§ 8 Fahrgeschwindigkeit 24.11.2023 Flashcards
1
Q
- Für die nachstehend aufgeführten Streckenabschnitte gelten folgende
Streckenhöchstgeschwindigkeiten (siehe Anlage A 7):
U1
NO - KE 80 km/h
KE - WK 70 km/h
WK - OT/GH 80 km/h
U2
NN - MG 80 km/h
U3
BA - KE 80 km/h
KE - SL 70 km/h
SL - MU 60 km/h
MU - BK - WK 80 km/h
U4
EB - BI 80 km/h
Die Geschwindigkeitsangaben haben jeweils für beide Fahrtrichtungen
Gültigkeit.
In Streckenabschnitten mit Langsamfahrstellen sind die verminderten
Geschwindigkeiten zu berücksichtigen. - In besonderen Fällen (z.B. bei betriebsfremden Personen im Gleisbereich) kann
die BZ/LD eine verminderte Geschwindigkeit anordnen, hierbei wird
unterschieden in „Vorsichtsfahrt“ und „Schrittgeschwindigkeit“.
„Vorsichtsfahrt“
Die Fahrweise ist so einzurichten, dass der Zug jederzeit vor einer im
Gefahrenbereich befindlichen Person, einem Gegenstand bzw. bei Erhalt von
Sh-Signalen mit der Betriebsbremse angehalten werden kann.
„Schrittgeschwindigkeit“
Eine Geschwindigkeit zwischen 5 und 7 km/h ist einzuhalten. - Die Fahrgeschwindigkeit ist so einzurichten, dass der Zug planmäßig in der
nächsten Haltestelle eintrifft. Es ist eine wirtschaftliche Fahrweise anzustreben. - Eine wirtschaftliche Fahrweise wird durch eine möglichst große Beschleunigung
bei der Anfahrt sowie durch Abschaltung des Fahrstromes bei der auf dem
Abfertigungsmonitor angegebenen Abschaltgeschwindigkeit erreicht. - Die auf dem Abfertigungsmonitor angegebene Abschaltgeschwindigkeit liegt im
Allgemeinen unter der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit. Sie wird
durch den jeweiligen Haltestellenabstand und die Streckenverhältnisse
(Steigung, Gefälle und ständige Geschwindigkeitsbeschränkungen) sowie den
Fahrplan bestimmt. - Ist ein Nachbeschleunigen auf Steigungsstrecken und langen Abschnitten
erforderlich, werden zwei Abschaltgeschwindigkeiten auf dem
Abfertigungsmonitor nebeneinander dargestellt. Nach einem
Geschwindigkeitsverlust von 5 km/h ist auf die zweite Abschaltgeschwindigkeit
nach zu beschleunigen. - Vor einigen Streckenabschnitten mit besonderen Steigungs- und
Gefälleverhältnissen wird nur die Einblendung „A“ (Abfertigen) im
Abfertigungsmonitor angezeigt.
Die Fahrgeschwindigkeit ist den jeweiligen örtlichen Verhältnissen anzupassen. - Bei der Einblendung „MAX“ auf dem Abfertigungsmonitor ist so schnell zu
fahren, wie es die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit bzw. die
eingerichteten Langsamfahrstellen erlauben. Hierbei ist der Zug gegebenenfalls
mehrmals nachzubeschleunigen. - Wird keine Abschaltgeschwindigkeit eingeblendet, ist bei Verspätungen ab
1 Minute sowie in Abschnitten, die auf vorübergehend eingerichtete
Langsamfahrstellen folgen, zum Ausgleich des Zeitverlustes so schnell zu
fahren, wie die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit und die
Streckenverhältnisse es ermöglichen. - Bei schlechten Sicht- und Schienenverhältnissen sind Beschleunigung und
Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen. Die Einblendungen der
Abschaltgeschwindigkeit auf dem Abfertigungsmonitor sind in diesen Fällen
nicht zu beachten. - Unter Beachtung der Schienenverhältnisse und der Witterungseinflüsse ist bei
der Einfahrt in die Haltestellen mit möglichst hoher Bremsverzögerung zu
bremsen. - Die Fahrgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen bei:
* Durchfahren von Haltestellen ohne Halt
* Rangierfahrten sowie Fahrten innerhalb der Betriebshöfe und der
Lagerplätze
* Fahrten in Abstell- und Kehranlagen, wenn nicht durch Signalisierung eine
höhere Geschwindigkeit angezeigt ist
* Befahren von Weichen bei „Fahrt auf Sicht“
* Zügen, die nicht vom führenden Fahrerraum aus gefahren werden können
(Schiebezüge)
* Fahrten in falscher Fahrtrichtung, wenn keine andere Anweisung besteht
* vollständigem Versagen der Beleuchtung an der Zugspitze bei Dunkelheit,
schlechten Sichtverhältnissen und im Tunnel
* Zügen mit nicht voll funktionsfähiger Zusatz- oder Feststellbremse
* eingeschalteter Notstellung der Fahrsperre - Leerzüge in der HVZ sind stets mit der jeweils örtlich zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Bremsprüffahrten u.ä. dürfen nur im
Versuchsgleisbereich oder zu den Zeiten mit einer Zugfolge von mindestens
10 Minuten durchgeführt werden. - In den Versuchsgleisbereichen FA-BE-FA und LE-Gleis 70/80 gilt 80 km/h als
maximale Höchstgeschwindigkeit bei Versuchs- und Probefahrten. - Bei Orkanwarnungen kann durch die BZ/LD für bestimmte Streckenbereiche
eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet werden.
Die betroffenen Bereiche sind:
* NO KE sowie WK OT/GH
* BK WK
Bei der angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung ist in den oben genannten
Bereichen besonders vorausschauend zu fahren, damit der Zug vor einem
Hindernis zum Halten gebracht werden kann.
A