Vorlesung 3: Föderalismus - Institutionen und Funktionsweise Flashcards
2.2 Föderalismus: Institutionen und Funktionsweise
Verfassungskompromiss vn 1848
- Nichtzentralisierung und Autonomie der Kantone
- Gleichberechtigung der Kantone
- Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung auf Bundesebene
- Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen
2.2.1 Grundprinzipien
Nichtzentralisierung und Souveränität der Kantone
-
Kompetenzvermutung bei den Kantonen
(Art 3 BV)«Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind» -
Souveränität:
- Existenz der Kantone ist garantiert (Auflistung in Art. 1 BV)
- Freiheit innerer Organisation: Organisationshoheit
- Freiheit der Wahl ihrer Behörden
- Keine politische Kontrolle durch den Bund
- Ausgedehnte Kompetenzen
- Eigene finanzielle Ressourcen: Steuerhoheit
- Gleichberechtigte Mitwirkung an Willensbildung auf Bundesebene
2.2.1 Grundprinzipien
Gleichberechtigung der Kantone
- Grundsatz der rechtlichen Gleichheit: keine Kantone mit Sonderstellung
-
Gleichberechtigte Mitwirkung an Willensbildung auf Bundesebene
- Je zwei Sitze im Ständerat
- Je eine Ständestimme bei Ständemehr
- ABER: sechs Halbkantone (ein Sitz im Ständerat, 0.5 Standesstimmen)
2.2.2 Institutionelle Ausgestaltung
- Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung auf Bundesebene Wichtigste «vertikale» Institutionen des Schweizer Föderalismus
- Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen: Wichtigste «horizontale» Institutionen des Schweizerischen Föderalismus
- Die Gemeinde und ihre Stellung im Föderalismus
2.2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung auf Bundesebene Wichtigste «vertikale» Institutionen des Schweizer Föderalismus
-
Zweikammersystem:
Repräsentation der Kantone im Ständerat- Trotz Volkswahl Vertreter der Kantone
- Trotz Volkswahl Vertreter der Kantone
-
Ständemehr bei Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen (Art. 140 BV)
- Schützt ehemalige Sonderbundskantone
- Schützt ehemalige Sonderbundskantone
-
Standesinitiative (Art. 160.1 BV): Vorschlagsrecht zuhanden Parlament
- Wirkung gering. Funktionen: Protest, Werbeträger, Lobbying
- Wirkung gering. Funktionen: Protest, Werbeträger, Lobbying
-
Kantonsreferendum (Art. 141 BV): acht Kantone
- Nur ein einziges Mal: Steuerpaket 2003
- Nur ein einziges Mal: Steuerpaket 2003
-
Mitwirkung im vorparlamentarischen Vernehmlassungsverfahren
- Rege Beteiligung, aber geringes Gewicht
Zustimmendes Volks- und ablehnendes Ständemehr
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen: Wichtigste «horizontale» Institutionen des Schweizerischen Föderalismus
-
Konkordate: interkantonale Vereinbarungen
- Ziel: Koordination, gemeinsame Infrastruktur
- Verbreitung: starke Zunahme, regionale Abdeckung
- Politische Funktion: Bundesregelung verhindern
- Probleme: Demokratiedefizit, Schwerfälligkeit, Bundesstaatsprinzip
-
Kantonale Konferenzen
- Direktoren-und Fachbeamtenkonferenzen
- Regionalkonferenzen der Kantonsregierungen
- Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen: Wichtigste «horizontale» Institutionen des Schweizerischen Föderalismus:
Konkordate: interkantonale Vereinbarungen
- Ziel: Koordination, gemeinsame Infrastruktur
- Verbreitung: starke Zunahme, regionale Abdeckung
- Politische Funktion: Bundesregelung verhindern
- Probleme: Demokratiedefizit, Schwerfälligkeit, Bundesstaatsprinzip
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen: Wichtigste «horizontale» Institutionen des Schweizerischen Föderalismus:
Kantonale Konferenzen
- Direktoren-und Fachbeamtenkonferenzen
- Regionalkonferenzen der Kantonsregierungen
- Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Die Gemeinde und ihre Stellung im Föderalismus
- Älteste politischen Institutionen (11.-14. Jhdt.)
- Gemeindestruktur
- Gemeindeautonomie
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Die Gemeinde und ihre Stellung im Föderalismus:
Älteste politische Institutionen (11.-14. Jhdt.)
- Entstanden betreffend Erwerb und Unterhalt von Allgemeingut
- Einwohnerprinzip erst im 19. Jahrhundert (Helvetische Republik)
- Heute: «Politische Gemeinden»
- Zusätzliche Spezialgemeinden: Bürgergemeinden, Kirchgemeinden, Schulgemeinden
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Die Gemeinde und ihre Stellung im Föderalismus:
Gemeindestruktur (BfS, Horber-Papazian & Jacot-Descombes 2014)
- Anzahl: 3203 im Jahre 1848, 2212 am 1.1.2019
-
Bevölkerungsgrösse: Durchschnitt: ca 3200 EW
- Anz. Gemeinden < 500 EW: 24.3%
- Anz. Gemeinden < 2’000 EW:64.1%
- Anz. Gemeinden < 10’000 EW:94.2%
-
Kantonale Unterschiede betr. Durchschnittsgrösse:
- Kleinräumig (< 2’600 EW): GR, JU, FR, UR, SO, VD, VS, TI, BE
- Grossräumig (> 8’000 EW): ZH, GE, ZG, GL, BS)
2.2 Institutionelle Ausgestaltung
Die Gemeinde und ihre Stellung im Föderalismus:
Gemeindeautonomie
-
Gemeindeartikel (Art. 50 Abs.1 )
«Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet» -
Vier Elemente
- Bestandesgarantie
- Organisationsfreiheit (Speziell: Versammlung oder Parlament)
- Fiskale Autonomie: Steuerhoheit
- Selbständige Erfüllung der Aufgaben
2.2.3 Funktionsweise: Aufgabenteilung
Entwicklung der Aufgabenverteilung
- 1848: wenige Aufgaben beim Bund
-
Seither massiver Ausbau in 5 Bereichen
- Rechtspolitik
- Nationale Infrastruktur
- Wirtschaftspolitik
- Sozialpolitik
- Fiskal-und Finanzpolitik
2.2.3 Funktionsweise: Aufgabenteilung & Vollzug
-
Dual federalism –cooperative federalism
- Von der Schichttorte (‘layer cake federalism’) zum Marmorkuchen (‘marble cake federalism’) (Grodzins 1960)
-
Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden
- Ausschliessliche Kompetenzen Bund bzw. Kantone
- Parallele Kompetenzen
- Vollzugsföderalismus: Bund entscheidet (Rahmengesetzgebung), Kantone vollziehen (Anwendungsgesetze)
- Kompetenzen der Gemeinden
-
Wirkung kantonaler Autonomie:
- Blockaden: z.B. Frauenstimmrecht
- Innovationen: z.B. Drogenpolitik
- Vollzugsdisparitäten: empirische Politikanalyse
- > s. 5.2 (Gesetzesvollzug) – 2.12.2019