GmbH Flashcards
Zweck/Gründerzahl:
§ 1: Zweck/Gründerzahl:
Kann durch eine
oder mehrere Personen gegründet werden
Gründungsvorgang
Einer GmbH
(mehr Formalien wegen Haftungsbeschränkung)
- Ordnungsgemäßer Abschluss des Gesellschaftsvertrags §§2, 3 GmbHG
- notarielle Beurkundung
- Unterschrift aller Gesellschafter - Bestellung der/Des GF §6GmbHG (mind. 1, volljährig, keine juristische Person, Fremdorganschaft = GF muss kein Gesellschafter sein)
- Leistung der Einlagen §7 GmbHG
- Ordnungsgemäße Anmeldung zur Eintragung §§7, 8 GmbHG
- Eintragung ins HR §11 GmbHG
Sitz
§ 4 GmbHG: Sitz (Im Inland)
Stammkapital
§3 GmbHG: Stammkapital
25000 Euro, muss zur Hälfte eingezahlt werden (jeder mind. 1/4 des Geschäftsanteils)
Anmeldung nach §7 erst, wenn Hälfte vorhanden ist
Rechtszustand vor der Eintragung
§11 GmbHG: Rechtszustand vor der Eintragung
Vor Eintragung besteht die Gesellschaft nicht
Wenn davor gehandelt wird, haften die Handelnden persönlich und solidarisch (= gesamtschuldnerisch)
3 Phasen der GmbH Gründung
1) Vorgründungsgesellschaft: (Gbr, OHG, e.K., wenn Handelsgewerbe, mit Zweck eine GmbH zu gründen), peresönliche Haftung
2) Vor-GmbH: ab notarieller Beurkundung, vor Eintragung, Gesellschaftsvertrag und Satzung werden unterschrieben, keine GbR oder OHG mehr aber noch keine GmbH sondern i.Gr. (In Gründung)
3) GmbH: Ab Eintragung, ab jetzt: Haftungsbeschränkung
Auflösungsgründe
§60 GmbHG: Auflösungsgründe
Zeitablauf
Gesellschafterbeschluss
Urteil
Auflösung der GmbH
Auflösung (§60 - 65 GmbHG)
- Bewirkt Änderung des Gesellschaftszwecks (von werbenden Zweck zu Liquidationszweck)
Liquidation (§66 - 74 GmbHG)
-Verteilung des Vermögens
Vollbeendigung:
- Wenn kein verteilbares Vermögen mehr vorhanden ist
Löschung aus HR §74 GmbHG
4 Strukturmerkmale
Der GmbH
4 Strukturmerkmale:
- Juristische Person (Als Unterschied zur GbR, KG, OHG, eigenständige Rechtspersönlichkeit)
- Kapitalgesellschaft (Wie KGaA, AG)
- Flexibilität im Innenverhältnis
- Formkaufmann
Zur info: Grundform ist eingetragener Verein
Besonderheit der GF und Haftung bei der GmbH
- Prinzip: GF muss kein Gesellschafter sein (nicht wie bei Personengesellschaften)
Fremdorganschaft ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich (= Fremder GF)
Auschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter aber Zugriff der Gläubiger auf Mindesthaftungsfonds (Stammkapital)
Stammkapital darf nach §30 nicht ausgezahlt werden
Flexibilität des Innenverhältnis
Satzungsänderung bei 3/4 Mehrheit
Juristische Person, handelsgesellschaft
§13 GmbHG: Juristische Person, Handelsgesellschaft
- Selbständig: hat Rechte und Pflichten
- Nur mit Gesellschaftsvermögen wird gehaftet
- Handelsgesellschaft ist Formkaufmann §6 HGB
Organe der GmbH
§35 GmbHG:
- Organ: GF (wird bestellt)
- Organ: Gesellschaftsversammlung
- Organ: §52 GmbHG: Aufsichtsrat (möglich, manchmal notwendig)
Gesellschafterversammlung
Gesellschafterversammlung
- Für Willensbildung maßgeblich oberstes Organ
- Unbeschränktes Weisungsrecht
- Nur durch Gläubigerschutz (z.B. Kapitalerhöhungen) eingeschränkt
Geschäftsführer
Geschäftsführer
- Zwingend erforderliches Organ
- Werden bestellt von der Geselllschafterverammlung
- Muss in der Vor-GmbH schon existieren
Beschränkung der Vertretungsbefugnis
§37 GmbHG: Beschränkung der Vertretungsbefugnis
- Unbeschränkte und unbeschränktere Vertretungsmacht
- Weisungsgebunden an Gesellschafterversammlung
Widerruf der Bestellung
§38 GmbHG: GF können jederzeit abberufen werden
Haftung der Geschäftsführer
§43 GmbHG:
GF haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmann anzuwenden (Versicherungen gibt es hierfür),
d.h. Der GF kann haften (für ihn ist die Haftung nicht ausgeschlossen)
GF dienstvertrag und Organstellung stehen wie zueinander?
Geschäftsführerdienstvertrag und Organstellung sind unabhängig voneinander
bsp. 10 Jahresvertrag wird nach 1,5 Haren abbestellt (keine Organstellung mehr), so müssen noch 8,5 Jahre weitergezahlt werden, weil Vertrag weiterläuft, oder Beendigung des Vertrags, oder Abfindung
Aufgabenkreis der Gesellschafter
§ 46 GmbHG: Aufgabenkreis der Gesellschafter
- Gesellschafterversammlung bestimmt Richtung
- § regelt aufgaben der Ges‘versammlung
- Auch Bestellung und Abberufung und Überwachung des GF
Abstimmung
§47 GmbHG: Abstimmung
- Nach Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- Jeder Euro = 1 Stimme (also mind. 25000 Stimmen wg. Stammkapital)
Gesellschafterversammlung
§48 GmbHG: Gesellschafterversammlung
- Beschlüsse werden gefasst
- Auch schriftliche Abstimmung ohne Versammlung möglich
Rechte der Gesellschafterversammlung
Vermögensrechte:
- Verfügung über Gesellschaftsanteil, Teilnahme an Kapitalerhöhung
Verwaltungsrechte:
- Teilnahme an Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, §51a Auskunfts-/Einsichtsrecht
Pflichten der Gesellschafterversammlung
Einlagepflicht
Ausfallhaftung (wenn 1 Gesellschafter nicht zahlen kann)
Differenzhaftung bei vorzeitiger Geschäftsaufnahme
WIe kann die Gesellschafterversammlung berufen werden
Durch GF
§49 GmbHG: Berufung der Versammlung
Durch GF
Form der Einberufung
§51 GmbHG: Form der Einberufung
- durch Einladung der Gesellschafter
- GF muss auf Verlangen unverzüglich Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft geben
Aufsichtsrat/ Beirat
Mögliches weiters Organ: Aufsichtsrat/Beirat
Überwachende, beratende Funktion
Vertretung der GmbH
Im Innenverhältnis sind die Befugnisse des GF beschränkbar
Im Außenverhältnis hat er unbeschränkte Vertretungsmacht ggü. Der Geschäftspartner