WILLENSERKLÄRUNG Flashcards

0
Q

Objektiver Tatbestand

A

Das Verhalten des Erklärenden muss sich für den objektiven Betrachter in der konkreten Situation als Äußerung eines Rechtsfolgewillens darstellen.

-> äußerer Erklärungstatbestand

MAßGEBLICH HORIZONZ EINES OBJEKTIVEN EMPFÄNGERS

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1
Q

Elemente der Willenserklärung

A
  1. objektiver Tatbestand

2. subjektiver Tatbestand

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2
Q

Subjektiver Tatbestand

A
  1. Handlungswille
  2. Erklärungswille
  3. Geschäftswille
    - > innerer Erklärungstatbestand
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3
Q

Handlungswille

A

Eine Willenserklärung liegt nur vor, wenn jemand überhaupt handeln will. Sonst keine Erklärung!

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4
Q

Erklärungsbewusstsein

A

Wille durch das eigene Verhalten überhaupt etwas rechtsverbindliches erklären zu wollen.

Was für den fall des fehlenden Erklärungsbewusstseins gilt ist sehr umstritten.

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5
Q

Geschäftswille

A

Wille das Geschäft genau so wie es zustande kommen sollte abzuschießen.

Es ist zur Bejahung einer Willenserklärung regelmäßig nicht erforderlich.

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6
Q

Willenstheorie

A

Erklärungsbewusstsein ist notwendiger Teil einer jeden WE.

Fehlt es, ist diese nichtig!

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7
Q

Erklärungstheorie

A

Das Erklärungsbewusstsein ist nicht notwendiger Bestandteil der Willenserklärung.

Grund: Dritte sind schutzwürdig, wenn ein Verhalten objektiv wie eine Erklärung aussieht aber bloß subjektiv nicht so gewollt ist.

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