1: Weltliche Normenbildung im Übergang von Spätantike und Mittelalter Flashcards

1
Q

Definition: Germanen

A

Fremdbezeichnung/Kreation in der Antiken Literatur z.B. bei Tacitus, der nie einen Germanen gesehen hat
Bestanden aus sehr unterschiedlichen Ethnien

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2
Q

Welches waren germanische Herrschaftsstrukturen?

A

Heeres- und Sakralkönigtum
Wenige Binnenstrukturen, wie:
- Thing ->Versammlung der Germanen, spätere Gerichtsversammlungen
- Wahlausrufe/-akklamationen der “Chiefs”
(dies geschah nur auf adliger/freier Ebene)
Behauptet:
- germanische Freiheit und demokratische Vorstufen, die wohl aber als Agenda im Zuge der liberalen Bewegung des 19. Jhd. zu verstehen sind ->Tacitus beschrieb die Germanen positiv, um Römern einen Spiegel vorzuhalten

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3
Q

Definition: Völkerwanderung (375/568)

A
  • Langsamer Prozess
  • Auslöser: Hunnensturm aus dem Osten (kriegerischer Konflikt) ->”Vorantreibung der Hunnen und Vandalen”
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4
Q

Konsequenzen der Völkerwanderung

A
  • Beseitigung Westroms
  • Neugestaltung der Herrschaftsordnungen in Europa
  • Zurückdrängen der römischen Rechtskultur
  • Entstehung von Stammesherrschaften (neu)
  • Basis für Normbildung
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5
Q

Reichsbildungen im Zuge der Völkerwanderung

A
  • Zwischenzeitliche Restauration röm. Herrschaft unter Justinian (Ostrom)
  • Neue expansive Reiche in Westeuropa, durch: - Franken (Belgien, FR, DE)
  • Westgoten (Spanien)
  • Burgunder (wichtig für CH)
  • Langobarden (Italien)
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6
Q

Definition: Stammesrechte

A
  • Entstehung zwischen spätantiker Migration und karolingischer Herrschaft
  • als lex/leges gekennzeichnet
  • herrscherlich veranlasst, schriftlich aufgezeichnete Regelungen für eine bestimmte ethnische Gruppe (personale Geltung)
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7
Q

Für was wurden die Leges benutzt?

A
  • Ausdruck königlicher Macht
  • Identitätsbildung
  • Streitschlichtung/Gewaltvermeidung! -> Brutalität war an der Tagesordnung
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8
Q

Schematisierung der Leges nach Funktion

A
  • Leges Romanae: für römische Einwohner eroberter Gebiete, Aufzeichnung röm. Recht
  • Übrige Leges: Verschriftlichung bestehender Gebräuche, Versuch zur Gestaltung der sozialen Wirklichkeit ->Idealwirkllichkeit/Gewaltvermeidung
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9
Q

Inhalte der Leges/Stammesrechte

A
  • Normen zum Ausgleich von Unrecht(vgl. Strafrecht) ->Verringerung der Gewalt
  • sehr begrenzt privatrechtliche Normen, v.a. für Handel
  • Nicht aber Staats- oder Verwaltungsrecht
    ->stark personal geprägt, nicht territoriale Geltung
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10
Q

Definition: Lex Salica

A

Auf Anordnung vom Merowinger Chlodwig erlassen, nicht mehr so röm.-rechtlich geprägt, für die Franken erlassen

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11
Q

Wer war Chlodwig?

A

Fränkischer König aus dem Geschlecht der Merowinger, sehr brutal, Begründer des Frankenreichs, zum Christentum übergetreten

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12
Q

Definition der karolingischen Reformen

A

um 800 ->Karl der Grosse, Blüte der Karolinger
- Ausbau der Verwaltungsämter am Hof, Sendboten (missi dominici, wurden mit Anweisungen ins dünn besiedelte Land gesandt)
- Weltliche Amtsträger erlernen Lesen -> Verschriftlichung der pol. Kommunikation
- Kaolingische Bildungsreform: Rückbezug auf Antike, karolingische Minuskel
- Karolingische Gerichtsreform ->Übertragung der Entscheidungsfällung auf Schöffen, Leitung der Verhandlung durch Richter

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13
Q

Definition: Kapitularien

A
  • gesetzesähnliche HerrschaftsANORDNUNGEN ->Der Herrscher will sein Reich gestalten/ Verdichtung königlicher Herrschaft
  • Regeln auch Verwaltung/Königsgericht
  • wichtigster Normtyp bis etwa Ende des 9. Jhd (vorher waren es die Leges, die aber weiterhin gelten)
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14
Q

Unterschied Kapitularien und Stammesrechte/Leges

A
  • Kapitularien sind herrscherliche Erlasse und keine Aufzeichnungen wie die Leges
  • Verwaltung wird in den Leges, im Gegensatz zu den Kapitularien nicht geregelt
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15
Q

Inhalt der Kapitularien

A
  • Ahndung von Unrecht ->primär Gewaltkontrolle
  • vereinzelt Erbrecht
  • Verwaltungsregeln, insb. über die Thing und höfische Verwaltung
  • Regelung über die Struktur der Kirche (besondere Nähe der Kirche und der Herrschaft in dieser Zeit)
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16
Q

Definition: Fehde

A
  • Ausgangspunkt: Rache für erlittenes Unrecht
    • Zufügung des gleichen Unrechts (Auge um
      Auge, …)
    • zunächst ohne normative Grenzen
      Mit der Zeit: Regelwerk betreffend Fehden/Rachen
  • Ausgleich von Unrecht durch öffentliche, rituell gebundene Vergeltung
    Ziel: Wiederherstellung der Ehre, Genugtuung
17
Q

Definition: Busse

A
  • Entstehung im Zuge der Stammesrechte/Leges
  • Ziel: Eindämmung von Gewalt durch Selbsthilfe, Umkanalisation von Gewalt in Geldzahlungen, da Fehden/Rachen ein überwältigendes Problem darstellten
  • Inhalte: Verzicht auf Selbsthilfe (Fehde/Rache), Zahlungspflicht durch Unrecht
    Funktionen: Wiederherstellung der Ehre, des Schadens und des sozialen Friedens
18
Q

Spezialformen der Busse

A

Wergeld: Ersatzzahlung an die Familie des Opfers für Tötung
Fredus/Friedensgeld: zusätzliche Zahlung an den Hoheitsträger

19
Q

Definition: Gericht

A

Ursprungsort: Thing: Gerichtsversammlung, an der alle Freien teilnehmen
Seit karolingischer Gerichtsreform:
- Vorsitz hat ein Richter, der leitet, aber nicht die Entscheidungen trifft
- zuerst fallweise eingesetzte Rachimburgen, dann lebenslang eingesetzte Scabini ->treffen Entscheidung
->Besonders Dualismus von Entscheidung und Leitung
- Auch Unterscheidung von Zuständigkeiten -> causae maiores (Blutsgericht) und causae minores (Niedergerichtsbarkeit)