Wichtigste Karten Flashcards
Was ist das Handelsrecht?
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute
Sonder: nur für Kaufleute
Privat: zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten
Was ist ein Gewerbe?
- Am Markt anbietend (keine öffentliche Hand, Nachfrager)
- auf Dauer eingerichtet (Vielzahl von Geschäften)
- erlaubt (nicht- Sitten oder Gesetzeswerke)
- Gewinnerzielungsabsicht (Werbung,…)
- nach außen hervortretend (nicht heimlich, für 3. sichtbar)
- Nicht freiberuflich, künstlerisch, geistige Tätigkeit
- Selbstständigkeit (nicht weisungsgebunden)
Was ist ein Handelsgewerbe
Gewerbe = 7
+ Handels:
= nach Art (Verwendung einer Firma, Buchführung)
= und Umfang (Umsatz, MA)
Einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Wenn alles zutrifft: Handelsgewerbe
Zweck des HR
- für jeden erkennbar machen
Firmen
Bestimmte Rechtsverhältnisse - vermerkt werden eintragungspflichtige und -fähige Tatsachen/Rechtsverhänisse
HR A
Einzelkaufmann, Personengesellschaften (OHG, GbR)
HR B
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Grundsätze des Firmenrechts
- Firmenwahrheit (Täuschungsverbot, Unterscheidungskraft, Kennzeichnungseignung)
- Firmenausschließlichkeit (von anderen im Ort unterscheiden)
- Firmeneinheit (ein UN = eine Firma, nicht mehrere Gesellschaften)
- Firmenöffentlichkeit (muss bekannt gemacht werden)
- Firmenbeständigkeit (gleich, aber auch Namensänderung Erwerb, etc. möglich)
Art der Vertretungsmacht
- gesetzlich (Eltern)
- rechtsgeschäftlich (Prokura, Vollmacht)
- Organschaftlich (GF einer GmbH)
Zweck und Funktionen von Handelsbräuchen
Zweck:
- Sicherheit
- Leichtigkeit
Funktionen:
- Festlegungs- und Beweisfunktion
- Abschluss- und Abänderungsfunktion
3 Arten der Mängel
- Erkennbarer (offener) Mangel
- Verborgener Mangel der sich später zeigt
- Verborgener Mangel (zeigt sich nicht bei ordnungsgemäßer Untersuchung)
Ordnungsgemäße Untersuchung
- Ort: Ablieferung (üblicherweise)
- Zeit: Unverzüglich
- Art und Weise: wie es im Geschäftszweig üblich ist
Was ist eine Gesellschaft im weiten und engen Sinn?
Recht der Gesellschaften mit lex specialis
Weit: Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Zweck
Eng: Personengesellschaften (Gbr, OHG, KG)
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- freie Rechtsformwahl (aus bestehenden Rechtsformen)
- Typenfreiheit (gewählte Rechtsform darf innerhalb Grenzen den Bedürfnissen angepasst werden)
- Rechtsformzwang (Gesellschaft entsteht bei Verhalten, egal ob gewollt oder nicht)
Beitrag (im Sinne der Förderungspflicht bei GbR)
- Arbeit
- Know How
- Einlagen (Sacheinlagen oder Bareinlagen)
Haftung der Gesellschafter derGbR / des Komplementärs in der OHG
- Aufs Ganze
- Persönlich (mit Privatvermögen)
- Unbeschränkt(oft Privatinsolvenzen)
- Primär (Muss nicht erst Gesellschaft verklagen)
- Unmittelbar (Gschafter kann sofortverklagt werden, Gläubiger hat direkten Anspru.)
Gestaltungsmöglichkeiten nach Tod eines Gesellschafter
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- Auflösung
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Einfache Fortsetzungsklausel (Ges. Besteht fort, Abfindung = Nachlass)
- Eintrittsklausel (Ges. wird fortgesetzt, bestimmte Person erhält Eintrittsrecht)
- Nachfolgeklausel (Sicherstellung das Erben automatisch einrücken=
- einfache Nachf.klausel
- qualifizierte Nachf.klausel (von mehreren ein einzelner)
Phasen der Auseinandersetzung
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1) Auflösung (urprünglich werbende Ges. Wird zur Abwicklungsgesellschaft)
2) Liquidation (kann weiter Gläubiger/Schuldner sein, es geht nur noch darum, Vollbeendigung herbeizuführen)
3) Vollbeendigung (GbR erlischt)
bei Gbr: Vertragliche Regelung der Aufteilung des Gewinns nach
- Köpfen
- Stimmanteilen
- Einlagen
- Zugehörigkeit
- Umsatz
Innenverhältnis der GbR - Rechte und Pflichten
- Treuepflicht
- Recht und Pflicht zur Geschäftsführung
- Mitverwaltungsrecht
- Beteiligung am Gewinn und Verlust
- Tilgung einer Gesamthandschuld
Aus was besteht das Gesellschaftsvermögen?
- Beiträge
- durch GF erworbene Gegenstände
- Surrogate
Wie tritt man in die GbR ein?
- Abschluss eines Aufnahmevertrags (automatische Beteiligung am Vermögen)
- Bei OHG haftet eintretender Für altschulden)
Wie wechselt ein Gesellschafter in einer GbR
Durch Doppelvertrag
Oder Abtretung eines Geschäftsanteils
Entstehung der OHG (Imm Innen/Außenverhältnis:)
Innen: durch Vertragsschluss
Außen: durch Eintragung/Geschäftsbeginn
Rechtsfolgen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots §113
- Schadenersatz
- Unterlassungsanspruch
- Eintrittsrecht
Gründungsvorgang der GmbH
1) Ordnungsgemäßer Abschluss des Gesellschaftsvertrags
2) Geschäftsführer
3) Leistung der Einlagen
4) Anmeldung zur Eintragung
5) Eintragung ins HR
3 Phasen der GmbH Gründung
1) Vorgesellschaft (GbR, OHG, mit Zweck GmbH zu gründen)
2) Vor-GmbH (ab notarieller Beurkundung, vor Eintragung, GmbH i.Gr.)
3) GmbH: ab Eintragung, Haftungsbeschränkung
4 Strukturmerkmale der GmbH
1) Kapitalgesellschaft
2) Formkaufmann
3) juristische Person
4) Flexibilität im Innenverhältnis (Satzungsänderung mit 3/4 Mehrheit)
3 Dinge über die Gesellschafterversammlung
- für Willensbildung oberstes Organ
- unbeschränktes Weisungsrecht
- nur durch Gläubigerschutz eingeschränkt
3 Dinge über GF
Zwingend erforderliches Organ
Von Gesellschafterversammlung bestellt
Muss schon in der Vor-GmbH bestehen
Pflichten der Gesellschafterversammlung
Einlagepflicht
Ausfallhaftung (wenn ein Ges. Nicht zahlen kann)
Differenzhaftung (bei vorzeitiger Geschäftsaufnahme)
Rechte der Gesellschafterversammlung
Vermögensrechte (Verfügung über Geschäftsanteil, Teilnahme Kapitalerhöhung)
Verwaltungsrechte (Teilnahme Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, Auskunfts- Einsichtsrecht)