Gesellschaftsrecht1u2 Flashcards
Gegenstand des Gesellschaftsrechts
Recht der Gesellschaften
Gesellschaft
im weiten Sinn: Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Zweck (Verein)
Im engen Sinn: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Es gilt das HGB (lex specialis)
System des Gesellschaftsrechts - Grundlagen
freie Rechtsformwahl aus bestehenden Rechtsformen
Typenfreiheit: Vertragsfreiheit gewählte Rechtsform darf innerhalb der Grenzen auf Bedürfnisse angepasst werden
Rechtsformzwang: Gesellschaft entsteht bei entsprechendem Verhalten, egal ob Wille gegeben oder nicht
Personengesellschaften vs. Körperschaften unterscheiden sich va. Bei
Haftung
Gewinn
Gesellschafter
Personengesellschaften Bsp.
GbR, PartG, OHG, KG)
Körperschaften (
GmbH, AG, KGaA)
Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Unterscheidung zwischen
rechtsfähigen Personenvereinigungen (juristische Personen, wie AG, GmbH)
Gesamthandgesellschaften (GbR, später mehr)
Reine Innengesellschaften (nicht rechtsfähig)
Innenverhältnis
Die auf dem Gesellschaftsvertrag bestehenden Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander
Außenverhältnis
Rechtsbeziehungen der Gesellschafter und der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten
Innengesellschaften
treten nicht nach außen in Erscheinung, rechtliche Wirkungen nur im Innenverhältnis
Außengesellchaften
treten im Rechtsverkehr auf und wirken nach außen, immer auch Innengesellschaften