§ 935 BGB Flashcards

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Q

Weggabe durch Besitzdiener als Abhandenkommen - Meinungsstand

A

Rspr: Abhandenkommen + -> bei der Prüfung des Abhandenkommens sei ausschließlich auf den Willen des Besitzherrn abzustellen.

a. A.: stimmt dem zu, allerdings nur wenn die Gebundenheit des Besitzdieners ggü. dem Besitzherrn nach außen hin erkennbar ist. -> sonst kann Position eines Besitzdieners nicht von der eines unmittelbaren Besitzers unterschieden werden, sodass der Erwerber sich auf diesen Rechtsschein verlassen dürfe.
a. A.: generelle Ablehnung der Anwendung des § 935 I S.1 -> Es sei kein Grund ersichtlich warum das Veruntreuungsrisiko den Eigentümer im Falle des Besitzdieners nicht genauso treffen soll wie im Falle des Besitzmittlers. -> Anwendung des § 935 I 2

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