wichtige Normen Flashcards
1
Q
§ 281 ZPO
A
Verweisung bei Unzuständigkeit: Klage bei Unzuständigkeit wird nicht einfach sofort abgewiesen, sondern auf Antrag des Klägers erfolgt eine Verweisung an zuständiges Gericht.
2
Q
§ 308 ZPO
A
Bindung an die Parteianträge