8. Forschungsethik Flashcards

1
Q

Forschung am Menschen

A
  • TherapeutischerImperativinMedizinundGesundheitsberufen
  • RechtaufGesundheit
  • > Pflicht der medizinischen Wissenschaft zu therapeutischer Forschung
  • Forschungsverantwortung:
    entsprechend dem Würdeprinzip des Grundgesetzes sollen Menschen
    niemals nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck angesehen werden.
    -> Ziel? Alternativen? Risiken? Freiwilligkeit der Beteiligten? Ökonomischer Nutzen?
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2
Q

Forschung am Menschen: „Humanexperiment“
Ethisch fragwürdige Anfänge

A
  • Medizinskandal um Albert Neisser, 1892 Breslau
  • Injektionsversuch mit Serum an Syphilis Erkrankter bei acht Patientinnen (3 Minderjährige)
  • Ziel : Serum gegen Syphilis Vorwurf im Prozess:
  • Fehlende Aufklärung und Einwilligung * Versuch an Minderjährigen
  • Broschüre „Arme Leute in Krankenhäusern“ 1900
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3
Q

Forschung am Menschen: „Humanexperiment“
Medizin im 19. Jahrhundert: „Naturwissenschaftliche Wende“

A
  • Forschung nach dem Modell der Naturwissenschaften (Physik) - Experimentelle Methodik auch für Forschung am Menschen
  • Ziel: Objektivierbare Erkenntnisse

-> Untersuchung von Menschen als Versuchsobjekten zur Findung von Theorien und allgemeinen Gesetzmäßigkeiten entsprechend dem Vorbild der naturwissenschaftlichen Vorgehensweise

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4
Q

Forschung am Menschen
Humanexperiment als ethischer Skandal

A
  • Skrupellose Menschenversuche als Medizinverbrechen im Nationalsozialismus
    ->
  • 1947 Nürnberger Kodex
  • Internationales Regelwerk zur Durchführung von Experimenten am Menschen
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5
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte

A
  • Therapeutischer Imperativ in Medizin und Gesundheitsberufen * Recht auf Gesundheit

-> Pflicht der medizinischen Wissenschaft zu therapeutischer Forschung
ABER:
* Hans Jonas, 1985: „ Das Experiment im methodischen Sinn des Wortes wurde ursprünglich sanktioniert durch die Naturwissenschaften. In seiner klassischen Form hat es mit leblosen Objekten zu tun und ist damit sittlich neutral. Aber sobald lebende, fühlende Wesen Versuchsobjekte werden, wie dies in biologischen Wissenschaften und speziell in medizinischer Forschung geschieht, verliert die Suche nach Erkenntnis diese Unschuld, und Gewissensfragen erheben sich. „(…)

  • Wahrung der Würde: Instrumentalisierung / Verzwecklichung
  • Wahrung von Freiwilligkeit / Autonomie
  • Wahrung des Nicht-Schadens-Prinzips in Abwägung zu therapeutischem /gesellschaftlichem Nutzen
  • Gerechtigkeit
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6
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte
Verzwecklichung

A

Verzwecklichung
* Unterschied zum physikalischen Versuch: Arbeit mit dem „Original“, kein Stellvertreter-Modell möglich:
- > * Konflikt mit dem Grundsatz der Unverfügbarkeit und Selbstzwecklichkeit des Menschen
„Das grundsätzlich Anstößige bei der Nutzung einer Person als Versuchsobjekt ist, (…) daß wir sie zu einem Ding machen – zu etwas bloß Passivem für die
Einwirkung von Akten .“ (…) Einwirkungen (…)für einen sie nicht betreffenden Zweck.

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7
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte
Wahrung von Freiwilligkeit als Ausdruck von Autonomie

A
  • Unterschied zwischen gesunden Probanden und Kranken
  • Gefährdung der Freiheit von kontrollierender Fremdsteuerung * Leidensdruck
  • Überredung
  • Abhängigkeit
  • Asymmetrie
  • Alternativlosigkeit
  • Pflichtgefühl gegenüber der Gesellschaft
  • Studien mit Nicht-Einwilligungsfähigen?
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8
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte
Nicht-Schadens-Prinzip in Abwägung zum Prinzip des Wohltuns

A

Frage der etwaigen Schädigung des Subjekts
„Wir müssen die Verletzung einer primären Unantastbarkeit rechtfertigen, die selber keiner Rechtfertigung bedarf; und die Rechtfertigung muss sich auf Werte stützen, die dem zu opfernden an Rang ebenbürtig sind.“

  • > Ist der zu erwartende Nutzen für das Subjekt selbst und/oder für andere ausreichend hoch, um das eventuelle Risiko zu rechtfertigen?
    Genaue Abwägung erforderlich
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9
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte
Gerechtigkeit

A
  • Zugangsgerechtigkeit:
  • Haben alle Interessierten dieselbe Chance zur Teilnahme?
  • Interessen Dritter:
  • Wer profitiert von der Forschung?
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10
Q

Indikation als Baustein für die Zulässigkeit einer medizinischen Handlung

A
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11
Q

Forschung am Menschen, Ethische Konflikte

A
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