2. Definition von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen Flashcards
im Kreditwesengeschäft (KWG)
Man unterscheidet zwischen Banken und Finanzdienstinstituten anhand die Dienstleistungen, die sie beschaffen.
Welche finanzielle Dinestleistungen können Bankgeschäfte gem. §1 KWG Abs.1 leisten?
Finanzielle Dinestleistungen (u.a. Einlagen- und Kreditgeschäft), die ab einem gewissen Geschäftsumfang nur von Kreditinstituten betrieben werden dürfen - diese Finanzdienstleistungen sind die einheitlichen Bankgeschäfte und dürfen (mit wenigen Ausnahmen) nur von Banken angeboten werden.
Welche finanzielle Dienstleistungen können Finanzdienstinstitut ODER Kreditinstituten gem. §1 Abs.1a KWG leisten?
Finanzielle Dienstleistungen (u.a. Anlageberatung und Sortengeschäft), die von Finanzdienstleistungsinstituten betrieben werden dürfen.
Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe zu:
Anlageberatung, Gelddarlehen, Garantien, Vermögensverwaltung, Einlagen, Achtung: Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen,
Finanzkommissionsgeschäft, Abschlussvermittlung, Depotgeschäft, Kryptoverwahrgeschäft
Ist es ein Bankgeschäft, das nur von einem Kreditinstitut angeboten werden darf, oder eine Finanzdienstleistung, die von Finanzdienstleistungsunternehmen oder Kreditinstituten durchgeführt werden darf?
Bankgeschäft:
* Gelddarlehen
* Garantien
* Einlagen
* Finanzkomissiongeschäft (in eigenen Namen für fremde Rechnung)
* Depotgeschäft
Finanzdienstleistungsinstitut/ Kreditinstitut:
- Anlageberatung
- Vermögensverwaltung
- Inhaber- und Orderschuldverschreibung (Aufnahme von Geld von Investoren mit Zinsen)
- Abschlussvermittlungen (brokerage)
- Kryptoverwahrgeschäft