§ 4 Mündliche Meldungen 24.11.2023 Flashcards
- Unfälle
- Störungen und
- Schäden an Betriebsanlagen und Fahrzeugen
Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
stehen.
- Zugnummer
- Name
- Personalnummer
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Fahrzeug-Nummern
- In den Meldungen sind:
* Zugnummer
* Name
* Personalnummer
* Ort
* Zeit
* Art des Vorfalls und die
* Fahrzeug-Nummern
anzugeben.
Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.
Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.
- Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
stehen. - In den Meldungen sind:
* Zugnummer
* Name
* Personalnummer
* Ort
* Zeit
* Art des Vorfalls und die
* Fahrzeug-Nummern
anzugeben. - Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.
- Unfälle und andere Vorfälle sowie Störungen und Schäden an Betriebsanlagen
und Fahrzeugen sind sofort über Zugfunk oder Telefon an die BZ/LD zu
melden. Die Benutzung der Mobiltelefone (Diensthandys) zur Meldungsabgabe
ist nur erlaubt, wenn der Zugfunk oder ortsfeste Telefone nicht zur Verfügung
stehen. - In den Meldungen sind:
* Zugnummer
* Name
* Personalnummer
* Ort
* Zeit
* Art des Vorfalls und die
* Fahrzeug-Nummern
anzugeben. - Eine Anweisung der BZ/LD oder des Lst ist vom Zugfahrer durch die
Wiederholung zu bestätigen.
Nach mündlichen Meldungen wird dem Zugfahrer durch die BZ/LD oder Lst der
Empfang durch die Wiederholung bestätigt.