7. Umwelthaftung Flashcards

1
Q

Allgemeines Umwelthaftung

A
  • Durch Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetz
    → einheitliches Zivilrecht für Umweltschäden
  • Haftungsrecht: Regelwerk, mit dem festgelegt wird, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Verursacher eines externen Effekts dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen hat
  • Verteilungsfrage steht im Mittelpunkt juristischer Überlegungen: „gerechter“ Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigten
    → Juristen untersuchen Schadensausgleich ex-post*Das Verhalten der Schädiger steht im Mittelpunt ökonomischer Überlegungen
    → Ökonomen untersuchen die Anreizwirkung ex-ante
  • Verschuldungshaftung: Der Schädiger muss nur haften, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat
  • Gefährdungshaftung: Der Schädiger muss jeden Schaden ersetzen, den er nachweislich verursacht hat
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

A
  • Ziel: Kompensation der Geschädigten + Erhöhung des betriebswirtschaftlichen Sorgfaltsniveau
  • Gefährdungshaftung für alle im Anhang aufgeführten Anlagen
  • UN haften auch, wenn sie Einhaltung aller Sorgfaltspflichten glaubhaft dokumentieren können
  • Problem: Schadensersatzansprüche scheitern selten am Verschuldens-oft aber am Kausalitätsnachweis
    → Kausalitätsvermutung wichtigerals Übergang zur Gefährdungshaftung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Kausalitätsvermutung

A
  • Verursachung eines Schadens wird Anlage unterstellt, sofern diese zur Verursachung laut UmweltHG geeignet war
  • Haftungsbefreiung von UN/ Widerlegung der Vermutung durch
    Nachweis, dass Emissionen die genehmigten
    → Grenzwerte (genehmigter Normalbetrieb) nicht überschritten haben
    → Nachweis, dass auch haftungsrechtlich neutrale/ andere Umstände zur Verursachung geeignet waren
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Monokausalität

A

Gefährdungshaftung
→ UN kalkuliert stets Schadenserwartung mit ein
- Gewinnfunktion: G(x)= U(x)-S(x)

Verschuldungshaftung
Gewinnfunktion: G(x)= U(x) für x≤x^f ; U(x)-S(x) für x>x^f

! Schäden werden beim potentiellen Schädiger internalisiert
→ Gewinnfunktion = Wohlfahrtsfunktion
→ keinerlei Kenntnis über GVK nötig
→ Marktorientiertes Instrument par excellence
→ Nimmt auch Dezentralisierungsfunktion ein

! Verschuldenshaftung lässt sich hier als ein Spezialfall der Auflagenpolitik (mit selben Schwächen) interpretieren. Wohlfahrtsoptimum prinzipiell aber möglich.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Nachteile von Verschuldungshaftung

A
  • Unterschiedlicher Verschuldensstandard nötig wegen unterschiedlicher UVK →wegen Gerechtigkeitserwägungen und Informationskosten unmöglich
  • Effizienzeinbußen durch weniger emittieren aus Unsicherheit, um sprunghaften Anstieg zu vermeiden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Restriktionen der Idealbedingungen für beide Haftungsregeln (zur Erreichung des Wohlfahrtsoptimums)

A
  • Monokausalität
  • Eindeutige Indentifizierbarkeit des Schädigers
  • Externe Schäden sind mit den unter dem Haftungsrecht zu leistenden Schadensersatzzahlungen identisch

Fazit: Aufgrund von Informationsproblematik bei monokausalen Schäden → Gefährdungshaftung bessere Wahl

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Alternative Kausalität

A

Monokausaler Schaden, bei dem nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann, wer der Verursacher ist
- Nicht feststellbarer Schädiger
→ Greifen der Kausalitätsvermutung
→ UN wollen diese widerlegen
- Einsatz von Wahrscheinlichkeitsrechnung zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit der Verursachung des Schadens durch die eigene Anlage des UN

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Mathematisches Modell
- Wahrscheinlichkeits-schwellen (a posteriori)

A

➔ a posteriori-Wahrscheinlichkeiten, dass ein eingetretener Schaden durch die Emissionen (P(x)) der Anlage oder einen anderen Umstand (Qk) verursacht wurde
Pi(xi)= pi(xi) / pi(xi)+q_k

  • Qk > P(x) ist hinreichende Bedingung für einen Haftungsausschluss
  • P(x) > Qkist keine Garantie, dass es zur Haftung kommt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Mathematisches Modell
- Wahrscheinlichkeits-schwellen

A
  • Wahrscheinlichkeitsschwellen als Verhaltensstandard können UN von Haftung befreien(wie bei Verschuldenshaftung)
  • EffizienteErgebnisse, wenn Schwelle z so festgelegt, dass wohlfahrtsoptimale Emission x^f gerade noch einen Haftungsausschluss gewährt
  • Umweltbehörde müsste die einzelnen GVK eines jeden UN kennen und z entsprechend festlegen; individuelle Festlegung rechtlich ausgeschlossen
    → effiziente Lösung wäre also –stärker noch als bei Auflagenlösung –Zufall
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wahrscheinlichkeits-haftung

A
  • Jedes UN, das den Schaden möglicherweise verursacht hat, haftet gemäß seiner bedingten Wahrscheinlichkeit
    → zahlt genau jenen Anteil des Schadens
  • Effizienzbedingung: Grenznutzen der Emissionen muss der marginalen Zunahme der Schadenserwartung entsprechen
  • Wahrscheinlichkeit, dass Schaden aus neutralen Faktoren oder anderen UN erzeugt wird, verschwindet aus dem Entscheidungskalkül
    → Erwartete Schadensersatzzahlung für UN entscheidend aufgrund von veränderlicher Schadenszahlung
  • Aus ökonomischer Sicht: positiv, da Wohlfahrtsoptimum automatisch erreicht wird; auch ohne Information über GVK durch Umweltbehörde
  • Aus juristischer Sicht: problematisch, da sie Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ missachtet

→ Jedes UN entscheidet sich automatisch für wohlfahrtsoptimale Emission

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Multikausalität

A

Umweltschaden wird von einer Vielzahl an Schädigern hervorgerufen
- Emissionen können Schaden additiv, multiplikativ, (…) erzeugen
- Aufgrund von hoher Komplexität der Verursacherzuordnung ist Haftungssituation um UmweltHG nicht eindeutig geklärt
- Dezentralisierten Ansatz (ohne Informationen) gibt es nicht, da berücksichtigter Grenzschaden bei mehreren Unternehmen und Aufteilung der Kosten < erzeugtem Grenzschaden (beide UN emittieren über Wohlfahrtsoptimum hinaus)
- Definition von Verhaltensstandards

Haftungsregeln:
→ Alle UN verhalten sich effizient und halten Verhaltensstandard ein
→ Aufteilung des Schadens zwischen allen UN, die Verhaltensstandard nicht einhalten
→ UN müssen nichts bezahlen, wenn weder alle UN sorgfältig waren, noch das UN selbst fahrlässig

➔ Wahl der effizienten Emissionen x^f ist für jedes UN Nash-Gleichgewicht

Fazit: für multikausale, großräumige Umweltschäden sind Abgaben und Zertifikate besser geeignet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Verhaltensstandards

A

Für Verhaltensstandards gilt: Vermeidungskosten der UN bekannt & volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle (individuelle) Verhaltensstandards
→ wohlfahrtsoptimales Ergebnis möglich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly