§ 7 Gleiswechselbetrieb 24.11.2023 Flashcards
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Q
- Die Zugfahrer haben sich bei angezeigtem Gleiswechselbetrieb (GWB)
(Signal H2 / So4), der weder durch eine Durchführungsanweisung noch durch
die BZ angewiesen wurde, vor Aufnahme der Fahrt bei der BZ zu erkundigen,
ob ein GWB eingerichtet ist.
Erst nach der Bestätigung durch die BZ darf die Fahrt im GWB aufgenommen
werden. - Wird der GWB aufgrund eines auf der Strecke schadhaft liegengebliebenen
Zuges eingerichtet, ist der Zugfahrer des schadhaften Zuges durch die BZ/LD
anzuweisen, dass er den Zug ohne Zustimmung der BZ/LD nicht weiterfahren
darf. - Ist der schadhafte Zug wieder fahrbereit, muss der Zugfahrer vor der
Weiterfahrt über die BZ/LD darüber informiert werden, wo sich Personen im
Gleisbereich aufhalten. - Der Zugfahrer des schadhaften Zuges ist zu beauftragen, die Weiterfahrt als
Vorsichtsfahrt bis zum Bahnsteig der nächsten Stellwerkshaltestelle
durchzuführen. - Wird in den vorübergehend nicht befahrenen Gleisabschnitt ein Zug zum
Schieben eingelassen, ist sinngemäß zu verfahren.
A