GmbH Flashcards
Zweck/Gründerzahl:
§ 1: Zweck/Gründerzahl:
Kann durch eine
oder mehrere Personen gegründet werden
Gründungsvorgang
Einer GmbH
(mehr Formalien wegen Haftungsbeschränkung)
- Ordnungsgemäßer Abschluss des Gesellschaftsvertrags §§2, 3 GmbHG
- notarielle Beurkundung
- Unterschrift aller Gesellschafter - Bestellung der/Des GF §6GmbHG (mind. 1, volljährig, keine juristische Person, Fremdorganschaft = GF muss kein Gesellschafter sein)
- Leistung der Einlagen §7 GmbHG
- Ordnungsgemäße Anmeldung zur Eintragung §§7, 8 GmbHG
- Eintragung ins HR §11 GmbHG
Sitz
§ 4 GmbHG: Sitz (Im Inland)
Stammkapital
§3 GmbHG: Stammkapital
25000 Euro, muss zur Hälfte eingezahlt werden (jeder mind. 1/4 des Geschäftsanteils)
Anmeldung nach §7 erst, wenn Hälfte vorhanden ist
Rechtszustand vor der Eintragung
§11 GmbHG: Rechtszustand vor der Eintragung
Vor Eintragung besteht die Gesellschaft nicht
Wenn davor gehandelt wird, haften die Handelnden persönlich und solidarisch (= gesamtschuldnerisch)
3 Phasen der GmbH Gründung
1) Vorgründungsgesellschaft: (Gbr, OHG, e.K., wenn Handelsgewerbe, mit Zweck eine GmbH zu gründen), peresönliche Haftung
2) Vor-GmbH: ab notarieller Beurkundung, vor Eintragung, Gesellschaftsvertrag und Satzung werden unterschrieben, keine GbR oder OHG mehr aber noch keine GmbH sondern i.Gr. (In Gründung)
3) GmbH: Ab Eintragung, ab jetzt: Haftungsbeschränkung
Auflösungsgründe
§60 GmbHG: Auflösungsgründe
Zeitablauf
Gesellschafterbeschluss
Urteil
Auflösung der GmbH
Auflösung (§60 - 65 GmbHG)
- Bewirkt Änderung des Gesellschaftszwecks (von werbenden Zweck zu Liquidationszweck)
Liquidation (§66 - 74 GmbHG)
-Verteilung des Vermögens
Vollbeendigung:
- Wenn kein verteilbares Vermögen mehr vorhanden ist
Löschung aus HR §74 GmbHG
4 Strukturmerkmale
Der GmbH
4 Strukturmerkmale:
- Juristische Person (Als Unterschied zur GbR, KG, OHG, eigenständige Rechtspersönlichkeit)
- Kapitalgesellschaft (Wie KGaA, AG)
- Flexibilität im Innenverhältnis
- Formkaufmann
Zur info: Grundform ist eingetragener Verein
Besonderheit der GF und Haftung bei der GmbH
- Prinzip: GF muss kein Gesellschafter sein (nicht wie bei Personengesellschaften)
Fremdorganschaft ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich (= Fremder GF)
Auschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter aber Zugriff der Gläubiger auf Mindesthaftungsfonds (Stammkapital)
Stammkapital darf nach §30 nicht ausgezahlt werden
Flexibilität des Innenverhältnis
Satzungsänderung bei 3/4 Mehrheit
Juristische Person, handelsgesellschaft
§13 GmbHG: Juristische Person, Handelsgesellschaft
- Selbständig: hat Rechte und Pflichten
- Nur mit Gesellschaftsvermögen wird gehaftet
- Handelsgesellschaft ist Formkaufmann §6 HGB
Organe der GmbH
§35 GmbHG:
- Organ: GF (wird bestellt)
- Organ: Gesellschaftsversammlung
- Organ: §52 GmbHG: Aufsichtsrat (möglich, manchmal notwendig)
Gesellschafterversammlung
Gesellschafterversammlung
- Für Willensbildung maßgeblich oberstes Organ
- Unbeschränktes Weisungsrecht
- Nur durch Gläubigerschutz (z.B. Kapitalerhöhungen) eingeschränkt
Geschäftsführer
Geschäftsführer
- Zwingend erforderliches Organ
- Werden bestellt von der Geselllschafterverammlung
- Muss in der Vor-GmbH schon existieren