§ 952 BGB Flashcards
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Q
Eigentumsübergang analog § 952 BGB bei einem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
A
Der Kfz Brief ist ein Beleg über die Zulassung eines bestimmten Fahrzeugs zum Straßenverkehr, §20 III StVZO, §12 FZV. Auch wenn in ihm der Halter des Fahrzeugs einzutragen ist, verbrieft er nicht das Eigentum an dem Fahrzeug. Es werden auf ihn aber die Vorschriften für Urkunden, die eine Forderung verbriefen, und insbesondere § 952BGB entsprechend angewandt. -> Nach § 952 BGB folgt das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier, d.h. in analoger Anwendung: Eigentümer des Kfz-Briefs ist kraft Gesetz derjenige, der Eigentümer des Wagens ist.