§ 158 I Flashcards
1
Q
Übereignung eines zu großen Scheins
A
-> steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 I StGB) dass die Differenz zwischen dem Kaufpreis und der hingegebenen Summe zurückgeben wird.
Übereignung eines zu großen Scheins
-> steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 I StGB) dass die Differenz zwischen dem Kaufpreis und der hingegebenen Summe zurückgeben wird.