Grundfragen Flashcards
Empirische/theoretische Rechtssoziologie
Empirisch: Testen von Hypothesen in Rechtskontexten mittels qualitativen oder quantitativen Methoden
Theoretisch: Aussagen über Kausal-/Funktionalbeziehung in Rechtskontexten durch Rückgriff auf soziologische Theorien
soziale Norm
soziales Verhaltensmuster => Verhaltenserwartung
Spezialfall: Rechtsnorm
- Zwangstheorie (Weber): Recht als institutionell garantierte Zwangsnorm
- Konsens- oder Annerkennungstheorien (Ehrlich): gesellschaftl. Akzeptanz und Glaube an Notwendigkeit der Geltung
- Positivitätstheorie (Luhmann): Gesetzgeber/Gericht entscheidet
Beobachter-/Teilnehmerperspektive
Beobachter: Wertungsneutral => Verhaltensmuster?
- Rechtssoziologie
Teilnehmerperspektive:
- Anwalt
- Richter
Frage der Rechtssoziologie
Wie entsteht und wirkt Recht? (“Law in action”)
=> Erfahrungswissenschaft vom Recht
Teilgebiete
genetische: Entstehung aus soz. Prozessen
empirische: systematische Erhebung von Daten zur Rechtswirklichkeit
(=> betrifft oft) funktionale: Wirkung auf Sozialleben
theoretische: Hypothesen über Gesetzmässigkeit
Aufgaben der Rechtssoziologie
- Wissenschaftl. Erkenntnis: Verständnis des sozialen Sinns rechtlicher TB und deren kausale oder funktionale Erklärung (Deutungszusammenhänge => nicht Blick auf das Individuum, bei dem es sich auch anders verhalten kann)
- Verbesserung Recht / Sozialsteuerung?:
- Nein (Weber, Luhmann), Zweck nur Beobachtung
- Ja (Marx), z.B. Legitimierung von Recht - Kritik des Rechts