Wagschal, Uwe: Verfassungsbarrieren als Grenzen der Staatstätigkeit Flashcards
Quantitative und qualitative Barrieren von Staatstätigkeit
Es kann zwischen quantitativen und qualitativen (prozeduralen) Barrieren von Staatstätigkeit unterschieden werden.
Quantitative Schranken sind ergebnisbezogen, das heißt sie geben bestimmte Werte entweder für Steuern, Abgaben oder Staatsschulden vor, die verbindlich eingehalten werden müssen. (Bekanntestes Beispiel die Konvergenzkriterien von Maastricht).
Qualitative (prozedurale) Hürden lassen sich in spezifische Abstimmungs- und Genehmigungs-vorschriften, in direktdemokratische Entscheidungsverfahren sowie in Vorschriften für Gesetze und Programme differenzieren.
Konvergenzkriterien von Maastricht (Beispiel quantitative Schranken)
Die Regelungen des EG-Vertrags im Bereich der Finanzpolitik haben quasi Verfassungsrang und wirken insofern auch als Verfassungsgrenzen. Die Referenzwerte, die im Protokoll des Maastrichter Vertrags über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegt sind, binden die Mitgliedstaaten der EU. Zudem sind die Mitgliedstaaten angehalten, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Es ist ein eindeutig positiver Effekt im Sinne der Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsdefizite festzustellen. Zudem ist ein Konvergenzeffekt auszumachen.
Direktdemokratische Verfahren (Beispiel qualitative Schranken)
Der generell bremsende Effekt der Direktdemokratie hat mit verschiedenen Faktoren zu tun, etwa einem Status-quo-bias, weniger Möglichkeiten zum Logrolling in der direkten Demokratie, einem geringeren Interessengruppeneinfluss, einem Vetoinstrument gegen „Renten“ suchende Politiker, anderer Zeitpräferenzen der Stimmbürger im Vergleich zu den Politikern sowie dem höheren Informationsgrad der Abstimmenden, der „entfernte“ Vorlagen tendenziell blockiert. Es ist ein eindeutig begrenzender Ausgabenniveaueffekt auszumachen.
Fazit Verfassungsbarrieren
Verfassungsbarrieren für Steuern und Ausgaben haben Vor- und Nachteile. Am positivsten ist sicherlich die Effizienz in der Senkung der Steuer- und Abgabenlast und in der Begrenzung der Staatsausgaben zu betrachten. Durch Verfassungs- und Gesetzesschranken verliert die Politik jedoch auch Freiheitsgrade in der autonomen Gestaltung der Fiskalpolitik. In ökonomischen Krisen kann die Politik womöglich nicht schnell genug auf Krisenerscheinungen reagieren, da sie durch solche Vorschriften gebunden ist.