§ 7 Gleiswechselbetrieb 24.11.2023 Flashcards

1
Q
  1. Die Zugfahrer haben sich bei angezeigtem Gleiswechselbetrieb (GWB)
    (Signal H2 / So4), der weder durch eine Durchführungsanweisung noch durch
    die BZ angewiesen wurde, vor Aufnahme der Fahrt bei der BZ zu erkundigen,
    ob ein GWB eingerichtet ist.
    Erst nach der Bestätigung durch die BZ darf die Fahrt im GWB aufgenommen
    werden.
  2. Wird der GWB aufgrund eines auf der Strecke schadhaft liegengebliebenen
    Zuges eingerichtet, ist der Zugfahrer des schadhaften Zuges durch die BZ/LD
    anzuweisen, dass er den Zug ohne Zustimmung der BZ/LD nicht weiterfahren
    darf.
  3. Ist der schadhafte Zug wieder fahrbereit, muss der Zugfahrer vor der
    Weiterfahrt über die BZ/LD darüber informiert werden, wo sich Personen im
    Gleisbereich aufhalten.
  4. Der Zugfahrer des schadhaften Zuges ist zu beauftragen, die Weiterfahrt als
    Vorsichtsfahrt bis zum Bahnsteig der nächsten Stellwerkshaltestelle
    durchzuführen.
  5. Wird in den vorübergehend nicht befahrenen Gleisabschnitt ein Zug zum
    Schieben eingelassen, ist sinngemäß zu verfahren.
A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly