Chapter 14 Flashcards

0
Q

Erfüllungsgehilfe

A

Jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

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1
Q

Pflichtverletzung

A

Vertragliche Pflichten werden verletzt, wenn die Leistung gar nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird.

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2
Q

Verrichtungsgehilfe

A

Wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn weisungsabhängig in dessen Interessenkreis tätig ist.

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3
Q

Mahnung

A

BESTIMMTE und EINDEUTIGE Aufforderung die Leistung zu erbringen.

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4
Q

Rechte des Gläubigers bei dauernder Verzögerung der Leistung

A
  1. Der Gläubiger kann auf Erfüllung klagen (aus dem Vertrag)
  2. Der Gläubiger kann dem Schuldner eine Frist zur Leistungserbringung bestimmen mit Ablehnungsdrohung. Danach kann er vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
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5
Q

Annahmeverzug

A

Paragraph 293 ff BGB

Das Angebot muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort in der richtigen Weise erfolgen. Die geschuldete Leistung muss so wie sie zu bewirken ist angeboten werden.

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