Abgeordnete Flashcards

1
Q

Welche besondere Rechtsstellung haben Abgeordnete inne?

A

Freies Mandat, Immunität (historische Wurzel: Schutz des frei gewählten Abgeordneten vor willkürlicher Verfolgung und Verhaftung durch die Exekutive)

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2
Q

Was ist das freie Mandat?

A

„Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“ Rechtliche Unabhängigkeit gegenüber Wahlvolk und Partei. Faktische Bindung im Abstimmungsverhalten durch sog „Klubzwang“. Klub = Zusammenschluss von mind 5 Abgeordneten derselben wahlwerbenden Partei.

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3
Q

Erkläre die zwei Arten von Immunität.

A
  1. Berufliche Immunität: Keine Verantwortlichkeit des Abgeordneten für
    sein Abstimmungsverhalten. Verantwortlichkeit für mündliche oder schriftliche Äußerungen im NR (Plenum, Ausschüsse) nur gegenüber dem NR selbst („Ruf zur Sache“, „Ruf zur Ordnung“) Daher: keine strafrechtliche Verfolgung oder zivilrechtliche Haftung. Ausnahme: behördliche Verfolgung bei Verleumdung und unerlaubter Informationsweitergabe.
  2. Außerberufliche Immunität: Strafrechtliche Verfolgung des Abgeordneten ohne Zustimmung des NR nur dann, wenn die Tat „offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit“ steht. wenn ein derartiger Zusammenhang oder wenn der Abgeordnete es verlangt: Zustimmung des NR zur Verfolgung notwendig („Auslieferungsersuchen“ durch StA, Polizei etc). Prozessuales Verfolgungshindernis, das mit dem Ausscheiden aus dem Amt endet!
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4
Q

Wann beginnt die Mitgliedschaft der Abgeordneten?

A

Die Mitgliedschaft der Abgeordneten im neu gewählten Nationalrat beginnt am Tag des ersten Zusammentritts des NR.

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