4: vertragliche Schuldverhältnisse Flashcards

1
Q

Veräußerungsverträge

Vertragstypen des ABGB

A

Kauf, Tausch und Schenkung

weil sie alle auf die Übertragung von Eigentum an einer Sache gerichtet sind

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2
Q

Gebrauchsüberlassungsverträge

Vertragstypen des ABGB

A

Leihe, Darlehen (Kreditvertrag) und Bestandvertrag

Gebrauchsberechtigte muss nach Vertragsende die Sache zurückgeben

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3
Q

Dienstleistungsverträge

Vertragstypen des ABGB

A

Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag und Verwahrung

von beiden Parteien stets ein Tätigwerden

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4
Q

Wann ist ein Vertrag entgeltlich und wann unentgeltlich?

Vertragstypen des ABGB

A
  • entgeltlich: Leistung und Gegenleistung stehen einander gegenüber (zB Kauf und Tausch)
  • unentgeltlich: erhalten keine Gegenleistung (zB Schenkung und Leihe)
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5
Q

Konsensualvertrag

Vertragstypen des ABGB

A

ein Vertrag kommt idR schon durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande

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6
Q

Realvertrag

Vertragstypen des ABGB

A

für das Zustandekommen des Vertrages ist nicht nur die WIllensübereinstimmung, sondern zusätzlich die tatsächliche Leistung einer Partei erforderlich (Übergabe der Sache an den Verwahrer, Leihnehmer, Trödler)

zB Verwahrung, Leihe, Trödelvertrag

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7
Q

Was ist ein Vorvertrag und was muss dieser enthalten?

Vertragstypen des ABGB

A

§ 936: die Verabredung, künftig einen Vertrag mit bestimmten Inhalt abzuschließen

muss alle wesentliche Punkte des Hauptvertrages und seinen Abschlusszeitpunkt enthalten
führt zu einer wirksamen Bindung -> Klage muss binnen 1 Jahres ab dem vereinbarten Abschlusszeitpunkt eingebracht werden, sonst erlischt die Vereinbarung

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8
Q

Optionsvertrag

Vertragstypen des ABGB

A

gibt dem Berechtigten das Recht, vom anderen den Abschluss eines Vertrags zu verlangen

einseitiges Gestaltungsrecht: bereits die Ausübung der Option führt zum Entstehen des Schuldverhältnisses, ohne dass es dafür der Mitwirkung des anderen bedarf

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9
Q

Zielschuldverhältnisse

Vertragstypen des ABGB

A

erlöschen durch einmalige Leistungserbringung

zB Schenkung

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10
Q

Was ist ein gemischter Vertrag?

Vertragstypen des ABGB

A

Parteien können Elemente verschiedener Verträge zu neuen Typen verbinden, sodass die Leistungen zusammengehörend geschuldet werden

zB Leasingvertrag (enthält Elemente der Miete und des Kaufs)

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11
Q

Was ist die Absorptionstheorie und wann gilt diese?

Vertragstypen des ABGB

A

nach der Absorptionstheorie wird der gesamte Vertrag nach den Regeln eines Vertragstyps behandelt

gilt nach dem Gesetz, wenn Parteien Miete und Pacht oder Kauf und Tausch mischen

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12
Q

Was ist die Kombinationstheorie und wann gilt diese?

Vertragstypen des ABGB

A

jeder Teil der Vereinbarung ist soweit wie möglich nach dem jeweils passsenden Vertragstyp zu behandeln

gilt bei den meisten anderen gemischten Verträgen (nicht Miete und Pacht oder Kauf und Tausch -> Absorptionstheorie)

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13
Q

atypische Verträge

Vertragstypen des ABGB

A

Parteien können ganz neue Arten von Rechtsverhältnissen schaffen

es besteht kein Vertragstypenzwang

es werden hier die allgemeinen Vorschriften des ABGB angewendet (zB Irrtum nach § 871)

zB Franchiseverträge (sind gesetzlich nicht geregelt)

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14
Q

Was ist ein Kaufvertrag und wie kommt dieser zustande?

Veräußerungsverträge

A

ein Kaufvertrag ist ein formfreier Konsensualvertrag, in dem sich eine Partei (Verkäufer) verpflichtet, eine Sache einer anderen Partei (Käufer) gegen Geld zu übertragen

es bedarf eine Einigung über Ware und Preis (essentialia negotii)

der Rest kann vom dispositiven Recht oder durch Verkehrssitte ergänzt werden

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15
Q

Rechte und Pflichten des Verkäufers bei Übergabe der Ware

Veräußerungsverträge

A

der Verkäufer muss die Ware zum freien Besitz übergeben, also dem Käufer lastenfreies Eigentum und freie Innehabung verschaffen (§ 1061 iVm 1047)

lastenfrei -> wenn keine Schulden oder Rückstände (Steuern, Abgaben) auf der Kaufsache haften

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16
Q

Rückverkaufsrecht

Veräußerungsverträge

A

§ 1071: gibt dem Käufer das Gestaltungsrecht, die erworbene Sache dem Verkäufer zurückzuverkaufen

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17
Q

Wiederkaufsrecht

Veräußerungsverträge

A

§§ 1068ff: gibt dem Verkäufer einer Sache das Gestaltungsrecht, die verkaufte Sahe wieder zurückzukaufen

es entsteht ein zweiter Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen

handelt sich um ein höchstpersönliches Recht

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18
Q

Vorkaufsrecht

Veräußerungsverträge

A

§§ 1072 ff: gibt dem Berechtigten das Recht, eine Sache “einzulösen”, wenn der Verpflichtete sie veräußern möchte

ist ein höchstpersönliches Recht

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19
Q

Wie lange ist die Einlösungsfrist beim Vorkaufsrecht?

Veräußerungsverträge

A
  • bewegliche Sachen: 24 Stunden ab Anbieten der Einlösung
  • unbewegliche Sachen: 30 Tage
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20
Q

Kauf mit Umtauschvorbehalt

Veräußerungsverträge

A

das ist ein bedingter Kauf, bei dem der Käufer das Recht hat, die Sache gegen eine andere (aus einer bestimmten Warengattung) umzutauschen oder Geld oder Warengutscheine zu erhalten

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21
Q

Was ist der Unterschied zwischen Umtausch und Austausch?

Veräußerungsverträge

A
  • Austausch: wenn die Leistung mangelhaft ist
  • Umtausch: kann einfach umgetauscht werden, weil es mir nicht gefällt
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22
Q

Kauf auf Probe

Veräußerungsverträge

A

§§ 1080 ff: dabei erhält der Käufer die Gelegenheit, die Ware eine Zeit lang zu probieren

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23
Q

Was ist ein Tauschvertrag?

Veräußerungsverträge

A

bei einem Tauschvertrag wird eine Sache gegen eine andere Sache überlassen

ist ein bloßes Verpflichtungsgeschäft wie beim Kaufvertrag: GWL nach §§ 922 ff

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24
Q

Sache gegen Sache und Geld: wann handelt es sich um einen Kaufvertrag und wann um einen Tauschvertrag?

Veräußerungsverträge

A
  • Tauschvertrag: wenn Sache des Käufers den Wert der Sachleistung übersteigt (K > VK)
  • Kaufvertrag: wenn Sache des Käufers weniger Wert hat als die Sachleistung vom Verkäufer (VK > K)

wenn gleich viel Wert, dann Kaufvertrag

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25
Q

Schenkungsvertrag

Veräußerungsverträge

A

§ 938: es verpflichtet sich der Geschenkgeber, dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich zu überlassen

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26
Q

gemischte Schenkung

Veräußerungsverträge

A

von einer gemischten Schenkung spricht man, wenn die Parteien (nur) einen Teil der Leistung schenken wollen

die Vereinbarung enthält dann sowohl Elemente eines entgeltlichen als auch eines unentgeltlichen Vertrages

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27
Q

Formpflicht bei Schenkungsverträgen

Veräußerungsverträge

A

zu ihrer Gültigkeit bedarf sie entweder der wirklichen Übergabe oder des Notariatsaktes

damit sollen unüberlegte Schenkungsversprechen, die man später oft bereut, möglichst verhindert werden

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28
Q

was reicht nicht als wirkliche Übergabe bei Schenkungsverträgen?

Veräußerungsverträge

A

das Besitzkonstitut reicht nicht für eine wirkliche Übergabe, weil dem Geschenkgeber der Vermögensverlust gerade nicht warnend vor Augen geführt wird -> die Sache befindet sich ja weiterhin bei ihm

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29
Q

wirkliche Übergabe bei Schenkungsverträgen

Veräußerungsverträge

A
  • wenn eine Liegenschaft dem Beschenkten körperlich übergeben wird (auch wenn er noch nicht im Grundbuch einverleibt ist)
  • Übergabe kurzer Hand
  • Besitzanweisung
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30
Q

libatorische Schenkung

Veräußerungsverträge

A

libatorisch = schuldbefreiend

benötigt keine Formpflicht

dieser Fall ist insofern der Übergabe kurzer Hand gleich zu halten

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31
Q

pacta sunt servanda bei Schenkungen

Veräußerungsverträge

A

an eine wirksam geschlossene Vereinbarung muss sich jeder der beiden Vertragsteile halten, wenn der Schenkungsvertrag wirksam zustande gekommen ist

Schenkungen können idR nicht wiederrufen werden

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32
Q

Was sind die Ausnahmen, einen Schenkungsvertrag zu Widerrufen?

Veräußerungsverträge

A
  • nachträgliche Dürftigkeit (Armut): der Geschenkgeber hat bloß das Recht auf die gesetzliche Zinsen vom geschenkten Betrag, wenn es ihm am notdürftigen Unterhalt fehlt
  • grober Undank: wenn der Beschenkte eine gerichtlich strafbare Verletzung an Leib, Ehre, Freiheit oder am Vermögen des Wohltäters begeht

§ 947 und 948

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33
Q

Besonderheiten des Schenkungsvertrages bei Wurzelmängeln und Leistungsstörungen

Veräußerungsverträge

A
  • Schenkungen können wegen Motivirrtümern angefochten werden (§ 901) -> es bedarf nicht einmal die Alternativvoraussetzungen des § 871 -> allerdings nur bei Irrtümern über Gegenwärtiges
  • keine GWL
  • SE (Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit)
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34
Q

Definition Miete

Bestandvertrag

A

unter Miete versteht man die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch

zB Überlassung einer Wohnung

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35
Q

Definition Pacht

Bestandvertrag

A

unter Pacht verssteht man die entgeltliche Überlassung einer Sache zu Gebrauch und Fruchziehung (natürliche oder zivile Früchte)

zB Überlassung eines Gasthauses oder Tankstelle zum Betrieb

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36
Q

Bestandvertrag

A

ist der Überbegriff für Miete und Pacht

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37
Q

Wie kommt ein Bestandvertrag zustande?

Bestandvertrag

A

Bestandverträge kommen mit der Einigung über Bestandsache und Zins zustande (vgl §§ 1092, 1094)

die Übergabe des Bestandobjekts ist daher kein Erfordernis für das Zustandekommen des Vertrags

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38
Q

Bestandobjekt

Bestandvertrag

A

können bewegliche und unbewegliche Sachen sein

Bestandobjekt kann nur eine unverbrauchbare Sache sein

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39
Q

Bestandzins

Bestandvertrag

A

der Bestandzins muss bestimmbar sein, aber nicht unbedingt in Geld bestehen

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40
Q

Warum wenden wir das Mietrechtsgesetz (MRG) an?

Bestandvertrag

A

der Wohnungsmieter ist der schwächerer Vertragspartner

der Mieter ist regelmäßig der Gefahr ausgesetzt, nachteilig abschließen zu müssen, weil der Vermieter seine faktische Übermacht ausnützt

das MRG ist ein einsitig zwingendes Recht

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41
Q

wann entsteht ein Unterbestandverhältnis (Afterbestandverhältnis)?

Bestandvertrag

A

entsteht, wenn der Bestandnehmer die in Bestand genommene Sache weitervermietet

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42
Q

wann sind Mieter und Pächter zur Untervermietung berechtigt?

Bestandvertrag

A

sind grundsätzlich berechtigt, wenn dies ohne Nachteile des Eigentümers geschehen kann und im Vertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde (§ 1098)

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43
Q

Erhaltungspflicht

Bestandvertrag

A

der Bestandgeber hat die Sache dem Bestandnehmer nicht nur in brauchbarem Zustand zu übergeben, sondern auch zu erhalten

er darf den Bestandnehmer in der Ausübung seines Rechtes nicht stören und hat Störungen durch Dritte zu unterbinden

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44
Q

Sondergewährleistung

Bestandvertrag

A

der Bestandgeber haftet nicht nur für Mängel im Übergabezeitpunkt, sondern auch für solche, die erst während der Vertragslaufzeit auftreten

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45
Q

Worauf richtet sich die Zinsminderung bei nicht gehöriger Erfüllung?

Bestandvertrag

A

richtet sich nach dem Grad und der Dauer der Gebrauchsbeeinträchtigung

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46
Q

trägt der Bestandgeber das Zufallsrisiko?

A

ja, der Bestandgeber muss die zufällig unbrauchbar gewordene Sache wieder brauchbar machen -> wenn nicht möglich, dann hat er keinen Zinsanspruch

Aber: Unbrauchbarkeit durch ein außerordentlichen Zufalls (zB Krieg) ist der Bestandgeber nicht zur Wiederherstellung verpflichtet (§ 1104)

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47
Q

Verhinderung des Bestandnehmers

Bestandvertrag

A

§ 1107: ist der Bestandnehmer verhindert, die Sache zu gebrauchen, muss er trotzdem Zins zahlen

Vermieter muss sich allerdings den ersparten Aufwand und die Vorteile anrechnen lassen

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48
Q

GoA bei Bestandvertrag

Bestandvertrag

A
  • §1036 (im Notfalle): sofort fälliger Ersatzanspruch
  • § 1037 (zum Nutzen des anderen): steht nur Ersatz zu, wenn Bestandgeber nich ausdrücklich abgelehnt hat und er einen klaren und überwiegenden Vorteil hat (erst bei Vertragsende)
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49
Q

wann muss sich der Mieter selbst um den Mietgegenstand kümmern?

Bestandvertrag

A

wenn es nicht um ernste Schäden des Hauses oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung geht

hat aber Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen bei Beendigung des Mietvertrages, wenn diese zu einer wesentlichen Verbesserung geführt haben

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50
Q

Erhaltungspflicht des Vermieters

Bestandvertrag

A
  • allgemeine Teile des Hauses
  • Behebung ernsterer Schäden des Hauses
  • Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung
  • bei mitvermieteten Heizthermen und Wasserboilern
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51
Q

Sicherung des Bestandzinses bei unbeweglicher Sache

Bestandvertrag

A

zur Sicherung des Bestandzinses hat der Vermieter einer unbeweglichen Sache ein gesetzliches Pfandrecht an vom Mieter und seinen Angehörigen eingebrachten Sachen (invecta illata), das mit der Erbringung entsteht

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52
Q

Höhe der Zinsen

Bestandvertrag

A

sind nach dem ABGB privatautonom vereinbar

MRG schützt durch Mietzinsobergrenzen

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53
Q

angemessener Zins

Bestandvertrag

A
  • Vermietung zu Geschäftszwecken und Wohnungen, die nach 8.5.1945 erteilten Baubewilligung errichtet wurden (§ 16 Abs 1)
  • entspricht im Ergebnis dem durchschnittlichden Marktpreis
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54
Q

Richtwertmietzins

Bestandvertrag

A

für andere als in § 16 Abs 1 genannte Mietverhältnisse (besonders Altbauwohnungen)

für jedes Bundesland wird vom Bundesminister für Justiz ein genormter Richtwert pro m2 festgelegt

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55
Q

Kategoriemietzins

Bestandvertrag

A

für die Vermietung von Wohnungen der schlechtesten Kategorie (Kategorie D, also Substandardwohnungen) ist ein fester m2-Preis vorgesehen, der nach dem Verbraucherpreisindex angepasst wird

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56
Q

Untermietzins

Bestandvertrag

A

als Untermietzins kann das 1,5-fache des Hauptzinses vereinbart werden

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57
Q

Mietzins bei einem befristeten Mietvertrag

Bestandvertrag

A

bei einem befristeten Mietvertrag vermindert sich der höchstzulässige Hauptmietzins um 25%

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58
Q

Zinsbestandteile

Bestandvertrag

A

neben dem Hauptmiezins gehört auch ein verhältnismäßiger Anteil an
- Betriebskosten
- laufenden öffentlichen Abgaben
- Kosten für Gemeinschaftsanlagen

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59
Q

Was sind verbotene Ablösen?

Bestandvertrag

A

das sind Zahlungen, die der Mietinteressent nur dafür leistet, dass er Mieter wird

solche Zahlungen können 10 Jahre lang zurückgefordert werden

§ 27 MRG

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60
Q

Beendigung von Bestandverträgen

Bestandvertrag

A
  • können ohne Rücksicht auf die vereinbarte Daueer jederzeit einvernehmlich auflösen
  • wird ex lege aufgelöst, wenn die Bestandsache zu Grunde geht und der Bestandgeber nicht zur Wiederherstellung verpflichtet ist
  • befristete Verträge durch Zeitablauf
  • bei unbefristeten Vertrag durch ordentliche Kündigung
  • können von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden
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61
Q

wann kann der Bestandnehmer den Vertrag sofort auflösen?

Bestandvertrag

A

wenn das Bestandstück zum bedungenen Gebrauch
- untauglich
- ein beträchtiger Teil durch Zufall auf längere Zeit unbrauchbar
- wenn gemieteter Wohnraum gesundheitsschädlich
ist (§ 1117)

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62
Q

wann können Mietverträge vom Vermieter gerichtlich gekündigt werden?

Bestandvertrag

A
  • gewisse Vertragsverletzungen des Mieters
  • mangelnder Bedarf des Mieters
  • Eigenbedarf des Vermeiters
  • wichtige Interessen des Untermieters werden verletzt
63
Q

wann hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu beenden?

Bestandvertrag

A

Vertrag nach Ablauf 1 Jahres unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist

§ 29 Abs 2 MRG

64
Q

wann hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu beenden?

Bestandvertrag

A

Vertrag nach Ablauf 1 Jahres unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist

§ 29 Abs 2 MRG

65
Q

wann hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu beenden?

Bestandvertrag

A

mindestens 3 Jahre und schriftliche Vereinbarung

§ 29 Abs 1 Z 3

66
Q

wann kann der Hauptmieter seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters abtreten?

Bestandvertrag

A

wenn er sie an nahe Angehörige abtritt

Voraussetzung: diese Personen müssen eine gewisse Zeit in dieser Wohnung im gemeinsamen Haushalt mit dem Hauptmieter gelebt haben

Vermieter kann unter Umständen einen höheren Zins verlangen

67
Q

Tod des Mieters

Bestandvertrag

A

es treten bestimmte Angehörige in den Vertrag ein, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und diese schon bisher im gemeinsamen Haushalt gwohnt haben, sofern sie nicht binnen 14 Tagen den Verzicht erklärt haben

§ 14 Abs 2 MRG

68
Q

Tod des Bestandgebers

Bestandvertrag

A

Vertrag wird nicht aufgelöst, sondern mit den Erben fortgesetzt

69
Q

Was ist eine Leihe?

A

ist die unentgeltliche Überlassung einer unverbrauchbaren Sache zum Gebrauch (§ 971)

70
Q

Gebrauchsrecht

Leihe

A

der Leihnehmer hat die Sache ordnungsgemäß zu verwahre, ist aber zum vertraglich bedungenen, subsidiär zum ordentlichen Gebrauch berechtigt (§ 972)

er ist Sachinhaber und Rechtsbesitzer

71
Q

was ist wenn sich der Leihnehmer vorwerfbar vertragswidrig verhält?

Leihe

A

er hat dadurch einen zufällig entstandenen Schaden zu ersetzen, der sonst nicht eingetreten wäre

der Leihnehmer haftet also für “gemischten Zufall” (casus mixtus Haftung, § 979)

72
Q

Rückstellung der Leihe

A

kann sich aus der Vereinbarung oder den Umständen ergeben

  • nach Beendigung des Vertrages
  • Verleiher kann währenddessen Leihe nicht zurückfordern, er ist an den Vertrag gebunden (§ 976)
  • Leihnehmer kann die Sache vorzeitig zurückgeben und den Vertrag beenden (§ 977)
73
Q

Haftung des Verleihers

Leihe

A

grundsätzlich treffen den Verleiher keine Gewährleistungspflichten

allerdingt eine Haftung bei wissentlicher Überlassung des Gebrauches einer fremden Sache (§ 945 analog)

74
Q

Verjährung

Leihe

A

die wechselseitigen Ansprüche von Verleiher und Entlehner müssen binnen 30 Tagen ab Rückstellung der verliehenen Sache geltend gemacht werden (§ 982)

75
Q

Was ist ein Prekarium (Bittleihe)?

A

wenn vereinbart wird, dass der Verleiher zur jederzeitigen sofortigen Rückforderung berechtigt ist (§ 974)

76
Q

Unterschied zwischen Prekarist und Leihnehmer

Leihe

A

der Prekarist ist - anders als der gewöhnliche Leihnehmer - kein Rechtsbesitzer, weil sein Gebrauchsrecht jederzeit widerruflich ist

77
Q

Was ist ein Kreditkauf?

Kreditverträge

A

der Verkufer erbringt seine Leistung sofort und erlaubt dem Käufer, seine Gegenleistung erst später (auf Raten) zu erbringen

78
Q

Wie kommt ein Darlehensvertrag zustande?

Kreditverträge

A

kommt zustande durch die Vereinbarung der Überlassung vertretbarer Sachen (Darlehensvaluta) an den Darlehensnehmer mit der Abrede, dass dieser nach Vertragsende ebenso viel von derselben Gattung und Güte zurückzugeben hat

Darlehensnehmer wird Eigentümer der übergebenen Sache

79
Q

Wann ist eine Sache vertretbar?

Darlehen

A

eine Sache ist vertretbar, wenn sie nciht nach individuellen Merkmalen, sondern nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt wird

zB Geld, Mehl, Ziegel

80
Q

Was ist ein Kreditvertrag?

Kreditverträge

A

nach § 988 handelt es sich um einen entgeltlichen Darlehensvertrag über Geld

das Darlehensrecht kommt auf ihn zur Anwendung

81
Q

Woraus besteht das Entgelt beim Kreditvertrag?

Kreditverträge

A

besteht idR in dem vom Kreditnehmer zu zahlende Zinsen (§ 988)

wenn keine Vereinbarung: 4% Jahreszinsen (§ 1000 Abs 1)

82
Q

Welche zwei Zinsmodelle werden im Kreditvertragsrecht untershieden?

Kreditverträge

A
  • Fixzins: Zinsen können während der Vertragslaufzeit nicht steigen und nicht sinken
  • variabler Zinssatz: die Parteien passen das Entgelt an das Marktniveau an (Indikator zB Leitzins der EZB)

beide Modelle werden manchmal auch kombiniert

83
Q

Rechte und Pflichten des Dahrlehensnehmer?

Kreditverträge

A

Rechte: erwirbt Eigentum, er kann und darf über die Valuta nach Belieben verfügen, trägt aber das Risiko ihres Verlustes oder Unterganges

Pflichten: hat nach Vertragsende dieselbe Menge, Gattung und Güte zurückzugeben

zur vorzeitigen Rückzahlung hat er kein Recht

84
Q

Beendigung Darlehesvertrag

Kreditverträge

A

§ 986:

  • befristete: endet grundsätzlich durch Zeitablauf
  • unbefristete: durch ordentliche Kündigung
  • einvernehmliche Auflösung: jederzeit möglich
  • § 987: außerordentliche Kündigung
85
Q

Terminsverlust

Kreditverträge

A

wird für den Fall des Verzugs mit Rückzahlung vereinbart

der Darlehens- bzw Kreditgeber wird berechtigt, alle noch offenen Raten sofort fällig zu stellen

86
Q

Voraussetzungen für den Terminsverlust

Kreditverträge

A

1) der Kreditgeber muss seine Leistung bereits vollständig erbracht haben
2) eine Leistung des Verbrauchers muss seit mindestens sechs Wochen fällig sein
3) der Kreditgeber muss den Verbraucher unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen unter Andorhung des Terminverlustes gemahnt haben

87
Q

Wann ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar?

Verbraucherkreditvertrag

A

ist anwendbar, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen Kredit mit einem Gesamtkreditvertrag von mindestens 200€ gewährt (§ 2, 4 VKrG)

88
Q

Wann ist das HIKrG anwendbar?

Verbraucherkreditvertrag

A

1) wenn ein Sicherungsrecht (Pfand) an einer unbeweglichen Sache (oder einem Superädifikat) vereinbart wird
2) für den Erwerb einer unbeweglichen Sache (oder eines Superädifikats)

89
Q

worüber muss der Unternehmer den Verbraucher vorvertraglich Informieren?

Verbraucherkreditvertrag

A

Standardformular über:
- seine Identität (Name, Anschrift)
- Inhalt des Kreditvertrages (Art des Kredites, effektiver Jahreszinssatz, Art der Abzahlung)
- Rechte des Verbrauchers (zB Rücktrittsrechte)

§ 6 VKrG, § 8 HIKrG

89
Q

Pflicht zur Dokumentation

Verbraucherkreditvertrag

A

verpflichten den Unternehmer, den Kreditvertrag und seine wesentlichen Inhalte auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen

§ 9 VKrG, § 12 HIKrG

90
Q

Bonitätsprüfung

Verbraucherkreditvertrag

A

der Kreditgeber ist verpflichtet, die Kreditwürdigekeit des Verbrauchers zu prüfen

bei negativen Ausgang: VKrG -> Warnpflicht, HIKrG -> kein Kredit

91
Q

Rücktrittsrecht VKrG

Verbraucherkreditvertrag

A

Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen ohne Abgabe von Gründen vom Kreditvertrag zurücktreten

Frist beginnt mit Vertragsabschluss, aber nie, bevor der Verbraucher die Vertragsbedingungen und nötige Informationen erhalten hat

§ 12 VKrG

92
Q

Rücktrittsrecht HIKrG

Verbraucherkreditvertrag

A

2 Tage ab Erhalt des Standardformulars

§ 13 Abs 1 HIKrG

93
Q

Was ist ein Leasingvertrag?

Leasing

A

bei einem Leasingvertrag kann der Berechtigte ein Leasingobjekt währen der vertraglichen Nutzungsdauer gegen Entgelt gebrauchen

sehr häufig über Kfz oder Maschinen

94
Q

unmittelbares Leasing

Leasing

A

es nimmt der Produzent oder Händler der Ware das Leasinggeschäft selbst vor

95
Q

mittelbares Leasing

Leasing

A

eine eigene Leasinggesellscaft kauft die Sache und schließt das Geschäft mit dem Leasingnehmer

96
Q

Mobilien- oder Immobilienleasing

Leasing

A

je nachdem, ob eine bewegliche oder unbewegliche Sache Gegenstand des Leasing ist

97
Q

sale-and-lease-back

Leasing

A

in diesem Fall verkauft der Eigentümer ein Wirtschaftsgut an den Leasinggeber und least es im Gegenzug von diesem zurück

98
Q

cross-border-leasing

Leasing

A

bei dem wird ein Wirtschaftsgut an einen ausländischen Investor verkauft und von diesem wieder geleast

hir stehen steuerliche Erwägungen im Vordergrund

99
Q

Operatingleasing

Leasing

A

es wird dem Leasingnehmer nur der vorübergehende, kurzfristige Gebrauch eingeräumt

das Entgelt entspricht der vereinbarten Nutzungsdauer

Leasinggeber bleibt nach Vertragsablauf Eigentümer

Miete (Pacht)

100
Q

Finanzierungsleasing

Leasing

A

es weisen sowohl Elemente des Kaufes als auch der Miete auf

Leasingnehmer wird nicht Eigentümer, sondern hat nur ein Gebrauchsrecht, was für Miete spricht

101
Q

Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsleasingvertrag und Mietvertrag?

Leasing

A

beim Finanzierungsleasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Raten bei zufälliger Beschädigung weiter zu zahlen und trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges

101
Q

Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsleasingvertrag und Mietvertrag?

Leasing

A

beim Finanzierungsleasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Raten bei zufälliger Beschädigung weiter zu zahlen und trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges

102
Q

Vollamortisation

Leasing

A

Leasingentgelt deckt die Anschaffungs- und Finanzierungskosten inklusive Gewinnzuschlag

103
Q

Teilamortisation

Leasing

A

haben eine viel kürzere Laufzeit

Risiko auf Leasingnehmer überwälzt -> Leasinobjekt soll nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert verkauft werden

104
Q

wann kann das MRG beim Leasing angewendet werden?

Leasing

A

beim Operatingleasing an unbeweglichen Sachen ist das MRG anwendbar

105
Q

Wann ist das VKrG beim Leasing anwendbar?

Leasing

A

wenn der Verbraucher zum Erwerb der Sache verpflichtet ist oder der Verbraucher für einen bestimmten (Rest-) Wert einstehen muss -> Finanzierungsleasingverträge

106
Q

Gewährleistung

Leasing

A

zulasten des Verbrauchers kann nicht vom Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff und VGG, § 1096) abgewichen werden (§ 9 KSchG, § 3 VGG)

107
Q

Schadenersatz gegen den Vertragspartner

Leasing

A

sind normale verschuldensabhängige vertragliche SE Ansprüche

108
Q

Schadenersatz gegen den Produzenten (mittelbares Leasing)

Leasing

A

beim mittelbaren Finanzierungsleasing entfaltet der vertrag zwischen Produzent und Leasinggeber Schutzwirkungen gegenüber den Leasingnehmer

quasi-vertragliche Ansprüche gegen den Produzenten geltend machen

109
Q

Schadenersatz gegen Dritte

Leasing

A

deliktischer SE Anspruch

110
Q

Was ist ein Werkvertrag?

A

in einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines Erfolges

§ 1151 Abs 1

111
Q

Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

A

beim Dienstvertrag ist der Vertrag durch sorgfältiges Bemühen bereits erfüllt

beim Werkvertrag wird ein Erfolg geschuldet

112
Q

Werklieferungsvertrag

Werkvertrag

A

wenn der Werkunternehmer das Material zur Verfügung stellen muss

Vereinbarung enthält sowohl Elemente des Kauf- als auch des Werkvertrages -> gilt dann Kuafrecht (§ 1166)

113
Q

Herstellungspflicht des Werkunternehmers

Werkvertrag

A

ist gem § 1165 verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder unter seiner persönlichen Verwaltung ausführen zu lassen

114
Q

Werklohnzahlung

Werkvertrag

A

der Werkbesteller ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen

115
Q

Bauhandwerkersicherung

Werkvertrag

A

der Werkunternehmer, der ein Bauwerk errichtet, hat beim beiderseitigen Unternehmergeschäft das unverzichtbare Recht, ab Vertragsabschluss eine Sicherstellung in höhe eines Fünftels des vereinbarten Entgelts zu verlangen

zwei Fünftel, wenn der Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist

§ 1170b

116
Q

Kostenvoranschlag

Werkvertrag

A

ist die Aufstellung der mit der Ausführung des Werkes verbundenen Kosten

zB Materialien oder Arbeitsaufwand

117
Q

Kostenvoranschlag ohne Gewähr

Werkvertrag

A

geringfügige Überschreitungen sind unproblematisch -> der Werkunternehmer kann mehr verlangen

beträchtliche Überschreitungen (ab 10-15% des Werklohnes) -> Werkunternehmer muss dem Werkbesteller anzeigen (einverstanden oder zurücktreten und bisherigen Aufwand zahlen)

§ 1170a Ab2

118
Q

Kostenvoranschlag mit Gewähr

Werkvertrag

A

ist die Obergrenze des Werklohns

ist der Aufwand geringer, kann nur der niedrigere Lohn verlangt werden

§ 1170 Abs 1

119
Q

Pauschale

Werkvertrag

A

das Entgelt ist als Fixpreis unabhängig vom konkreten (Material-) Aufwand

120
Q

Regiepreis

Werkvertrag

A

es wird ein Preis pro Einheit vereinbart und dann nach tatsächlichem Aufwand verrechnet

Leistungsstunde, Materialeinheit

121
Q

Bestellersphäre

Werkvertrag

A

scheitert das Werk aus Umständen auf Seiten des Bestellers, trägt dieser die Gefahr, er muss also bezahlen, obwohl er nichts bekommt

Unternehmer muss sich anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben erspart hat

122
Q

Unternehmersphäre

Werkvertrag

A

scheitert das Werk aus Umständen aus der Unternehmersphäre, entfällt der Entgeltanspruch des Werkunternehmers

123
Q

neutrale Sphäre

Werkvertrag

A

da der Werkunternehmer einen Erfolg schuldet, trägt er das Risiko des zufälligen Unterbleibens

124
Q

Annahmeverzug des Bestellers

Werkvertrag

A

Werkunternehmer kann unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn eine zur Ausführung des Wertkes notwendige Mitwirkung des Bestellers unterbleibt

hat Entgeltanspruch

§ 1168 Abs 2

125
Q

Warnpflichten des Werkunternehmers

Werkvertrag

A

ist der vom Besteller beigestellte Stoff offenbar untauglich oder sind seine Anweisungen offenbar unrichtig, dann trifft den Werkunternehmer die Pflicht, den Besteller zu warnen

kein Entgeltanspruch, GWL & SE

§ 1168a

126
Q

Sowiesokosten

Werkvertrag

A

Sowiesokosten sind (Errichtungs-) Kosten, die der Bauherr auch dann gehabt hätte, wenn das Bauunternehmen seiner Warnpflicht nachgekommen wäre. (Erhöhung der Kosten, nach dem, was die Parteien bei Kenntnis der wahren Sachlage vereinbart hätten)

127
Q

Wieso sind Pauschalreisen beliebt?

A

weil der Reisende sich mit dem Reisveranstalter einen Ansprechpartner aussicjt, der die Gesamtverantwortung trägt

entscheidet sich der Reisende für ein Komplettangebot muss er nicht auf eigenes Risiko suchen

128
Q

Wann liegt eine Pauschalreise vor?

A
  • mindestens 2 Reiseleistungen: Beförderung, Unterbringung, Autovermiteung und jede andere touristische Leistung
  • einheitlicher Vertrag
  • wenn der Reisende mehrere Verträge mit mehreren Vertragspartnern abschließt

§ 2 PRG

129
Q

vorvertragliche Infomationen

Pauschalreise

A

der Reiseveranstalter hat dem Reisenden vor Vertragsaschluss ein Standardinformationsblatt bereizustellen und ihm Informationen über die Reise zu geben

nicht zwingend schrftlich, aber jedenfalls klar, verständlich und deutlich

§ 4 Abs 1 PRG

130
Q

was ist der Pauschalreisevertrag für eine Art von Vertrag?

Pauschalreise

A

ist ein gemischter Vertrag, bei dem die werkvertraglichen Elemente überwiegen

es gelten die allgemeinen vertrags- und leistungsstörungsrechtlichen Regeln des ABGB und KSchG

131
Q

Sonderbestimmungen des PRG

Pauschalreise

A
  • beschränkt nachträgliche Preisänderungen (§ 8)
  • Reisende kann den Vertrag auf einen anderen Reisenden übertragen (§ 7)
  • Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 10)
  • Mängel -> 2 Jahre (§ 12)
132
Q

Was ist ein Verwahrungsvertrag und wie kommt dieser zustande?

Verwahrung

A

ist ein Vertrag über die Übernahme der Obsorge über eine fremde Sache

kommt als Realvertrag erst durch Übergabe der Sache zustande

133
Q

hat der Verwahrer irgendwelche Rechte?

Verwahrung

A

der Verwahrer wird nicht Eigentümer und hat auch weder Besitz noch Gebrauchsrechte, er sit daher bloß Sachinhaber und nicht Rechtsbesitzer

134
Q

wofür haftet der Verwahrer?

Verwahrung

A

der Verwahrer hat die Sache sorgfältig aufzubewahren und haftet für jede schuldhafte Verletzung seiner Obsorgepflicht (§ 964)

135
Q

wann haftet der Verwahrer für eine zufällige Beschädigung?

Verwahrung

A

wenn:
- er von der hinterlegten Sache unerlaubt Gebrauch macht
- sie ohne Not und ohen Erlaubnis des Hinterlegers einem Dritten in Verwahrung gibt
- Rückstellung verzögert

§ 965 casus mixtus

136
Q

Beendigung des Verwahrungsvertrags

Verwahrung

A
  • unbestimmte Zeit: beider Teile durch ordentliche Kündigung (§ 963)
  • Dauer aus den Umständen: erlischt nach Ablauf der vereinbarten Befristung automatisch
137
Q

Rückstellung

Verwahrung

A
  • in dem Zustand, in dem er sie übernommen hat und mit allem Zuwachs
  • kann die Sache nicht vorzeitig zurückstellen, ist an den Vertrag gebunden
  • Hinterleger hat Recht auf vorzeitige Rückgabe (muss volles Verwahrungsentgelt bezahlen)

§ 961, 962

138
Q

Was ist ein Beherbergungsvertrag?

Verwahrung

A

schließt ein Gastwirt und Gast ab, der Elemente verschiedener Vertragstypen enthält

139
Q

Hauptpflicht und Nebenpflicht des Beherbergungsvertrages

Verwahrung

A
  • Hauptpflicht: Gastwirt stellt dem Gast Raum zu dessen Gebrauch zur Verfügung, erbringt bestimmte Dienstleistungen
  • Nebenpflicht: Pflicht zur Verwahrung der Sache, die ihm der Gast übergeben hat
140
Q

Gastwirtehaftung

Verwahrung

A

Gastwirte, die Fremde beherbergen, haften unter bestimmten Umständen als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen

§ 970 Abs 1

141
Q

Was versteht man unter Beherbergungsbetriebe?

Verwahrung

A
  • Hotels
  • Schlafwagenbetreiber
  • Inhaber von Badeanstalten
  • kein Restaurant!
142
Q

was versteht man unter “eingebrachten Sachen”?

Verwahrung

A

sind Sachen, die dem Wirt oder einem seiner Leute übergeben oder an einen von ihnen angewiesen oder hierzu bestimmten Ort gebracht werden

143
Q

Gefahr des offenen Hauses

Verwahrung

A

der Gastwirt hat den wirtschaftlichen Vorteil der Beherbergung, muss dafür aber auch die dadurch begründete Gefahr von Diebstählen tragen

Wirt haftet nicht, wenn sich die beschriebene Gefahr nicht realisiert hat

144
Q

Haftungshöchstgrenzen für Gastwirte

Verwahrung

A

Gastwirt haftet idR höchstens bis zu einem Betrag von 1.100€

bei Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapieren nur bis 550€ (§ 970a)

145
Q

Was ist ein Auftragsvertrag?

Auftrag

A

die Verpflichtung, auf fremde Rechnung Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vorzunehmen

146
Q

Substitution

Auftrag

A

die gänzliche Weitergabe der vertraglichen Pflicht

§ 1010

147
Q

Interessenwahrungspflicht

Auftrag

A

Auftragnehmer muss
- das Geschäft sorgfältig ausführen
- die Interessen des Autraggebers wahren
- wenn nötig, dessen Weisungen einholen
- jeden en aus dem Geschäft erlangten Vorteil herausgeben
- Rechnung legen

§ 1009

148
Q

Antwortpflicht

Auftrag

A

wenn der Auftragnehmer zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt ist, nach § 1003 unverzüglich erklären, ob er ein auf Abschluss des Vertrages gerichtetes Angebot annimmt oder nicht

zB Anwälte, Notare, Banken

149
Q

Was muss der Auftraggeber beim Auftragsvertrag? (Rechte und Pflichten)

Auftrag

A
  • Aufwandersatz (§ 1014)
  • Entgelt zahlen (§ 1004)
  • Risikohaftung: muss jeden schuldhaft verursachten Schaden vom Auftragnehmer ersetzen
150
Q

Beendigung des Vertrages

Auftrag

A
  • durch Erfüllung
  • Tod des Autragnehmers bzw Auftraggebers
  • zufällige Vereitelung der Ausführung
  • Insolvenz des Auftraggebers
151
Q

wann kann der Auftraggeber den Auftrag beenden?

Auftrag

A
  • jederzeit durch Widerruf (muss den bisherigen Aufwand ersetzen und anteiliges Honorar zahlen)
  • wenn Unwiderruflichkeit vereinbart war -> nur aus wichtigem Grund
152
Q

wann kann der Auftragnehmer den Auftrag beenden?

Auftrag

A
  • Dauerschuldverhältnis: ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer angemessener Frist
  • Zielschuldverhältnis: grundlose Kündigung möglich (Ersatzpflicht)
  • jederzeit aus wichtigem Grund