8. Diskriminierungsverbot Flashcards
Was ist Ausgangspunkt der Diskriminierung?
- Historischce Erfahrung der systematsichen Ausgrenzung/Schlechterstellung von Menschen aufgrund von bestimmten persönlichkeitsnahen Merkmalen/Zuschreibungen.
- Notwendigkeit eines «besonderen», qualifizierten Gleichheitsgebots.
Wie definiert das Bundesgericht den Begriff der Diskriminierung?
Diskriminierung ist eine qualifizierte Art von Ungleichbehanldung von Personen in vergleichbaren Situationen, die eine Benachteiligung dieser Person zum Ziel oder zur Folge hat, die als Herabwürdigung oder Ausgrenzung einzustufen ist, weil sie an ein Unterscheidungsmekmal anküpft, das einen wesentlichen, nicht oder nur schwer aufgebbaren Bestandteil der bestreffenden Person ausmacht.
Wer wird vom Persönlichen Schutzbereich des Diskriminierungsverbot erfasst?
Nur natürliche Personen.
Was ist gemäss BGE Schutzobjekt des Diskriminierungsverbot?
Eine Diskriminierung gemäss Art. 8 Abs. 2 BV liegt dann vor, wenn eine Person rechtsungleich behandlet wird allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.
Die Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal begründet die Diskriminierung nicht, weckt jedoch den Verdacht darauf.
Was unterscheidet die Diskriminierung von der gewöhnlichen Ungeleichbehandlung?
- Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal.
- Rechtfertigung nur durch ernsthafte und triftige Gründe.
Welches Grundrecht kommt bei der Unterscheidung von Aus- und Inländerinnen zum tragen? (Nationalität)
Es ist grundsätzlich nicht verpönt zwischen In- und Ausländern zu unterscheiden.
Dabei kommt regelmässig das Rechtsgleichheitsgebot und nicht das Diskriminierungsverbot zur Anwendung.
Problematisch wird die Unterscheidung zwischen Ausländern verschiedener Herkunft.
Was ist Ziel und «Definition» der Aufnahme des Rassenbegriffs in Art. 8 Abs. 2 BV?
Die Aufnahme des Kriteriums in Art. 8 Abs. 2 BV soll Handlungen und Regelungen verhindern helfen, «die an mehr oder minder willkürlich festgelegte nicht oder nur schwer veränderbare Merkmale wie Hautfarbe, Augenform, aber auch Sprache und Abstammung anschliessen und zur Legitimierung von abwertender Klassifizierung und Behandlung führen.
Was schützt das Anknüpfungsmerkmal der sozialen Stellung?
Das Merkmal umschreibt generell die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder das gesellschaftliche Ansehen eines Menschen, welches ihm beispielsweise auf Grund seiner Bildung zukommt.
Geschützt werden Diskriminierungen von Arbeitslosen oder Working-Poor. Offengelassen wurde, ob Führsorgeabhängige eine Gruppe bildet, die diskriminiert werde kann.
Was wird unter den Begriff der Lebensform gefasst?
Darutner ist der Schutz von Menschen mit Verhaltensweisen, welche von jenen der Bevölkerungsmehrheit fundamental abweichen.
Damit wurden geschützt:
- Homosexuelle (Transmenschen und Intersexmenschen werden durch den Begriff des Geschlechts geschützt)
- Fahrende
Was geschieht, wenn an ein verpöntes Merkmal angeknüpft wird?
- Massnahmen, die direkt oder indirekt an eine Benachteiligung von Personen wegen vermpönter Merkmale zur Folge haben, begründet einen Diskriminierungsverdacht.
- Dieser Verdacht kann widerlegt werden: Vorliegen legitimer qualifizierter Gründe + Vornahme einer Verhältnismässigkeitprüfung
- «Gerechtfertigte Diskriminierung» gibt es nicht. Falls die Ungleichbehandlung (bwz. Gleichbehandlung) gerechtfertigt ist, liegt von vornherein keine Diskriminierung vor.
Was ist die direkte und indirekte Diskriminierung?
Direkte Diskriminierung ist eine Benachteiligung ausdrülich au fder Basis eines verpönten Merkmals.
Indirekte Diskriminierung bedeutet die Beachteiligung auf der Basis eines neutralen Kriteriums, welche faktisch aber ausschliesslich oder überwiegend Menschen mit einm Merkmal trifft, welchesals Anknüpfungspunkt verpönt ist.
(Mindestgrösse von 175 bei der Polizei trifft vor allem Frauen)
Was ist die selbstständige und akzessorische Diskriminierung?
Selbstständig ist die Diskriminierung unabhängig von einer Beeinträchtigung eines anderen verfassungsmässigen Rechts. (bspw. bezüglich des Einkommens)
Akzessorisch wenn die diskriminierende Benachteiligung im Rahmen der Beschränkung eines anderen Grundrechts erfolgt. (bspw. Diskriminierung beim Zugang zu gewissen Arbeitsplätzen).
Erläutere das Prüfprogramm der direkten Diskriminierung.
- Werden Personen in vergleichbaren Situationen ungleich behandelt?
- Hat die Ungleichbehandlung eine Benachteiligung zum Ziel oder zur Folge?
- Knüpft die Ungleichbehandlung ausdrücklich an ein verpöntes Merkmal an?
- Bestehen legitime Gründe für die Ungleichbehandlung?
- Werden mit der staatlichen Massnahme gewichtige und legitime öffentliche Interessen verfolgt?
- Ist die Benachteiligung in Bezug auf das verfolgte Ziel geeignet, erforderlich und zumutbar?
Wie ist das Prüfprogramm der indirekten Diskriminierung?
- Ist Erlass/Einzelakt neutral gefasst, d.h. knüpft er an einem neutralen (d.h. nicht verpönten) Kriterium an?
- Trifft er in den Auswirkungen ausschliesslich oder überwiegend Angehörige einer Gruppe mit verpönten Merkmalen?
- Betehen legitime Gründe für die Ungleichbehandlung?
- Werden mit der staatlichen Massnahme gewichtige und legitime öffentliche Interessen verfolgt?
- Ist die Benachteiligung in Bezug auf das verfolgte Ziel geeignet erforderlich und zumutbar?
Wie ist das Prüfprogramm bei Diskriminierung durch Gleichbehandlung (fehlende Differenzierung)?
- Werden alle gleich behandelt?
- Benachteiligt die Massnahme in den praktischen Auswirkugen ausschliesslich oder überwiegend Angehörige einer Gruppe mir verpönten Merkmalen?
- Bestehen legitime Gründe für den Verzicht auf eine Differenzierung?
- Werden mit dem Verzicht gewichtige und legitime öffentliche Interessen verfolgt?
- Ist die Benachteiligung in Bezug auf das verfolgte Ziel geeignet, erfordelich und zumutbar?