DEFINITIONEN WICHTIG!!!! Flashcards
Franchising
entgeltl. Überlassung von gewerblichen Schutzrechten einschließlich Vertrieb- und Know-How zur Ausübung (wie Pacht)
Leasing
Überlassung des Gebrauchs einer Sache gegen Entgelt (wie Miete)
Leasingnehmer haftet aber für die Instandhaltung und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache (wie Kauf)
Unmittelbarer Kontrahierungszwang
Bei spezialgesetzlicher Anordnungen.
z.B. Im Bereich der Energieversorgung
Mittelbarer Kontrahierungszwang
Wenn die Verweigerung des Vertragabschlusses eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen würde.
Geschäftsgrundlage
Alle beim Vertragsschluss zu Tage getretenen
dem Gegner bekannten Vorstellungen
einer Partei oder beider Parteien
über gegenwärtige oder künftige
als gewiss vorhergesehenen Umstände,
auf denen sich der Geschäftswille aufbaut.