Ehrlich: Recht als lebendes Recht Flashcards
Hauptproblem nach Ehrlich
“Schwerpunkt der Rechtsentwicklung nicht in Gesetzgebung, Jurisprudenz oder Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst”
=> genetisches Rechtsproblem
Bsp. grosse Internetkonzerne, die fast Staatsähnlichen Charakter haben
Rechtsquelle:
- Schweiz: positives Recht
- Ehrlich: Verhalten der Gesellschaft
Kritik an der Rechtswissenschaft (Ehrlich)
Rechtswissenschaften nach Ehrlich: Rechtssoziologie
=> der Erkenntnis und nicht der Rechtsanwendung (“praktischen Zwecken”) gewidmet
- immer noch handwerksmässig statt reine Wissenschaft
- Gegenstand sind Rechtssätze statt lebendes Recht
- Recht als Entscheidungsregel für Richter statt als Handlungsregel verstanden
- Recht auf staatliches Recht beschränkt statt z.B. Gewohnheitsrecht
lebendes Recht
Ursprungsort des Gesetzesrechts
=> nicht Widerspruch, sondern mehr umfassend
(positives Recht geht sogar selbst von Recht ausserhalb des Gesetzes aus: bsw. Treu und Glauben)
=> Tatsächlich praktiziertes Recht (“Law in action”)
- Forschungsobjekt: Tatsachen des Rechts (Herrschafts- und Besitzverhältnisse, Verträge, Satzungen, letztwillige Anordnungen, Aufgabenverteilung in Verbänden, …)
- Forschungsmethode: induktive Methode, empirische Methoden, Bezug auf historisches Recht
Arten des Rechts (Ehrlich)
- Gesellschaftliches (lebendes) Recht: innere Ordnung menschlicher Verbände (steuert tatsächliches menschliches Verhalten)
- Entscheidungsnormen (Juristenrecht): Rechtssätze, nach denen Richter Entscheidet (notwendig bei Konflikt)
- Staatliches Recht (Organisationsvorschriften und Eingriffsnormen): nur durch den Staat entstanden/bestehend, bspw. Steuer-/Polizeirecht
Recht vs. Nicht-Recht (Ehrlich)
Frage der gesellschaftlichen Psychologie
- Annerkennungstheorie (im Unterschied zur Zwangstheorie): Frage ob bestimmte Normen in einem Verband annerkannt sind => festzumachen an Empörung bei Verletzung
- Psychologische Reaktion
- Bewusstsein der Notwendigkeit friedlichen Zusammenlebens
=> Problem: Erkennbarkeit
Freirechtsschule
- Kritik am Dogma der Lückenlosigkeit
- Richter nicht bloss als Gesetzesvertreter
- Schöpferische Tätigkeit
- “Organ gesellschaftl. Gerechtigkeit”
- Lückenfüllung, aber gesetzestreue Auslegung
Fortwirkung Ehrlichs
- Vorläufer Systemtheorie (Gesellschaft als Vielzahl von Verbänden)
- Vorläufer transnationalen Rechts (Bedeutung nicht-staatlichen Rechts)
- Vorläufer Rechtspluralismus (Fehlen gemeinsamen Organisationsrechts)