Weber: Recht als nationale Zwangsordnung Flashcards
“Entzauberung der Welt”
durch zunehmende Intellektualisierung und Rationalisierung => kann alles erfahren und alle Dinge durch Verechnung beherrscht werden
soziales Handeln
- Menschliches Verhalten
- mit subjektivem Sinn
- auf Verhalten der anderen bezogen und daran im Ablauf orientiert (z.B. nicht: Gebet, Zusammenstoss Radfahrer, …)
Verstehende Soziologie
“Wissenschaft, die soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will.”
Ziel:
VERSTEHEN vom Sinn des sozialen Handelns durch soziale Kontextualisierung (Motive, Werte, Intentionen)
=> Dabei werden Rückschlüsse auf den objektiven Sinn (Zweck einer Handlung mit Blick auf das grössere soziale Gefüge) durch Analyse vom subjektiven Sinn gezogen.
Idealtypen
Konstruktion eines “reinen Typus” durch Abstraktion (Schaffung vereinfachtes Konzept aus Vielzahl Informationen)
=> “Ideal”, weil tritt in Realität nicht in Reinform auf, sondern basiert auf verschiedensten Motiven
=> zielt auf beobachtbares Phänomen, z.B. Recht
Idealtypen sozialen Handelns:
- zweckrational: durch Erwartungen des Verhaltens äusserer Komponenten => Benutzung als “Bedingung”/”Mittel” für als Erfolg ersrebte eigene Zwecke
- wertrational: durch bewussten Glauben an unbedingten Eigenwert eines Verhaltens unabhängig vom Erfolg
- affektuel (insb. emotional): durch aktuelle Gefühlslagen
- traditional: durch eingelebte Gewohnheit
Abgrenzung Weber/Marx/Luhmann
Methode:
- Weber: Individuum => Kollektiv
- Marx/Luhmann: Kollektiv => Kollektiv (Entmenschlichung der Soziologie)
- Psychologie: Individuum (=> gewisse Erklärungen über Kollektiv) => Individuum
Weber: wertfrei und nicht auf Veränderung abgezielt
Marx: auch Veränderung durch Soziologie möglich
Recht nach Weber
Recht: Zwangstheorie
- garantiert durch tats. Durchsetzungschance (durch physischen oder psychischen Zwang)
- Zwangshandlung durch Erzwingungsstab
Konvention:
- garantiert durch Chance der Missbilligung innerhalb angebbaren Menschenkreis
=> Probleme:
- nur staatliches Recht? nein, auch andere Verbände haben diese Einrichtungen
- illegitimes Recht? nicht erfasst, Rechtsbegriff wertungsfrei
- fliessender Übergang von Konvention zu Recht, Bsp. Völkerrecht
Legitimation der Rechtsordnung (Weber)
Geltung, falls soziales Handeln an Ordnung orientiert
=> nicht-normativ: Vorstellung, dass legitime Ordnung existiert reicht
Geltungszuschreibungsgründe: Idealtypen
- Tradition: Glaube an immer Gewesenes
- Affekt: Geltung des Vorbildlichen
- Wertrational: Geltung des als absolut gültigen Erschlossenen
Herrschaft (Weber)
Chance für Befehle bei einer bestimmten Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden
=> zwingender Schritt vom Recht zur Herrschaft, da von Erzwingungsstab ausgegangen wird
Interesse am Gehorchen und somit Legitimitätsvorstellung vorausgesetzt
Idealtypen legitimer Herrschaft
- Rational: Glauben an Legalität gesatzter Ordnung
- Traditional: Glauben an Heiligkeit jeher geltender Tradition und Legitimität
- Charismatisch: Hingabe an Vorbildlichkeit einer Person und ihrer Ordnung
Rationalisierung des Rechts
- Generalisierung
- jur. Konstruktion von Rechtsverhältnissen/-instituten
- Systematisierung
Irrational:
- formell: irrationalität Erkenntnismittel (Bsp. Orakel)
- materiell: keine inhaltliche Abstützung auf generelle Normen => Wertungen gefühlsmässiger, politischer Art
rational:
- formell (Tendenz): Anknüpfung an generelle TB-Merkmale (z.B. Wortformeln in Rechtssätzen)
- materiell: orientierung an generalisierten Handlungsmaximen