§ 1 Geltungsbereich 23.11.2023 Flashcards
1
Q
- Die Dienstanweisung BL 0 014 „Zugfahrdienst“ wird vom Betriebsleiter der
U-Bahn herausgegeben und gilt für alle ständig oder zeitweise im Zugfahrdienst
beschäftigten Bediensteten.
A
2
Q
- Der Zugfahrdienst umfasst das Fahren mit Personen- und Betriebsfahrzeugen
auf allen Haupt- und Nebengleisen.
A
3
Q
- Neben dieser Dienstanweisung sind auch:
* Dienstanweisung BL 0 011 „Allgemeines”
* Dienstanweisung BL 0 012 „Grundlagen Betriebsdienst”
* Dienstanweisung BL 0 021 „Signalordnung U-Bahn“
* Dienstanweisungen BL 0 3xx „Bedienungsanleitungen für die Fahrzeuge“
* Dienstanweisung BL 0 319 „Bedienungsanleitung für den Zugfunk“
in ihren jeweils gültigen Fassungen, zu beachten.
A