Wehlen-Leibrock Flashcards
Was versteht man unter einem Tarifvertrag & was unter einer Betriebsvereinbarung?
◦ Tarifvertrag: darunter versteht man einen schriftlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband & einer Gewerkschaft (z.B. Lohn- & Gehaltstarif) z.B. TvöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst
◦ Betriebsvereinbarung: Dies ist ein schriftlicher Vertrag zwischen AN & Betriebsrat über Angelegnheiten, in den Bereich des Betriebsrates fallen (z.B. Urlaubsregelung)
Welche Fragen darf man als AG fragen welche sind zulässig?
◦ Z.B. Fragen nach Gehaltsvorstellungen
◦ Z.B. Fragen nach schulischem & beruflichem Werdegang
◦ Z.B. Fragen nach weiteren Arbeitsverhältnissen
◦ Z.B. Fragen nach Zugehörigkeit zu Scientology, da keine Anerkannte Religionsgemeinschaft
Wie viele Tage Urlaub gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Gemäß Artikel 3 BurlG (Bundesurlaubsgesetzt)
◦ Bei einer 6 Tage Woche einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub
◦ Bei ner 5 Tage Woche einen Mindestanspruch von 20 Tagen Urlaub
Kann ein kranker AN gekündigt werden?
• Die Kündigung durch den AG kann nur wirksam sein, wenn der Arbeitgeber besondere Kündigungsgründe zur Kündigung hat. Gemäß KschhG
• Ja ein AN kann in Krankheit gekündigt werden bei:
◦ Personenbezogne Gründe z.B. Krankheit des Arbeitnehmers allerdings hängt die Wirksamkeit dieser Kündigung davon ab, ob der Arbeitnehmer noch lange krank ist &/oder es um Dauer so bleiben wird
Welche weiteren Kündigungen kennen sie (Kündigungsgründe)?
◦ Verhaltensbedingte Gründe: z.B.Mobbing, dauernde schlechte Arbeitsleistung, ständiges Zuspätkommen. Grundsätzlich ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmanung des AN erforderlich
◦ Betriebsbedingte Kündigung: z.B. Schließung eines Betriebes. Dabei spielen insbesondere Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, die Untershaltspflichten & die Schwerbehinderung des AN eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit dieser Kündigung
Sofern ein Betriebsrat oder Personalrat besteht, ist dieser vor der Kündigung zu hören
Was versteht man unter einem Recht zur Lüge im Arbeitsrecht
◦ Z.B. frage nach Schwangerschaft/ Kinderwunsch
◦ Z.B. Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit, außer man bewirbt sich bei einer Gewerkschaft
◦ Z.B. Fragen nach Schulden, außer bei Kassiererin
◦ Z.B. fragen nach Religion, außer bei Kirchen
•Was für Befristungen gibt es im Arbeitsverhältnis ?
Die Zulässigkeit zur Befristung richtet sich nach dem Teilzeit- & Befristungsgesetz
‣ Eine Befristung kann mit Grund z.B. Elternzeit oder ohne Grund (z.B. 01.01. bis 01.03.) erfolgen
‣ Eine Befristung ohne Grund ist bei einer Neueinstellung für die Dauer von maximal 2Jahren möglich. Er kann insgesamt 3x verlängert werden.
Arbeitszeitgesetz
◦ Max 60 Std. In der Woche 48 std die in der Woche gearbeitet werden darf + 2 Std am Tag
•Können Schwangere gekündigt werden
◦ nein sie darf Grundsätzlich nicht gekündigt werden auch nicht in der Probezeit
◦ Befristeter Vertrag läuft aus egal im welchen Monat man Schwager ist
eine frau die nicht weiss das sie schwanger ist 7 Tage später geht sie zum Arzt gilt diese Kündigung
◦ Ja diese gilt innerhalb von 14 Tagen nach Anspruch der Kündigung eine Bescheinigung bringt ist die Kündigung unwirksam
Gilt automatisch ein Beschäftigungsverbot?
◦ Grundsätzlich mit Attest gilt lt. Gesetzgeber Beschäftigungsverbote z.B. Mehr wie 5 kg heben, mit Ausscheidungen arbeiten, keine Nachtschichten
◦ Zusätzliches verbot bei Bspl. Vorzeitigen wehen wenn diese nicht mehr stehen darf
Was sollte im Arbeitsvertrag vereinbart sein
◦ Name & Anschrift des AN & AG ◦ Beginn des Arbeitsverhältnisses ◦ Die Tätgkeit + Leistungsbeschreibung ◦ Die Arbeistzeit ◦ Der Arbeitsort ◦ Die Kündigungsfristen ◦ Der Urlaub ◦ Ob & welche Tarifverträge/ Betriebsvereinbarungen Anwendungen findet
Was für Verpflichtungen hat der AN
◦ Der AN muss seien Arbeitsleistung erbringen
◦ Treuepflicht: z.B. Verschwiegenheit: bezieht sich auf Betriebs- & Geschäfsgeheimnisse
Gegenstände des AG vor Schäden zum schützen Leistungen von Überstunden
Was für Verpflichtungen hat der AG
◦Lonzahlungsverpflichtung: der vereinbarte Lohn ist zu zahlen
◦ BEschäftigungspflicht: der AN ist mit der vereinbarten Arbeit zu beschäftigen
◦ Fürsorgepflicht: z.B. Das Leben & die Gesundheit des AN sind zu schützen
‣ Schutzausrüstung
‣ Urlaubsgewährung
Wobei ist der Betriebsrat beteiligt?
◦ z.B. Bei personellen Angelegenheiten (z.B. Beteiligung bei Eintellung eines Arbeitsnehmers, Beteiligung an Stellenausschreibungen, Fortbildungen, Kündigung eines AN (der AN muss den Betriebsrat vor einer Kündigung anhören)
◦ Bei der Aufstellung von Urlaubsplänen & allgemeinen Urlaubsgrundsätzen
◦ Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen (z.B. Beginn, Ende, Verteilung der wöchentlichen arbeitszeit einschließlich der Pausen)
◦ Zustimmung zu Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung & Versetzung von Mitarbeitern in Betrieben mit mehr als 20 AN
◦ Aushandlung eines Sozialplanes mit dem AG