2. Grundrechte freier Kommunikation Flashcards
Welche Doppelfunktion erfüllen die Kommunikationsgrundrechte?
Erstens: Persönlichkeitsbezogene Funktion
zweitens: gesellschaftsbezogene Funktion
Wer ist von persönlichen Schutzbereich betroffen?
Alle natürlichen Personen und juristischen Person.
Was ist das Schutzobjekt?
Geschützt sind:
1. Die Gesamtheit der Mitteilungen menschlichen Denkens und alle möglichen Kommunikationsformen
- Ideelle Inhalte (überwiegend, kommerzielle Inhalte, d.H. Primär Anpreisungen von Waren und Dienstleistung = Wirtschaftsfreiheit, Art. 27 BV)
Was sind die vier geschützten Ansprüche?
- Anspruch darauf, eine Meinung zu bilden, zu haben und diese alleine oder gemeinsam mit anderen zu äussern (Abwehranspruch)
- Anspruch auf Schutz vor Störern im Rahmen vorhandener Mittel (Schutzanspruch)
- Bedingter Anspruch auf Nutzung des öffentlichen Grundes
Verpflichtung zur Förderung der Rahmenbedingungen freier Meinungsäusserung (durch den Gesetzgeber, kein justiziabler Anspruch., Objektiv – rechtliche Dimension.)
Wann besteht ein Anspruch auf Nutzung des öffentlichen Grundes?
Sofern die infrage stehende Grundrechtsausübung nicht eine über den allgemeinen Zweck hinausgehende Nutzung der öffentlichen Sache darstellt, besteht ein unbedingter Anspruch auf Nutzung der öffentlichen Sache und diese ist – unter Vorbehalt von gesetzlich vorgesehen, im öffentlichen Interesse stehenden und verhältnismässigen Einschränkungen – zulässig.
Woran ist es abhängig ob man einen bedingten oder unbedingten Anspruch auf Nutzung des öffentlichen Grundes hat?
Daran ob es sich um einfachen oder gesteigerten Gemeingebrauch handelt.
Was ist der Kerngehalt?
Freiheit, eine Meinung zu haben
Verbot, zur inneren Identifikation mit einer fremden Meinung gezwungen zu werden
Verbot der vorgängigen, systematischen Zensur von Meinungsäusserungen, die sich an die Allgemeinheit richten.
Benötigt die Bewilligungspflicht zur Benutzung des öffentlichen Grundes eine gesetzliche Grundlage?
Nein nach ständiger Bundesgerichtspraxis braucht man dazu keine gesetzliche Grundlage.
Ist bei der Verhältnismässigkeit besonders zu beachten?
Dass man die persönliche und gesellschaftsbezogene Funktion beide mit einberechnet.