Wichtigste Karten Flashcards
Was ist das Handelsrecht?
Das Sonderprivatrecht der Kaufleute
Sonder: nur für Kaufleute
Privat: zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten
Was ist ein Gewerbe?
- Am Markt anbietend (keine öffentliche Hand, Nachfrager)
- auf Dauer eingerichtet (Vielzahl von Geschäften)
- erlaubt (nicht- Sitten oder Gesetzeswerke)
- Gewinnerzielungsabsicht (Werbung,…)
- nach außen hervortretend (nicht heimlich, für 3. sichtbar)
- Nicht freiberuflich, künstlerisch, geistige Tätigkeit
- Selbstständigkeit (nicht weisungsgebunden)
Was ist ein Handelsgewerbe
Gewerbe = 7
+ Handels:
= nach Art (Verwendung einer Firma, Buchführung)
= und Umfang (Umsatz, MA)
Einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Wenn alles zutrifft: Handelsgewerbe
Zweck des HR
- für jeden erkennbar machen
Firmen
Bestimmte Rechtsverhältnisse - vermerkt werden eintragungspflichtige und -fähige Tatsachen/Rechtsverhänisse
HR A
Einzelkaufmann, Personengesellschaften (OHG, GbR)
HR B
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Grundsätze des Firmenrechts
- Firmenwahrheit (Täuschungsverbot, Unterscheidungskraft, Kennzeichnungseignung)
- Firmenausschließlichkeit (von anderen im Ort unterscheiden)
- Firmeneinheit (ein UN = eine Firma, nicht mehrere Gesellschaften)
- Firmenöffentlichkeit (muss bekannt gemacht werden)
- Firmenbeständigkeit (gleich, aber auch Namensänderung Erwerb, etc. möglich)
Art der Vertretungsmacht
- gesetzlich (Eltern)
- rechtsgeschäftlich (Prokura, Vollmacht)
- Organschaftlich (GF einer GmbH)
Zweck und Funktionen von Handelsbräuchen
Zweck:
- Sicherheit
- Leichtigkeit
Funktionen:
- Festlegungs- und Beweisfunktion
- Abschluss- und Abänderungsfunktion
3 Arten der Mängel
- Erkennbarer (offener) Mangel
- Verborgener Mangel der sich später zeigt
- Verborgener Mangel (zeigt sich nicht bei ordnungsgemäßer Untersuchung)
Ordnungsgemäße Untersuchung
- Ort: Ablieferung (üblicherweise)
- Zeit: Unverzüglich
- Art und Weise: wie es im Geschäftszweig üblich ist
Was ist eine Gesellschaft im weiten und engen Sinn?
Recht der Gesellschaften mit lex specialis
Weit: Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Zweck
Eng: Personengesellschaften (Gbr, OHG, KG)
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- freie Rechtsformwahl (aus bestehenden Rechtsformen)
- Typenfreiheit (gewählte Rechtsform darf innerhalb Grenzen den Bedürfnissen angepasst werden)
- Rechtsformzwang (Gesellschaft entsteht bei Verhalten, egal ob gewollt oder nicht)
Beitrag (im Sinne der Förderungspflicht bei GbR)
- Arbeit
- Know How
- Einlagen (Sacheinlagen oder Bareinlagen)
Haftung der Gesellschafter derGbR / des Komplementärs in der OHG
- Aufs Ganze
- Persönlich (mit Privatvermögen)
- Unbeschränkt(oft Privatinsolvenzen)
- Primär (Muss nicht erst Gesellschaft verklagen)
- Unmittelbar (Gschafter kann sofortverklagt werden, Gläubiger hat direkten Anspru.)