Chapter 14 Flashcards
0
Q
Erfüllungsgehilfe
A
Jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
1
Q
Pflichtverletzung
A
Vertragliche Pflichten werden verletzt, wenn die Leistung gar nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird.
2
Q
Verrichtungsgehilfe
A
Wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn weisungsabhängig in dessen Interessenkreis tätig ist.
3
Q
Mahnung
A
BESTIMMTE und EINDEUTIGE Aufforderung die Leistung zu erbringen.
4
Q
Rechte des Gläubigers bei dauernder Verzögerung der Leistung
A
- Der Gläubiger kann auf Erfüllung klagen (aus dem Vertrag)
- Der Gläubiger kann dem Schuldner eine Frist zur Leistungserbringung bestimmen mit Ablehnungsdrohung. Danach kann er vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
5
Q
Annahmeverzug
A
Paragraph 293 ff BGB
Das Angebot muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort in der richtigen Weise erfolgen. Die geschuldete Leistung muss so wie sie zu bewirken ist angeboten werden.