Vorlesung 7: Umwelthaftung Flashcards
Zielsetzung von Haftungsregeln
-juristische Sicht
-aus juristischer Perspektive ist das Ziel einen “gerechten” Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigte, zu finden
-Verteilungsfrage steht im Mittelpunkt der juristischen Überlegungen
-Juristen untersuchen primär den Schadensausgleich ex-post
Zielsetzung von Haftungsregeln
-ökonomischer Sicht
-letzlich uninteressant wer für den Schaden aufkommt
-Beeinflussung der Haftungsregeln auf das Verhalten von potentiellen Schädigern
-Verhalten der Schädiger steht im Mittelpunkt der ökonomischen Überlegungen
-Ökonomen untersuchen primär die Anreizwirkung ex-ante
ex-post Bedeutung
nach geschehener Tat; hinterher
ex-ante Bedeutung
im voraus
Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung
-Verschuldenshaftung
-Schäder muss nur haften, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat
-Es gibt ein Sorgfaltsniveau, ab dem der Verursacher vom Vorwurf der Fahrlässigkeit und somit der Haftung befreit ist
Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung
-Gefährdungshaftung
-Schädiger muss jeden Schaden ersetzen, welchen er nachweislich verursacht hat
-Aktivitäten, die auch dann riskant sind, wenn sich die potentiellen Schädiger sorgfältig verhalten (Auto fahren)
Umwelthaftungsgesetz
-konstituiert eine Gefährundshaftung
-UN haften auch, wenn sie die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten glaubhaft dokumentieren
Ziel: Neben einer besseren Kompensation der Geschädigten soll auch das betriebswirtschaftliche Sorgfaltsniveau erhöht werden
Schlussfolgerung Umwelthaftungsgesetz
Die Kausalitätsvermutung ist wichtiger als der Übergang zur Gefährdungshaftung
Kausalitätsvermutung
Wenn eine Anlage beispielsweise durch ihren Betriebsablauf geeignet war, den Schaden zu verursachen, dann wird die Verursachung unterstellt.
Möglichkeiten zur Entlastung der Anlagenbetreiber
- Wenn das UN nachweist, dass die Emissionen die genehmigten Grenzwerte nicht überschritten haben, gilt die Kausalitätsvermutung als widerlegt
- Wenn auch “ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen” kann sich das UN von der Kausalitätsvermutung befreien
Gefährdungshaftung bei Monokausalität
-Betreiber haften auch dann, wenn ihnen keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann
-Bei gewinnmaximierenden UN wird daher bei seiner Entscheidung über x stets eine Schadenserwartung mit einkalkuliert
->marktorientiertes Instrument par excellence
Verschuldungshaftung bei Monokausalität
-analog zu den Auflagen lässt sich daher zeigen, dass die Wahl des richtigen Verschuldensstandards xf wie bei der Gefährdungshaftung von xf durch das UN führt
- es ist nicht möglich ein x größer als das xf zu wählen, da xf dann nicht mehr die soziale Wohlfahrt maximieren würde
Nachteile der Verschuldungshaftung gegenüber der Gefährdungshaftung bei Monokausalität
-es muss für jedes UN ein individueller Verschuldensstandard x+ festgelegt werden, was nicht nur an prohibitiven Informationskosten, sondern auch an Gerechtigkeitserwägungen scheitert
-Ineffizienz könnte auch dadurch entstehen, dass UN aus Unsicherheit lieber etwas weniger emittieren, um den sprunghaften Anstieg von Null auf den Gesamtschaden zu vermeiden
Arten von Haftungsregeln
Verschuldungshaftung
Gefährdungshaftung