WICHTIGE BEGRIFFE II Flashcards

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Q

Schuldverhältnis i.w.S

A

Organismus von Rechten und Pflichten aus einer rechtlichen Sonderbeziehung zwischen den Parteien.

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Q

Vertrag

A
  1. Sonderfall des Rechtsgeschäfts

2. mehrere kongruente Willenserklärungen. (Angebot und Annahme)

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2
Q

Schuldverhältnis i.e.S

A

Der Gläubiger hat das Recht vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
Paragraph 241 BGB

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3
Q

Verrpflichtungsgeschäft

A

Wirkung nur zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses.

z.B. Kaufvertrag

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4
Q

Verfügungsgeschäft

A

Wirkung gegenüber jedermann.

z.B. Übereignung

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5
Q

Relative Rechte

A

Aus dem Schuldverhältnis resultieren nur relative Rechte gegenüber dem Vertragspartner.

Ein Schuldverhältnis wirkt grundsätzlich nicht gegenüber Dritten, sondern nur gegenüber den Partnern der Vereinbarung.

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6
Q

Absolute Rechte

A

Dingliche Rechte sind absolute Rechte.

z.B. Eigentum.

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