§ 1004 Flashcards

1
Q

Störer (Anspruchsgegner)

A

Nach hM ist Störer derjenige der einen Störungszustand entweder durch seine eigene Handlung adäquat herbeigeführt hat (Handlungsstörer) oder ihn aufrechterhält (Zustandsstörer), soweit die Beseitigung des Zustands zumindest mittelbar von seinem Willen abhängt und er zur Abhilfe in der Lage ist.

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2
3
4
5
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