WICHTIGE BEGRIFFE II Flashcards
Schuldverhältnis i.w.S
Organismus von Rechten und Pflichten aus einer rechtlichen Sonderbeziehung zwischen den Parteien.
Vertrag
- Sonderfall des Rechtsgeschäfts
2. mehrere kongruente Willenserklärungen. (Angebot und Annahme)
Schuldverhältnis i.e.S
Der Gläubiger hat das Recht vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
Paragraph 241 BGB
Verrpflichtungsgeschäft
Wirkung nur zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses.
z.B. Kaufvertrag
Verfügungsgeschäft
Wirkung gegenüber jedermann.
z.B. Übereignung
Relative Rechte
Aus dem Schuldverhältnis resultieren nur relative Rechte gegenüber dem Vertragspartner.
Ein Schuldverhältnis wirkt grundsätzlich nicht gegenüber Dritten, sondern nur gegenüber den Partnern der Vereinbarung.
Absolute Rechte
Dingliche Rechte sind absolute Rechte.
z.B. Eigentum.