigt werden.→ OR 335b, 335c
72
Q

7.23 Dürfen Kündigungsfristen im Einzelarbeitsvertrag abgeändert werden?

A

Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichen- de Vereinbarungen getroffen werden; unter einen Monat dürfen sie aber nur durch Gesamtar- beitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden. → OR 335c

73
Q

7.24 Welche Formvorschrift gilt für Kündigungen?

A

Eine Kündigung ist formlos gültig. Sie kann mündlich mitgeteilt werden. Die Kündigung muss aber schriftlich begründet werden, falls dies von einer Vertragspartei gewünscht wird. → OR 335

74
Q

7.25 Wann muss das Kündigungsschreiben spätestens im Besitz des Empfängers sein?

A

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitze des Empfängers sein. Der Poststempel ist nicht massgebend.

75
Q

7.26 Was passiert mit einer Kündigung, die eine zu kurze Kündigungsfrist aufweist?

A

Wird irrtümlicherweise mit einer zu kurzen Kündigungsfrist gekündigt, ist die Kündigung keines- falls nichtig. Reklamiert der Empfänger nicht, gilt sie als angenommen. Reklamiert der Empfän- ger, wird die Kündigung automatisch auf den richtigen Zeitpunkt hin vollzogen.

76
Q

7.27 Zählen Sie zwei Beispiele für missbräuchliche Kündigungen auf.

A
  • Die Chefin erfährt, dass ein Angestellter homosexuell ist.
  • Eine Arbeitnehmerin trägt aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch.
  • Ein Arbeitnehmer reklamiert, weil die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
  • Eine Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Gewerkschaft.
77
Q

Was sind Gründe für eine Lohnfortzahlung?

A
  • Krankheit
  • Unfall
  • Obligatorischer Militärdienst
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes
  • Schwangerschaft und Geburt
78
Q

Welche Skala wird für die Lohnfortzahlungspflicht in St.Gallen verwendet?

A

Berner Skala

79
Q

Wie lange ist die Fortzahlungspflicht in welchem Dienstjahr?

A

1 -> 3 Wochen
2 -> 1 Monate
3 - 4 -> 2 Monate
5 - 9 -> 3 Monate
10 -> 4 Monate

80
Q

Kann der Arbeitgeber bei langer Absenz Ferientage kürzen?

A

Ja

81
Q

Wichtige Gründe der Arbeitnehmenden für eine fristlose Auflösung.

A
  • Ein Arbeitgeber wird gegenüber einer Arbeitnehmerin tätlich, belästigt sie unsitt- lich, beleidigt sie oder überwacht ihr Privatleben.
  • Eine Arbeitgeberin fordert einen Arbeitnehmer zu strafbaren Handlungen auf (z. B. Steuerhinterziehung).
  • Ein Arbeitgeber ist zahlungsunfähig, d. h., er kann z. B. den Lohn der angestellten Personen nicht zahlen (OR 337a).
82
Q

Was sind die Höchstarbeitszeiten?

A
  • 45 Stunden für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Gross- betrieben des Detailhandels.
  • 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden.