§ 4 Mündliche Meldungen 24.11.2023 Flashcards

1
Q
  1. Unfälle
  2. Störungen und
  3. Schäden an Betriebsanlagen und Fahrzeugen
A

Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
stehen.

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2
Q
  1. Zugnummer
  2. Name
  3. Personalnummer
  4. Ort
  5. Zeit
  6. Art des Vorfalls
  7. Fahrzeug-Nummern
A
  1. In den Meldungen sind:
    * Zugnummer
    * Name
    * Personalnummer
    * Ort
    * Zeit
    * Art des Vorfalls und die
    * Fahrzeug-Nummern
    anzugeben.
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3
Q

Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.

A

Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.

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4
Q
  1. Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
    und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
    melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
    ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
    stehen.
  2. In den Meldungen sind:
    * Zugnummer
    * Name
    * Personalnummer
    * Ort
    * Zeit
    * Art des Vorfalls und die
    * Fahrzeug-Nummern
    anzugeben.
  3. Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
    Wiederholung zu bestätigen.
    Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
    Empfang durch die Wiederholung bestätigt.
A
  1. Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
    und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
    melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
    ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
    stehen.
  2. In den Meldungen sind:
    * Zugnummer
    * Name
    * Personalnummer
    * Ort
    * Zeit
    * Art des Vorfalls und die
    * Fahrzeug-Nummern
    anzugeben.
  3. Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
    Wiederholung zu bestätigen.
    Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
    Empfang durch die Wiederholung bestätigt.
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