Internationales Vertragsrecht Flashcards
1
Q
Definition IPR
A
- IPR legt fest, welches Recht bei Rechtsbeziehungen zwischen Privatrechtssubjekten anwendbar ist, wenn Auslandsbezug besteht
- Das IPR enthält Kollisionsnormen, die nicht in der Sache selbst entscheiden, sondern nur darüber, welche kollidierenden Rechtsordnungen Anwendung findet
- IPR = Kollisionsrecht
2
Q
Abgrenzungen
A
- Völkerrecht, regelt die Beziehung zwischen Staaten und Völkerrechtssubjekten; es handelt sich um öffentliches Recht
-
Europarecht: Unionsrecht ist überstaatliches Recht in Europa, eine autonome, überstaatliche Rechtsordnung der Mitglieder der EU (seit 1957)
- Primärrecht: Verträge (Lissabonvertrag; EU-Vertrag & AEUV)
- Sekundärrecht: europäische Gesetze, die auf Basis der Verträge erlassen werden
3
Q
Ziele des Unionsrecht
A
dient insbesondere
- der schrittweisen Verwirklichung eines Binnenmarktes,
- des freien Warenverkehrs,
- einer gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik,
- der Freizügigkeit,
- der freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Herstellung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
4
Q
Rechtsquellen für Kollisionsrecht in Deutschland
A
- nationales Recht
- EG BGB (Einführungsgesetz zum BGB)
- Supranationale IPR (in Verordnungen zu finden)
- Völkerrechtliche Abkommen
- Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten im Bereich des Kollisionsrechts in Lissabon-Vertrag festgelegt und durch ROM I bis IV Verordnung umgesetzt
5
Q
Rechtskreise
A
Civil Law Rechtskreis
Common Law Rechtskreis
Religiöse Rechte
Sozialistische Rechte
6
Q
Rechtskreise
Civil Law
A
- Kontinental-europäischen Rechtsordnungen, die von der Rezeption des Römischen Rechts im Mittelalter geprägt sind
- Civil Law ist in erster Linie Gesetzesrecht
- Der Richter ist an die Gesetze gebunden
- Typisch ist die Ableitung der Rechtsfindung vom Gesetz aus („Deduktion“)
- Es bietet Rechtssicherheit und Systemgerechtigkeit
- romanische Rechtskreis
- Frankreich, Italien, Spanien, Protugal
- germanische Rechtskreis
- Deutschland, Schweiz, Österreich, Griechenland, Japan (Anlehnung an BGB), Türkei (Anlehnung ZGB)
- skandinavischer Rechtskreis
- Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark
7
Q
Rechtskreise
Common Law
A
- Das Common Law ist Fallrecht
- Der Richter ist Schöpfer des Rechts
- Daneben gibt es aber mehr und mehr „statutes“ (Gesetzesrecht).
- Die Präjudizien und die Methode der Induktion, also der Weg vom Fall zum anzuwendenden Recht, orientieren sich an der Einzelfallgerechtigkeit.
- Rechtssicherheit gewährleisten sog. „stare decisis“, also wegweisende Urteile in einem Rechtsfall. An derartigen Präzedenzfällen orientiert sich dann die Rechtsprechung, wobei die Entscheidungen höherrangiger Gerichte zwingend unterrangige Gerichte binden.
- Dazu zählen Großbritannien, die USA, Kanada, Australien sowie einige englische Kolonien (Indien, Pakistan, Malaysia, Ghana, Kenia etc.).
8
Q
Rechtskreise
Religiöse Rechte
A
- Sind besonders im Vorderen Orient anzutreffen, ferner im Iran, Pakistan und anderen asiatischen Ländern
- Unter religiösen Rechten werden die vom Judentum und Islam geprägten Rechtsordnungen zusammengefasst
- Religiöse Vorgaben im Talmud oder Koran prägen besonders stark das Familienrecht.
9
Q
A
10
Q
Rechtskreise
Sozialisitische Rechte
A
- Die vom Kommunismus geprägten Länder umspannen vor allem die frühere UdSSR und die Ostblockländer.
- Nach dem Zusammenbruch bleiben davon heute nur wenige Staaten wie Nordkorea, Burma und Kuba.
- China ist im Übergang und durch starke Rezeption europäischen Rechts, aber auch angloamerikanischen Rechts geprägt.
11
Q
Kontrollfragen
A
- Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
- In welchen Ländern sind sie anzutreffen?
- Nennen Sie Charakteristika der einzelnen Rechtssysteme.
- Welche Bedeutung hat die Rechtsprechung?