Vorlesung 7: 3.3 Regierung Flashcards
3.3 Regierung
- 3.1 Stellung der Regierung im schweizerischen System
- 3.2 Wahlverfahren und parteipolitische Zusammensetzung
- 3.3 Funktionsweise
Kollegialitätsprinzip
Departementalprinzip
Entscheidungsabläufe
3.3.4 Regierungsreform
3.3.1 Stellung der Regierung im System
- Der Bundesrat als Exekutivbehörde
- Art. 174 BV: «Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes»
- Art. 174 BV: «Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes»
-
Stellung im Verhältnis zum Parlament
- Art. 175 BV:
- Abs. 1 «Der BR besteht aus sieben Mitgliedern»
- Abs. 2 «Die Mitglieder des BR werden von der Bundesversammlung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt»
- Abs. 3 «Sie werden […] auf die Dauer von vier Jahren gewählt»
Head of government’s taking office rests on support of

Parlamentarisches System
- Regierungsoberhaupt ≠ Staatsoberhaupt
- Parlament wählt Regierung und kann sie abberufen (Misstrauensvotum)
- Regierung kann i.d.R. Parlament auflösen (Neuwahlen)
Präsidialsystem
- Regierungsoberhaupt = Staatsoberhaupt
- Präsident unabhängig von Parlament
- Präsident ernennt Regierungsmitglieder (ggf. mit Zustimmung Parl.)
3.3.1 Stellung der Regierung im System
Direktorialsystem: relative Unabhängigkeit von Parlament und Regierung
- Gesetzgebungsarbeit im Parlament:
wechselnde Koalitionen- Arbeitsparlament
- Konflikte zwischen Regierung und Parlament sind möglich (gegenseitige Machthemmung)
3.3.2 Wahlverfahren und Zusammensetzung
Formelle Vorgaben zur Zusammensetzung des Bundesrates
-
Art. 175 BV:
- Abs. 3: «Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, welche als Mitglieder des Nationalrats wählbar sind, auf die Dauer von vier Jahren gewählt.»
- Abs 4: «Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen berücksichtigt sind.»
3.3.2 Wahlverfahren und Zusammensetzung
Wahlverfahren bei Gesamterneuerung
- Art. 132 Abs. 2 ParlG: «Die Sitze werden nacheinander besetzt, in der Reihenfolge des Amtsalters der bisherigen Amtsinhaberinnen oder Amtsinhaber. Sitze, für die bisherigen Mitglieder des Bundesrates kandidieren werden zuerst besetzt.»
- Absolutes Mehr notwendig: mehrere Wahlgänge
- Konsequenz: mehrheitsfähige Kandidierende, nicht Parteisoldaten
3.3.2 Wahlverfahren und Zusammensetzung
Parteipolitische Zusammensetzung des BR seit 1848
Übergrosse Regierungskoalition: «Konkordanz»
-
Ab 1891:
Einbezug der referendumsfähigen Opposition - Zauberformel 1959-2003
-
Ende der Zauberformel 2003
- Anpassung an Wähleranteil der SVP: aussergewöhnlich schnell (Caluori & Hug 2005)
-
Panne der Konkordanz 2007 - 2015
- Nicht-Wiederwahl von BR Blocher (SVP), Abspaltung BDP
- Ausschluss bzw. Untervertretung SVP im Bundesrat
- Zweiter Sitz für die SVP 2015

3.3.2 Wahlverfahren und Zusammensetzung
*

Parteipolitische Disproportionalität des Bundesrates und des Bundesgerichtes (1848-2015) 1

Bsp. Gallagher Index

Parteipolitische Disproportionalität des Bundesrates und des Bundesgerichtes (1848-2015) 2

3.3.3 Funktionsweise
Kollegialitätsprinzip
-
Art. 177 Abs. 1 BV: «Der Bundesrat entscheidet als Kollegium.»
-
Einfache Mehrheitsregel
- eine Stimme pro Mitglied
- Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern
-
Entscheid muss mindestens drei Stimmen auf sich vereinigen
-
Einfache Mehrheitsregel
-
Art. 12 Abs. 2 RVOG: «Die Mitglieder des BR vertreten die Entscheide des Kollegiums.»
- Beschlüsse müssen geschlossen nach aussen vertreten werden
- Spannungen zwischen Mehrheitsregel nach innen und Kollegialitätsprinzip nach aussen
3.3.3 Funktionsweise
Departementalprinzip
Art. 177 Abs. 2 BV: «Für die Vorbereitung und den Vollzug werden die Geschäfte des Bundesrates nach Departementen auf die einzelnen Mitglieder verteilt.»
-
Delegation an die Departemente
- Delegation innerhalb der Departemente
- BR als Departementsvorsteher/in
- zunehmende Anzahl Aufgaben
3.3.3 Funktionsweise
Koordinationswirkung des Kollegialitätsprinzips
Ämterkonsultation: Einwände anderer Amtsstellen erfassen
Besonders:
- Bundeskanzlei (Rechtsdienst und Sprachdienst)
- Bundesamt für Justiz
- Eidg. Finanzverwaltung
- Mitberichtsverfahren:
- Vor-Koordination der Entscheide im Kollegialgremium
- Faktisches Gewicht von EJPD und EFD
- Negativ-Koordination: kleinster gemeinsamen Nenner
3.3.3 Funktionsweise
Mitberichtsverfahren

3.3.3 Funktionsweise
Entscheidungsabläufe (s. Metzler-Arnold 2004)
BR-Sitzungen am Mittwoch Vormittag: strenges Protokoll
-
Ca 50 Geschäfte pro Sitzung
- orange: ‘voraussichtlich unbestrittene’ Geschäfte
- blau: Antworten auf parlamentarische Vorstösse
- weiss: ‘voraussichtlich diskutierte’ Vorlagen
- grün: vertrauliche Vorlagen (z.B. Personalgeschäfte)
- ohne Farbkennzeichnungen: Aussprachepapiere
-
Ablauf der Sitzungen
- Teilnehmende: BR, Kanzler/in und Vizekanzler/innen
- Bundespräsident/in leitet Sitzung und erteilt Wort
- Formelle Umgangsformen
- Kaffeepause (informeller Austausch), gemeinsames Mittagessen
3.3.4 Regierungsreform
Probleme der aktuellen Regierungsform
- Überlastung der einzelnen Mitglieder des BR
-
Spannungen zwischen Kollegialitätsprinzip und Departementalprinzip
- Zeitproblem für strategische Führung im Kollektiv
- Frühe Phasen der Politikformulierung verlagern sich in die Departemente (Verwaltung und Expertenkommissionen)
- Instrumentalisierung des Departementalprinzips
- Mangelnde Kohärenz des Gesamtgremiums
- Repräsentation der Landesteile
3.3.4 Reigerungsreform
Andere Stellung im politischen System
-
Volkswahl des Bundesrats
- Erfolglose parl. Vorstösse in 1890er Jahren
- Volksinitiativen abgelehnt 1900, 1942, 2013
-
Änderung des Wahlverfahrens
- Germann (1975): Umstellung auf Konkurrenzdemokratie
- Parl. Init. Gross (1993): Proporzwahl
- Parl. Init. Markwalder (2005): Listenwahl
3.3.4 Regierungsreform
Verbesserung der Funktionsfähigkeit
- Erhöhung der Anzahl Mitglieder: «Horizontale Erweiterung»
- Ablehnung 1948, 1967, 1990-95, 2012
- Ablehnung 1948, 1967, 1990-95, 2012
- Entlastung durch delegierte Minister: «Vertikale Erweiterung»
- Ablehnung 1996, 2004
- Ablehnung 1996, 2004
-
Aufwertung des Bundespräsidiums
- Ablehnung 2012
3.3.4 Regierungsreform
Verbesserte Unterstützung des BR
- Einrichtung der Bundeskanzlei (VOG 1914)
-
Revision VOG 1979:
- Aufwertung der Bundeskanzlei zur Stabsstelle
- Schaffung der Generalsekretariate
- Staatssekretäre ohne politische Verantwortung
- Persönliche Mitarbeiter/innen für Bundesräte
-
Weitere Revisionen und Anpassungen:
- Flexibilisierung der Führungsstruktur
- Stärkung der Bundeskanzlei, Präsidialstab
- Vermehrter Einsatz von Staatssekretären
3.3.4 Regierungsreform
- Andere Stellung im politischen System
- Verbesserung der Funktionsfähigkeit
- Verbesserte Unterstützung des BR