§ 2 Zugfahrer 23.11.2023 Flashcards
- streckenkundige Zugfahrer
- die sichere und ordnungsgemäße
Durchführung der Zugfahrt - die Fahrstrecke beobachten
und die Signale beachten
- Jeder Zug muss während der Fahrt mit einem:
streckenkundigen Zugfahrer
besetzt sein.
Der Zugfahrer ist für:
die sichere und ordnungsgemäße
Durchführung der Zugfahrt
verantwortlich.
Er muss
die Fahrstrecke beobachten
und die Signale beachten.
- mit der Übernahme des Zuges
2.a. nach dem Abstellen des Zuges
2.b. nach der Übergabe an den
Dienstnachfolger
2.c. nach der Übergabe an einen anderen fahrberechtigten
3.a. bei Personalwechsel,
3.b. in Endhaltestellen und
3.c beim Kuppeln.
- Die Verantwortung des Zugfahrers beginnt
mit der Übernahme des Zuges
und sie endet
nach dem Abstellen des Zuges oder
nach der Übergabe an den
Dienstnachfolger bzw.
einen anderen fahrberechtigten Bediensteten.
Jedes Verlassen des Fahrerraumes ist der BZ zu melden, außer
bei Personalwechsel,
in Endhaltestellen und
beim Kuppeln.
- die notwendigen Schlüssel
- Dreikantschlüssel
- Dienstausweis
- Diensthandy
- Mundpfeife
- Warnweste
- Dienstplan
- „Abfahrt- und Fahrzeiten” Tabelle
- Der Zugfahrer soll während des Fahrdienstes zusätzlich zu der in
DA BL 0 011 „Allgemeines“ genannten Dienstausrüstung folgende
Ausrüstungsgegenstände bei sich führen:
* den für seinen Dienst gültigen Dienstplan
* die Tabelle „Abfahrt- und Fahrzeiten”
Sonnenbrillen dürfen nicht mehr als 50% der Helligkeit herabsetzen.
Und die Sonnenbrille darf die Signalbilder und Signalfarben nicht beeinflussen.
- Sonnenbrillen dürfen während der Fahrt auf außen liegenden Strecken
getragen werden. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 50% der Helligkeit
herabsetzen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Signalbilder und
Signalfarben rot, gelb und grün einwandfrei erkannt werden. Brillen mit
eingefärbten Gläsern, die mehr als 20% der Helligkeit herabsetzen oder sich bei
Sonneneinwirkung selbst tönen, dürfen während der Fahrt nicht getragen
werden.
Solange der Zug in Bewegung ist, darf der Zugfahrer weder die
Fahrerraumtüren öffnen noch den Fahrerraum verlassen.
Solange der Zug in Bewegung ist, darf der Zugfahrer weder die
Fahrerraumtüren öffnen noch den Fahrerraum verlassen.
Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit.
- Zugfahrer, die andere Zugfahrer ausbilden, sind
Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit.
Der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit trägt während der
Ausbildung die volle Verantwortung für die sichere und ordnungsgemäße
Durchführung der Zugfahrt.
Der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit hat sich im
Fahrerraum so zu platzieren, dass er jederzeit die Strecke und die Signale
einsehen und die Bremseinrichtung betätigen kann (Anweisungen für die
Ausbildung siehe Anlage A1).
Anlage A 1
Ausbildung der Zugfahrer-Anwärter
durch Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit
Anlage A 1
Ausbildung der Zugfahrer-Anwärter
durch Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit
Der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit hat die praktische Ausbildung eines
Zugfahrer-Anwärters verantwortungsbewusst durchzuführen.
Durch die Ausbildung soll der Anwärter dazu befähigt werden, nach Abschluss der
Ausbildung einen Zugfahrdienst sofort selbständig auszuführen.
Das nötige Fachwissen und die erforderlichen Fertigkeiten für den Zugfahrdienst sind
daher in gründlicher Weise zu vermitteln. Bei der Ausbildung sind nicht nur einfache,
sondern auch schwierige Betriebssituationen zu behandeln. Außerdem ist das
Verhalten bei Unregelmäßigkeiten und Störungen zu erläutern.
Bevor ein Anwärter ein Fahrzeug fahren darf, hat der Zugfahrer mit
Ausbildungstätigkeit auf die Bedeutung der Signale hinzuweisen und die
Wirkungsweise der Schalt- und Bremseinrichtungen des Fahrzeuges mit dem
Anwärter durchzusprechen.
Während der Fahrdienste hat der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit Zielbremsungen
durchführen zu lassen.
Innerhalb der Reserve- und Verschiebedienstzeiten sollen die Anwärter
insbesondere in folgenden Punkten von den Zugfahrern mit Ausbildungstätigkeit
ausgebildet werden:
Bei allen Fahrzeugtypen:
* Bedienung der Tasten und Schalter im Fahrerraum
* Kuppeln und Entkuppeln
* An- und Ablegen der Stromabnehmer
* Abfertigung des Zuges
* Durchsagen über die Lautsprecheranlage
* Zurückschließen der Notbremse
* Notlösen der Federspeicherbremse
* Einrichtungen des Fahrer- und Fahrgastraumes
* Bedienung des Zugfunkgerätes
* Bedienung der Übergangskupplung
Darüber hinaus bei
DT4- / DT5-Fahrzeugen:
* Bedienung des Fahrer-Displays
* Bedienung der Lautsprecheranlage
* Bedienung der Notlöseeinrichtungen
Der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit hat über den Zugfahrer-Anwärter einen
Beurteilungsbericht (Abbildung Seite 3) abzugeben, dieser ist mit dem Zf-Anwärter
vorher durchzusprechen.
Ist der Zugfahrer mit Ausbildungstätigkeit der Meinung, dass der Anwärter das
Ausbildungsziel nicht erreichen wird, hat er dies dem Leiter des
Ausbildungszentrums U-Bahn sofort mitzuteilen.
Erhält der Zugfahrer von der BZ/LD oder dem zuständigen Lst den Auftrag,
einen bestimmten Gleisabschnitt oder Weichenbereich zu überprüfen, so hat er
örtlich augenscheinlich festzustellen, ob der genannte Bereich frei oder von
einem Zug besetzt ist. Anschließend hat er das Ergebnis dem Auftraggeber zu
melden.
Erhält der Zugfahrer von der BZ/LD oder dem zuständigen Lst den Auftrag,
einen bestimmten Gleisabschnitt oder Weichenbereich zu überprüfen, so hat er
örtlich augenscheinlich festzustellen, ob der genannte Bereich frei oder von
einem Zug besetzt ist. Anschließend hat er das Ergebnis dem Auftraggeber zu
melden.
- Mitarbeiter der Betriebslenkung
- Mitarbeiter mit Ausbildungsnachweis für Zf
- Mitarbeiter, die einen Dienstausweis mit entsprechendem Eintrag haben
- Mitarbeiter, die eine Zustimmung von der BZ/LD haben
- Mitarbeiter der Technischen Aufsicht über U-Bahnen (PBefG / BOStrab)
Im führenden Fahrerraum dürfen sich während der Fahrt, außer dem Zugfahrer,
nur aufhalten:
* Mitarbeiter der Betriebslenkung
* Mitarbeiter, die einen Ausbildungsnachweis für Zf haben
* Mitarbeiter, die einen Dienstausweis mit entsprechendem Eintrag haben
* Mitarbeiter, die eine Zustimmung der BZ/LD haben
* Mitarbeiter der Technischen Aufsicht über U-Bahnen (PBefG / BOStrab)
Das Betreten des Fahrerraumes darf nur bei Stillstand des Zuges erfolgen,
hierbei muss dem Zugfahrer der Dienstausweis vorgezeigt werden. Bei der
Übernahme eines Zuges geht die volle Verantwortung gemäß Absatz 2 auf den
übernehmenden fahrberechtigten Bediensteten über.
Der übernehmende Zf hat seine ID im Zugfunk einzugeben.
In den anderen Fahrerräumen eines Zuges darf ein Bediensteter nur mit
Genehmigung der BZ/LD mitfahren.
Für Sonderzüge und alle anderen Züge ohne Fahrgäste können besondere
Regelungen getroffen werden.