2. Definition von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen Flashcards

im Kreditwesengeschäft (KWG)

1
Q

Man unterscheidet zwischen Banken und Finanzdienstinstituten anhand die Dienstleistungen, die sie beschaffen.

Welche finanzielle Dinestleistungen können Bankgeschäfte gem. §1 KWG Abs.1 leisten?

A

Finanzielle Dinestleistungen (u.a. Einlagen- und Kreditgeschäft), die ab einem gewissen Geschäftsumfang nur von Kreditinstituten betrieben werden dürfen - diese Finanzdienstleistungen sind die einheitlichen Bankgeschäfte und dürfen (mit wenigen Ausnahmen) nur von Banken angeboten werden.

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Q

Welche finanzielle Dienstleistungen können Finanzdienstinstitut ODER Kreditinstituten gem. §1 Abs.1a KWG leisten?

A

Finanzielle Dienstleistungen (u.a. Anlageberatung und Sortengeschäft), die von Finanzdienstleistungsinstituten betrieben werden dürfen.

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3
Q

Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe zu:

Anlageberatung, Gelddarlehen, Garantien, Vermögensverwaltung, Einlagen, Achtung: Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen,
Finanzkommissionsgeschäft, Abschlussvermittlung, Depotgeschäft, Kryptoverwahrgeschäft

Ist es ein Bankgeschäft, das nur von einem Kreditinstitut angeboten werden darf, oder eine Finanzdienstleistung, die von Finanzdienstleistungsunternehmen oder Kreditinstituten durchgeführt werden darf?

A

Bankgeschäft:
* Gelddarlehen
* Garantien
* Einlagen
* Finanzkomissiongeschäft (in eigenen Namen für fremde Rechnung)
* Depotgeschäft

Finanzdienstleistungsinstitut/ Kreditinstitut:
- Anlageberatung
- Vermögensverwaltung
- Inhaber- und Orderschuldverschreibung (Aufnahme von Geld von Investoren mit Zinsen)
- Abschlussvermittlungen (brokerage)
- Kryptoverwahrgeschäft

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