§ 6 Räumungsfahrt 28.11.2023 Flashcards

1
Q
  1. Zur Sicherstellung, dass sich kein Fahrzeug in einem besetzt ausgeleuchteten
    Abschnitt befindet, kann eine so genannte „Räumungsfahrt“ angewiesen
    werden.
  2. Die Gesprächsabwicklung hat über die gleichen Kommunikationseinrichtungen
    zu erfolgen, wie bei der Übermittlung der „Besonderen Fahrerlaubnis“.
    Im Zugfunk-Rückfallbetrieb darf der Auftrag zur Durchführung einer
    Räumungsfahrt nicht über Zugfunk erteilt werden.
    Für die Durchführung der Räumungsfahrt setzt sich der Lst/LD mit dem
    Zugfahrer, nach dem Halt vor einem H0-zeigenden Signal, in Verbindung.
    Dem Zugfahrer wird durch den Lst/LD mitgeteilt, dass es sich um eine
    Räumungsfahrt handelt und die Fahrt erst bei entsprechendem Signalbild
    aufgenommen werden darf. Der Zugfahrer hat die erhaltene Mitteilung zu
    bestätigen.
  3. Der Lst/LD gibt das Ziel der Räumungsfahrt vor, an dem sich der Zugfahrer zu
    melden hat.
    Die folgenden übermittelten Angaben des Lst/LD sind dabei durch den
    Zugfahrer zu prüfen und zu bestätigen.
    * die Zugnummer
    * die führende Wagennummer
    * die Zuglänge (Anzahl der Wagen) sowie
    * den Standort des Zuges.
  4. Die Durchführung der Räumungsfahrt erfolgt gemäß den angezeigten Signalen.
  5. Nach Ankunft am vorgegebenen Ziel hat der Zugfahrer unaufgefordert dem
    Lst/LD folgende Meldungen abzugeben:
    * Zugnummer
    * führende Wagennummer
    * Ort
    * Ankunft am Ziel mit unveränderter Zuglänge
    (im Falle eines Zugabrisses nach augenscheinlicher Prüfung).
    Die Regelung für die Fahrt auf Sicht ist unabhängig von einer Räumungsfahrt
    einzuhalten. (vgl. § 22)
    Beispiel:
    „Der Zug mit der Zugnummer 012347 und der führenden Wagen-Nummer 111-4
    ist im Gleis 1 der Haltestelle OZ angekommen.
    Die Zuglänge beträgt unverändert 8 Wagen“.
    Nach erfolgter Meldung des Zugfahrers gilt die Räumungsfahrt als beendet.
A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly