Wiederholungsfragen Flashcards
- Rechtssysteme
a) Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
b) Nennen Sie Charakteristika?
- Civil Law Rechtskreis
- Common Law Rechtskreis
- Religiöse Rechte
- Sozialistische Rechte
- Rechtssysteme
a) Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
b) Nennen Sie Charakteristika?
Civil Law Rechtskreis
- Kontinental-europäischen Rechtsordnungen, die von der Rezeption des Römischen Rechts im Mittelalter geprägt sind
- Gesetzesrecht: bedeutet der Richter ist an das Gesetz gebunden
- Typisch ist die Ableitung der Rechtsfindung vom Gesetz aus („Deduktion“)
- Es bietet Rechtssicherheit und Systemgerechtigkeit
- Trotzdem gibt es auch Präjudizien wie zB in Deutschland „Treu und Glauben“,
1. Der romanische Rechtskreis- Italien, Spanien, Benelux, Portugal und Rumänien.
- Durch Rezeption (freiwillige Übernahmen) oder Oktroyierung (zwangsweise Einführung) sind weitere Länder (vor allem Kollonien) dazugekommen - Haiti, Bolivien
- Der germanische Rechtskreis
- Deutschland, Schweiz, Österreich
- Griechenland und Japan BGB angelehnt, Türkei an ZGB der Schweiz
- Der skandinavische Rechtskreis
- Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark
- neben dem geschriebenen Recht auch auf die Methode des case law zurückgreifen
- Rechtssysteme
a) Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
b) Nennen Sie Charakteristika?
Common Law Rechtskreis
- Fallrecht
- Der Richter ist Schöpfer des Rechts. Daneben gibt es aber mehr und mehr „statutes“ (Gesetzesrecht)
- Die Präjudizien und die Methode der Induktion, also der Weg vom Fall zum anzuwendenden Recht, orientieren sich an der Einzelfallgerechtigkeit
- Rechtssicherheit gewährleisten sog. „stare decisis“
- wegweisende Urteile in einem Rechtsfall. An derartigen Präzedenzfällen orientiert sich dann die Rechtsprechung, wobei die Entscheidungen höherrangiger Gerichte zwingend unterrangige Gerichte binden.
- Dazu zählen Großbritannien, die USA, Kanada, Australien sowie einige englische Kolonien (Indien, Pakistan, Malaysia, Ghana, Kenia etc.).
- Rechtssysteme
a) Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
b) Nennen Sie Charakteristika?
Religiöse Rechte
- Sind besonders im Vorderen Orient anzutreffen, ferner im Iran, Pakistan und anderen asiatischen Ländern
- Unter religiösen Rechten werden die vom Judentum und Islam geprägten Rechtsordnungen zusammengefasst.
- Religiöse Vorgaben im Talmud oder Koran prägen besonders stark das Familienrecht.
- Rechtssysteme
a) Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
b) Nennen Sie Charakteristika?
Sozialistische Rechte
- Die vom Kommunismus geprägten Länder umspannen vor allem die frühere UdSSR und die Ostblockländer.
- Nach dem Zusammenbruch bleiben davon heute nur wenige Staaten wie Nordkorea, Burma und Kuba
- China ist im Übergang und durch starke Rezeption europäischen Rechts, aber auch angloamerikanischen Rechts geprägt
- Rechtsvergleichung
a) Was versteht man unter Rechtsvergleichung?
b) Welche Gefahren birgt die Rechtsvergleichung?
Definition
- Gegenstand der Rechtsvergleichung ist die vergleichende wissenschaftliche Betrachtung mehrerer Rechtsordnungen
- ist nicht die reine Beschreibung fremden Rechts (Auslandskunde)
- strebt eine funktionelle und wertungsorientierte Gegenüberstellung der betreffenden Rechtsordnungen an
- & soll damit Unterschieden und Gemeinsamkeiten herausarbeiten
Zweck
- Erkenntnisgewinn
- Erfassung des Kerns eines sozialen Problems
- Herausfinden der angemessensten, gerechtesten Lösung
Voraussetzungen
- breite Grundkenntnisse - Gesamtrectssystem muss betrachtet werden
- es muss die Funktion der Regelung erfasst und die Rechtswirklichkeit beachtet werden.
Anwendung der Rechtsvergleichung
- Einsatz in der wissenschaftlichen Diskussion
- Rechtspolitischer Einsatz bei der Gesetzgebung
- Rechtspraktischer Einsatz in der Normenanwendung
- Pädagogischer Einsatz in der Lehre
Methoden
- Makrovergleich: große Zusammenhänge und Strukturen
- Vergleich des amerikanischen Zivilrechtssystems mit dem Deutschlands
- Mikrovergleich: konkretes Teilgebiet
- Vergleich zwischen dem Schadensersatz für frustrieten Urlaub in den USA und in Deutschland
- Rechtsvergleichung
a) Was versteht man unter Rechtsvergleichung?
b) Welche Gefahren birgt die Rechtsvergleichung?
- Fehlerhafte Feststellung fremden Rechts
- Zu starke Buchstabenfixierung
- Unbemerkte Übernahme eigener Rechtsvorstellungen
- Unzureichende Sprachkenntnisse
- Zu punktueller Vergleich
- IPR
Was sind die Aufgaben des IPR?
- bei Sachverhalten mit Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates zu bestimmen
-
welches Recht anwendbar ist
- kommt inländisches oder ausländisches Recht zur Anwendung
- es handelt sich um Kollisionsrecht -> entscheided nicht in der Sache selbst, sondern trifft nur eine Entscheidung zwischen den kollidierenden Rechtsordnungen (keine Sachrecht)
- IPR
Nennen Sie die wesentlichen Rechtsquellen des IPR in Deutschland?
- kein einheitliches internationales Recht, sondern jeder Staat hat sein eigenes IPR
- Jedes Land bestimmt also – vorbehaltlich internationaler Abkommen – selbst, nach welchen Regeln ein Sachverhalt mit Auslandsberührung behandelt wird
- Völkerrechtliche Abkommen
- In Deutschland gelten eine Reihe völkerrechtlicher Abkommen multi- und bilateraler Art, die nach innerstaatlicher Inkraftsetzung Vorrang vor dem autonomen deutschen IPR haben, Art. 3 Nr. 2 EGBGB
- Die Haager Abkommen (Minderjährigenschutzgesetzt); Das Römische Übereinkommen (durch ROM I-VO abgelöst); Genfer Abkommen (Wechsel - und Scheckrecht); Wiener UN-Abkommen (CISG)
- Europäisches Gemeinschaftsrecht
- ROM I-VO bis ROM III-VO (gelten EU-weit außer Dänemark)
- Deutsches EGBGB
- In Deutschland wurde das IPR gesetzgeberisch bereits 1896 in den Art. 7-31 EGBGB geregelt
- 1986 erfolgten grundlegende Reformen des Art. 3 – 37 EGBGB
- im Jahr 1999 kam es zu einer Erweiterung um die Art. 38 -46 EGBGB (Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse und Sachenrecht)
- Darüberhinaus sind Regelungen in zahlreichen Einzelgesetzen zu finden wie in Art. 91 ff. WechselG, Art. 60 ff. ScheckG oder § 32 b UrhG.
- Jedes Land bestimmt also – vorbehaltlich internationaler Abkommen – selbst, nach welchen Regeln ein Sachverhalt mit Auslandsberührung behandelt wird
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- IPR
Welches sind die relevanten Anknüpfungspunkte im IPR?
-
Anknüpfungsgegenstand
- Bestimmung des Themas
- Geht es um einen Vertragsabschluss, eine Eheschließung, die Übertragung des Eigentums oder einen Erbfall?
- Mit der Beantwortung ist der Anknüpfungsgegenstand erfasst.
-
Anknüpfungspunkt oder Anknüpfungsmoment
- Staatsangehörigkeit
- häufigster Anknüpfungspunkt für persönliche Rechtsverhältnisse von Menschen
- Rechts-/Geschäftsfähigkeit (Art. 7 EGBGB); Todeserklärung (Art. 9 EGBGB); Name (Art. 10 EGBGB); Voraussetzungen der Eheschließung (Art. 13 EGBGB); Allgemeine Ehewirkungen (Art. 14 EGBGB); Kindschaftsverhältnisse (Art. 19-23 EGBGB); Erbfolge (Art. 25 EGBGB)
- Wohnsitz
- spielt im EGBGB keine Rolle mehr
- ber in völkerrechtlichen Abkommen, z.B. in der Genfer Flüchtlingskonvention
- Aufenthalt
- im deutschen IPR eine zentrale Bedeutung
- Bei Abstammung (Art. 19-20 EGBGB), Eltern-Kind-Verhältnis (Art. 21 EGBGB) und Schadensersatz (Art. 40 II EGBGB)
- Der Aufenthalt bestimmt sich danach: Wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat; Wo er sozial integriert ist; Und wo der Wille besteht, länger zu bleiben.
- Handlungsort
- Bei Formfragen kommt es z.B. Auf den Vornahmeort an, Art. 11 EGBGB
- Bei unerlaubten Handlungen kommt es auf den Tatort an, Art. 40 EGBGB
- Belegenheitsort
- Rechte an einer Sache (also z.B. die Eigentumsfrage) bestimmen sich nach dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet, Art. 43 EGBGB
- Rom I-VO
Wie erfolgt die objektive Anknüpfung
a) bei Kaufverträgen
b) bei Dienstleistungsverträgen
c) bei Grundstücksverträgen
d) bei Mietverträgen
Anknüpfungspunkte
- Der gewöhnliche Aufenthalt:
- beim Kauf beweglicher Sachen (lit. a)
- bei Dienstleistungen (lit. b)
- bei Miete und Pacht von Grundstücken bis zu sechs Monaten zum privaten Gebrauch (lit. d)
- Franchiseverträgen (lit. e)
- Vertriebsverträge (lit. f)
- Die Belegenheit der Sache:
- bei Grundstücksverträgen (lit. c)
- Der Versteigerungsort:
- bei der Versteigerung beweglicher Sachen (lit. g)
- Das Recht des multilateralen Systems:
- bei Finanzinstrumenten (lit. h)
- UN-Kaufrecht (CISG)
Seit wann existiert das UN-Kaufrecht, welchen Rechtscharakter hat es und auf welchen Kontinenten und in welchen für uns wichtigen Ländern gilt das UN-Kaufrecht?
Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Seit wann existiert das UN-Kaufrecht
- United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods vom 11. April 1980
- Deutschland - 1.01.1991 / Italien - 1.01.1988
Rechtscharakter
- CISG hat über Art. 59 Abs. 2 GG den Rang einfachen Bundesrechts
- Bestandteil der deutschen Rechtsordnung
Auf welchen Kontinenten und in welchen Staaten
- in 93 Ländern (16.01.20 auf jedem Kontinent vertreten - GB nicht
- Einen Vorbehalt nach Art. 95 CISG haben bisher erklärt
- China; Singapur; Slowakei; St. Vincent und die Grenadinen; Tschechische Republik; USA
- DE akzeptiert diesen Vorbehalt
- UN-Kaufrecht (CISG)
Was ist unter einer Vertragsverletzung zu verstehen und welche Bedeutung hat der Begriff der Vertragsverletzung?
- „wesentlichen Vertragsverletzung“ nach Art. 25 CISG
- Nichterfüllungstatbestand
- OLG Frankfurt: „Wesentlich ist eine Vertragsverletzung dann, wenn der Vertragszweck durch sie so ernsthaft gefährdet ist, dass für die betroffene Vertragspartei infolge der Vertragsverletzung das Interesse an der Durchführung des Vertrages wegfällt.“
- internationales Gesellschaftsrecht
Nennen Sie die vertretenen Theorien zum Gesellschaftsstatut und benennen Sie kurz deren Vor- und Nachteile.
Gründungstheorie
- Maßgebend ist das Recht, nach dem bereits die Gründung der Gesellschaft vollzogen wurde (meist das Recht des satzungsmäßigen Sitzes)
- Gesellschafter können bei der Gründung einer Gesellschaft frei entscheiden, welches Recht die Gesellschaft beherrschen soll.
- Im Raum des AEUV und des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum bestimmt sich das Gesellschaftsstatut nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH nach der Gründungstheorie
- Die Gründungstheorie gilt im Verhältnis zu den USA
- Im Geltungsbereich der bilateralen Investitionsschutzabkommen gilt auch Gründungsrecht
- EU-Staaten: GB, Dänemark, Irland, Niederlande
Sitztheorie
- beurteilen sich die Fragen nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Sitz hat; insbes. die Hauptverwaltung
- Neugründung bei zB Umzug nach Deutschland notwendig
- Ziel ist das Gläubiger der Gesellschaft
- möglichst stets eine hinreichende Haftungsmasse erhalten
- und bei Auseinanderfallen von Verwaltungssitz und Gründungsrecht die persönliche Haftung der Gesellschafter greift
- Gesellschaftsstatut die aus Ländern außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Vertrages/EWR-Vertrages
- oder des Anwendungsbereichs eines einschlägigen Investitionsschutzabkommens stammen, wird nach deutscher Rspr. und hM durch den Sitz der Hauptverwaltung (effektiver Verwaltungssitz) bestimmt
- EU-Staaten: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien
Probleme / Entwicklung der europäischenRechtsprechung
- Diskrepanz im nationalen IPR der Mitgliedstaaten bewirkte faktisch
- dass dieselbe Gesellschaft unter bestimmten Umständen (zB Gründung in den Niederlanden und Verwaltungssitz in Ddf; Überseering) in einem Teil der EU handeln konnte und in einem anderen Teil nicht existierte (Cartesio)
- Zustand auf Grund des zunehmenden Binnenmarkts nicht mehr hinnehmbar
- Die den Unionsbürgern gleichgestellten (Art. 54,62 AEUV) Gesellschaften waren in Ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49, 56 ff. AEUV) eingeschränkt
- BGH bestimmt in Überseeringfolgeentscheidung Rechtsfähigkeit nach Gründungstheorie
- EuGH hat mit der Inspire Art Entscheidung festgestellt, dass das Gründungsstatut einer aus einem anderen Mitgliedsstaat zugezogenen ausländischen Gesellschaft alle gesellschaftsrechtlichen Fragen umfasst (Einheitslehre)
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Unter Einfluss der Rspr. des EuGH wird in der Literatur ein genereller Übergang zur Gründungstheorie vertreten
- Dies entspricht dem Grundgedanken der WTO, die für einen globalen Wettbewerb steht