1. Einführung Flashcards
Definition und Wichtigkeit Psychologischer Diagnostik
Psychodiagnostik ist eine Methodenlehre im Dienste der Angewandten Psychologie. Soweit Menschen die Merkmalsträger sind, besteht ihre Aufgabe darin, interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkmale und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen so zu erfassen, [dass] hinlänglich präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evtl. Veränderungen in definierten Situationen möglich werden
Warum ist Diagnostik so wichtig?
Diagnostik ist Teil des späteren Berufs als Psychologe/ Psychologin
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Beschreibung
Vorliegen von Verhalten/Symptomen/Eignung (ja vs. nein) Ausmaß von Verhaltensmustern (gering bis schwer)
Leistungsvermögen (schwach bis stark) Kontextbedingungen und Situation
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Erklärung
z.B. Verhaltensauffälligkeiten auf Grund eines Merkmals (z.B. psychische Störung) vs. ungünstige Rahmenbedingungen (Verstärker)
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Vorhersagen
Strafrückfälligkeit
Therapieempfehlung Weiterbehandlungsnotwendigkeit Schuleignung
Potentialerfassung für Personalentscheidungen
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Selektion (Auswahl und Platzierung)
Auslese von passenden Personen an
bestimmte Bedingungen
Auslese von passenden Bedingungen für
bestimmte Personen
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Modifikation
‒Veränderung von Merkmalen/Verhalten einer
Personen, um sie an Bedingungen anzupassen
‒Veränderung der Bedingungen, um eine
optimale Passung zur Person zu erreichen
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Begründung von Maßnahmen
Interventions- und Trainingsmaßnahmen:
‒ Fördermaßnahmen bei Lernstörungen (Kompensation) oder außergewöhnlichen Begabung
(Optimierung)
‒ Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter*innen
‒ Trainings- und Therapiemaßnahmen zur Minimierung von Rückfallwahrscheinlichkeit im
Strafvollzug
‒ Therapeutische Indikationen bei psychischen Störungen
Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
‒ Ausgangsverbot/Haftverlängerung bei Strafrückfälligkeit
‒ Arbeitszeitreduktion bei Wiedereingliederung nach Unfall/Krankheit
Aufgaben und Ziele Psychologischer Diagnostik
Evaluation von Maßnahmen
Symptomverbesserung nach Therapie? Trainingserfolg?
Berufserfolg?
Berufszufriedenheit?
Rechtliche Rahmenbedingungen
→ verantwortungs- und respektvoller Umgang mit personenbezogenen Daten – Verstöße werden strafrechtlich verfolgt (siehe auch DSGVO)
Schweigepflicht (ABER: Offenbarungspflicht) Inkludiert alle im Rahmen von diagnostischen
Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse!
Besonderheiten bei der Schweigepflicht:
Im privaten Bereich anvertraute Geheimnisse unterliegen nicht der Schweigepflicht, die sich auf die Berufstätigkeitsausübung bezieht
Wer Daten in anonymisierter Form weitergibt, „offenbart“ nicht.
Schweigepflicht gilt auch gegenüber Personen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen (Kolleginnen, Ärztinnen, Anwält*innen)
Fachliche Voraussetzungen und ethische Verantwortung
Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten:
Sorgfaltspflicht:
‒ Sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit
‒ Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in der Durchführung/Anwendung diagnostischer
Verfahren
‒ Vertraulicher Umgang mit Personendaten
Transparenz für Adressatinnen: inhaltlich nachvollziehbar. Einsichtnahme/Datenlöschung gewähren: Einsichtnahme durch den/die
Klienten/Klientin ermöglichen bzw. darauf hinwirken. Wenn keine Einsichtnahme
möglich, vorab darüber informieren.
Aufklärung und Einwilligung: Klientinnen/Patient*innen über alle wesentlichen
Maßnahmen unterrichten und Einwilligung dazu einholen → „Informierte Einwilligung“
Verantwortung beim Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem Schutz der Privatsphäre. Zweck und Ziel des Datenschutz ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. Jede/r soll selbst bestimmen können, wem er/sie wann welche seiner/ihrer Daten und zu welchem Zweck zugänglich macht.