4: Rechtliche Strukturen in mittelalterlichen Herrschaftsformen Flashcards

1
Q

Welche Tendenzen gab es in Betracht auf die rechtliche Strukturierung?

A
  • Rechtliche Strukturierung von politischer Herrschaft durch: Lehnswesen und herrscherliche Normsetzung im Bezug auf Territorien (Territorialisierung)
  • und: Vergemeinschaftung von Herrschaften durch autonome Unterwerfung unter gemeinsame Regeln durch: Gottes- und Landfrieden sowie coniurationes
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2
Q

Definition: Lehnsrecht

A
  • Ordnung von Herrschaft unter Freien (Adligen) -> Verbindung von:
    • Vasallentum: Persönliche Leistungs- und
      Treuepflicht dem Herrn gegenüber
      (Unterordnung eines Adligen unter einem
      Adligen)
      -Beneficium/Lehen:Gabe des Lehnsherrn an
      den Vasallen
      In Ansätzen seit den Karolingern (um 800), bis zum 19. Jahrhundert
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2
Q

Wann begann und endete eine Lehensbeziehung?

A

Begründung mit Treueid des Vasallen (Symbolik wichtig ->geringe Alphabetisierung)
Ende mit dem Tod des Herren (Herrenfall) oder des Vasallen (Mannfall), Erneuerung durch Erben jedoch möglich

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3
Q

Pflichten des Vasallen

A
  • Heeresfolge
  • Begleitung zum Hof des Herrschers
  • Mitwirkung am Lehnsgericht
  • Rat und Hilfe
  • Treuepflicht
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4
Q

Pflicht des Lehnsherrn

A

Vergabe des Lehns

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5
Q

Unterschiede Lehnsbeziehung zur Grundherrschaft

A
  • Freiheit des Vasallen bleibt erhalten, im Gegensatz zur Unfreiheit des Bauern
  • Geschuldet werden höhere Dienste (Folgepflicht etc.) vom Vasallen, vom Bauern niedere Dienste (Fron und Abgaben)
  • Vasall erhält Lehen gegen Lehensdienst und der Bauer Schutz und Schirm gegen Bauerndiest
    aber: Beides Unterordnungsbeziehungen
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6
Q

Definition: Heerschildordnung

A

Gewohnheitsrecht des Lehnswesens, verschriftlicht bei Eike von Repgow, Binnenstrukturierung ->unabhängig vom Charisma einer Einzelperson (für alle gleich)

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7
Q

Definition: Reichsfürsten

A

Belehnt durch Kaiser, hervorgehobener Status, hohe Reichsehre

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8
Q

Welche Arten von Reichsfürsten gibt es?

A
  • Geistliche Reichsfürsten (Szepterlehen)
  • Weltliche Reichsfürsten (Fahnenlehen)
    ->Der Szepterlehen ist direkt unter dem Kaiser in der Heerschildordnung und darunter der Fahnenlehen
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9
Q

Definition: Landesherrschaft

A

Loslösung der personalen Vermittlung/persönlichen Bindungen des Lehnsrechts, neue Herrschaftsform aus Territorialebene ->Herrschaft beruht auf Zugehörigkeit zu einem Gebiet (abstrakte Vermittlung)

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10
Q

Welche Gegebenheiten bestanden unter der Intensivierung der Herrschaft durch Landesfürsten?

A
  • Gerichtsrechte
  • Entstehung von Verwaltungsstrukturen
    • Einsatz von Ministerialen
    • zentrale Verwaltungsinstitutionen zur
      Ordnung von Herrschaft
  • Erste Ansätze von Steuererhebung
  • Normsetzung für Unterworfene
    =>Erste Schritte in Richtung Staatlichkeit
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11
Q

Welchen Beschränkungen unterstehen die Landesherren?

A
  • Keine absolute Herrschaft, stehen Klerus und anderen Adligen gegenüber
  • Kein neues Recht ohne consensus maiores et meliores terre
  • Organisationen in Landtagen/Landständen (wie z.B. in der Magna Charta beschrieben)
  • erste leges fundamentales, Grundstrukturen von Herrschaft (ca. Staats-/Verfassungsrecht)
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12
Q

Definition: conjurationes

A
  • Schwören auf Ordnung, Selbstverpflichtung
  • Mittel um Gewalt zu begegnen, da es vorher nicht funktionierte
  • Zusammenschluss von Personen, bottom-up Bewegung
  • Ausgangspunkt: Gottes- und Landfrieden
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13
Q

Definition: Gottesfrieden

A
  • zeitgleich zu Investiturstreit und Klosterreform
  • Zuerst: Durch Bischöfe veranlasste Friedensschwüre, bestimmte Gruppen nicht angreifen (Frauen, Kleriker etc.)
  • Später: Selbstbindung keine Gewalt anzuwenden
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14
Q

Definition: Landfrieden

A
  • Friedensbündnisse über ein ganzes Territorium
  • Hervorgang aus Gottesfrieden
  • Gewaltvermeidung
  • Langsame Systematisierung und Verwebung mit Reichsebene
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15
Q

Welche Neuerungen brachten die conjurationes mit sich?

A
  • Fehdebegrenzung mit territorialen Anknüpfungspunkten
  • Die Normen gelten für alle Friedensbeteiligten
  • Abkehr vom Unrechtsausgleich mit Fehde und Busse
  • Sanktionen durch Eidgemeinschaft und/oder Herrscher ->nicht mehr nur unter Privaten
  • Grundlage selbstbestimmter Normensetzung
  • Beschworene Friedenschlüsse und kollektive Sicherheit
16
Q

Definition: Helvetische Eidgenossenschaft

A
  • Grundlage: erster Bundesbrief
  • Landfriedensbündnis
  • Überregionaler Verbandsbildung mit anfangs begrenzter institutioneller Dichte
  • Weitere Anpassungen und mehr Mitglieder über die Jahre hinaus