W6 - Unfallversicherung Flashcards

1
Q

Definition Unfall (Gem. ATSG 4)

A

Die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

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2
Q

Definition Berufskrankheiten (UVG 9)

A

Krankheiten, die ausschliesslich oder überwiegend (über 50%) durch die berufliche Tätigkeit, durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht werden. Es muss ein direkter Kausalzusammenhang bestehen.

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3
Q

Anhand von welchem Kriterium wird zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall entschieden?

A

Für Personen, die durchschnittlich weniger als acht Wochenstunden beschäftigt sind, besteht KEINE UVG-Deckung bezüglich der Freizeitunfälle, hingegen sind Unfälle auf dem Weg von und zu der Arbeit (als Berufsunfälle) versichert.

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4
Q

Wer ist nicht obligatorisch versichert bei der UVG? (UVV2)

A
  • VR, die nicht im Unternehmen tätig sind, in Bezug auf VR-Honorare
  • Angehörige der Milizfeuerwehren
  • MA Familienglieder ohne Barlohn und ohne AHV-Beitragseinrichtung aus dieser Erwerbstätigkeit
  • Haushaltsführende Konkubinatspartner
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5
Q

Was ist eine Einzelabredeversicherung? (Unfallversicherung)

A
  • Für Personen mit NBU-Deckung, die nicht unmittelbar von einer Erwerbstätigkeit in eine andere wechseln oder einen unbezahlten Urlaub nehmen, besteht die Möglichkeit, mittels einer Einzelabredeversicherung über den zuletzt zuständigen Arbeitgeber bzw. dessen UVG-Versicherer den Versicherungsschutz um längstens 6 Monate zu verlängern. Der Abschluss muss spätestens an demjenigen Tag erfolgen, an dem die Nichtberufsunfallversicherung endet.
  • günstige Prämie (2021: ca. CHF 45 p.M.)
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6
Q

Wem untersteht die obligatorische Unfallversicherung?

A

seit 2004 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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7
Q

Wieso ist das Prämienvolumen der SUVA im Vergleich zu den anderen Versicherern so hoch?

A

die SUVA versichert grosse industrielle Betriebe mit überdurchschnittlichem Unfallrisiko (z.B. Baugewerbe)

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8
Q

Welche drei Standbeine hat die SUVA?

A
  • Versicherung
  • Prävention
  • Rehabilitation
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9
Q

Welche drei Träger der obligatorischen Unfallversicherung gibt es?

A
  • SUVA
  • andere Versicherer
  • Ersatzkasse
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10
Q

Was ist die Funktion der Ersatzkasse? (Unfallversicherung)

-> wurde von den privaten Unfallversicherern als Stiftung gegründet und wird von diesen mit einem Anteil der Prämieneinnahmen finanziert

A
  • erbringt die gesetzlichen Versicherungsleistungen an verunfallte AN, die von ihrem AG nicht versichert worden sind
  • zieht von säumigen AG die geschuldeten Ersatzprämien ein
  • Wäre AG der Suva unterstellt, so ist nicht die Ersatzkasse zuständig
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11
Q

Wann ist die Ersatzkasse nicht zuständig? (Unfallversicherung)

A

Wenn Arbeitgeber der SUVA unterstellt ist

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12
Q

Wie finanziert sich die Ersatzkasse?

A

wurde von privaten Unfallversicherern als Stiftung gegründet und wir von diesen mit einem Anteil der Prämieneinnahmen finanziert

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13
Q

Welche Leistungsarten kennt die Unfallversicherung?

A

1) Sachleistung (Heilbehandlung, Hilfsmittel, Kostenübernahme)
2) Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
3) Geldleistungen (Taggelder, Rente, Abfindung)

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14
Q

Wie werden Taggelder und Renten der Unfallversicherung bemessen?

A

Aufgrund des letztversicherten Verdienstes in den letzten 12 Mt. vor Eintritt des Unfalls bzw. der Berufskrankheit

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15
Q

Ab wann besteht ein Tagesgeldanspruch? (Unfallversicherung)

A

Ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag

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16
Q

Wie ermittelt die Unfallversicherung den IV-Grad?

A

Ausschliesslich nach dem Lohnvergleich. Im Gegensatz zur Invalidenversicherung erfolgt eine proportionale Kürzung je nach Invaliditätsgrad.

17
Q

Welche 2 Faktoren können zur Kürzung oder Verweigerung von Versicherungsleistungen führen? (Unfallversicherung)

A
  • Verschulden der versicherten Person bzw. der Hinterlassenen - Grobfahrlässigkeit
18
Q

Welche drei Formen der Selbstverschuldung werden in der Rechtssprechung und Praxis unterschieden? (Unfallversicherung)

A
  • vorsätzliches Herbeiführen, d.h. die Absicht - grobe Fahrlässigkeit - leichte Fahrlässigkeit
19
Q

Definition Grobfahrlässigkeit (Unfallversicherung)

A

Grobfahrlässigkeit handelt wer - unter Verletzung elementarster Vorsichtsgebote das ausser Acht lässt, - was jedem verständigen Menschen in gleicher Lage - unter gleichen Umständen hätte einleuchten müssen, um eine nach dem natürlichen Lauf der Dinge voraussehbare Schädigung zu vermeiden

20
Q

Durch das Ausüben welche Sportarten werden Geldleistungen um 50% gekürzt? (Unfallversicherung)

A
  • Base-Jumping - Karate-extrem - Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke - Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahren - Speedflying - ungesichertes Hochklettern
21
Q

Wie finanziert sich die UVG?

A

Durch die Prämien der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zinserträge und Regressansprüche

22
Q

Was besagt das Äquivalenzprinzip? (Unfallversicherung)

A

Je Risikogemeinschaft müssen mittelfristig (d.h. auf ca. fünf Jahre betrachtet) die Versicherungskosten durch Prämieneinnahmen gedeckt werden

23
Q

Wie werden die Prämien bemessen? (Bsp. Suva)

A

Kein einheitlicher Satz, sondern branchenbezogen und verursachergerecht. Grossbetriebe nach Erfahrungstarifierung, mittlere Betriebe nach Malus-System und Kleinstbetriebe nach dem Prämiensätzen der Branche

24
Q

Wie sind Personen die Taggelder einer Arbeitslosenversicherung beziehen betr. Unfall versichert?

A
  • seit 1996 über Suva obligatorisch gegeb Nichtberufsunfälle versichert
25
Q

Wer kann sich freiwillig durch Vertragsabschluss bei der UVG versichern lassen?

A

In der Schweiz wohnhafte

  • Selbständigerwerbende
  • Arbeitgeber/innen von obligatorisch versicherten Arbeitnehmern
  • ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder
26
Q

nicht versicherbare Personen (UVG)?

A
  • nichterwerbstätige Personen
27
Q

Dauer des Versicherungsschutzes für Arbeitnehmer/innen

A
  • Beginn: an dem Tag, an welchem die Arbeit aufgenommen wird, bzw. zu dem Zeitpunkt, da die Arbeitsaufnahme vereinbart ist, in jedem Fall aber zu dem Zeitpunkt, da man sich auf den Weg zur Arbeit begibt.
  • Ende: mit dem 31. Tag nach Aufgabe der bezahlten Erwerbstätigkeit.
28
Q

Welches sind die drei Träger der obligatorischen Unfallversicherung

A
29
Q

Fakten über Suva

A
  • kein Staatsbetrieb und gehört nicht in die allg. Bundesverwaltung
  • finanziell unabhängig, keine Subvention
  • keine Gewinne
  • Grundsatz der Gegenseitigkeit (Prämien nach Unfallkosten, -verhütung, Verwaltungskosten und Teuerzungszulagen erhoben)
  • Selsbtverwaltungsorganisation
  • Oberaufsicht des Bundes
  • paritäischer Verwaltungsrat (je 16 AG- und AN-Vertreter
30
Q

Wer bezahlt für meinen Unfall?

  • Während der Arbeit
  • auf Arbeitsweg
  • in Freizeit
A
31
Q

Taggeldanspruch Unfallversicherung

A
  • voller Arbeitsunfähigkeit = 80% des versicherten Verdienstes
  • Taggeld = (Versicherter Jahresverdienst x 80) / (365 x 100)
  • Maximales Taggeld: CHF 324.85
  • Anspruch solange erforderlich
  • Anspruch entsteht mit dem dritten Tag (wenn 17.06. Unfall -> ab 19.06.)
32
Q

Wer hat Anspruch auf die Unfall-Invalidenrente?

A
  • Voraussetzung: eine voraussichtlich bleibende – oder für längere Zeit dauernde – Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.
  • Der Rentenanspruch entsteht, wenn ein stabiler Dauerzustand erreicht ist und allfällige Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung abgeschlossen sind.
  • Mit dem Rentenbeginn fallen die Taggeldleistungen (nicht aber die Heilbehandlung) dahin.
  • Der Anspruch erlischt mit einem allfälligen Wegfall der Invalidität, dem Auskauf der Rente (Kapital statt Rente) oder Tod der rentenberechtigten Person. Dies bedeutet, dass die «UV-IV-Rente» lebenslänglich ausbezahlt, also nicht von der «UVAltersrente» abgelöst wird.
33
Q

Höhe Unfall-Invalidenrente

A
  • Die Unfallversicherung ermittelt den Invaliditätsgrad ausschliesslich nach dem Lohnvergleich (Einkommen vor Eintritt des Gesundheitsschadens minus Einkommen, das nach erfolgter Eingliederung zumutbarerweise noch erzielt werden könnte.
    Differenz in Prozenten = Invaliditätsgrad).
  • Unfallfremde Faktoren spielen in der Regel für die Bemessung des Invaliditätsgrades keine Rolle!
  • 80% des letztversicherten Verdienstes
  • Invalidenrente bereits ab Invaliditätsgrad von 10%
34
Q

UVG: Höhe der Hinterlassenenrenten

A
35
Q
A