Völkerrecht - Fälle Flashcards
Alabama-Fall (1)
SV:
- GB = neutral
- GB liess Kreuzer der Südstaaten auf seinem Territorium bauen
- SE der USA wegen Pflichtverletzung von GB?
Wirkung:
- Schiedsgericht bejahte Pflichtverletzung durch Untätigbleiben, damit SE (+)
- so konnte Kriegsgefahr zw. den Mächten abgewandt werden
LaGrand-Fall (2)
SV:
- Brüder zu Tod verurteilt
- Klage vor IGH, dazu einstweilige Anordnung, wonach 2e Hinrichtung aufzuschieben sei
- dennoch 2e Hinrichtung
Wirkung:
- IGH bejahte Rechtsverbindlichkeit einstweiliger Anordnungen
- denn Zweck: nichtwiedergutzumachende Schäden verhindern
Nordseekontinentalsocke-Fälle (3)
SV:
- Grenzziehung = umstr. Frage
- Äquidistanzregel = Anwendung?
- Regel anwendbar, weil VöGR?
Wirkung:
- IGH bejahte grds. Bildung von VöGR durch kurzzeitige Staatenpraxis
- i.c. aber verneint, da:
- Äquidistanzmethode eine von vielen anerkannten Lösungen
- nur 34 Staaten haben Abkommen ratifiziert, zwar kann bei den anderen nicht von Ablehnung gesprochen werden, dennoch ist Vorsicht geboten
- zudem sind erst 5 Jahre seit Inkraftsetzung vergangen
- insb. opinio iuris verneint;
Staaten haben kaum das Gefühl das Äquidistanzprinzip sei eine rechtliche Pflicht
Lotus-Fall (4)
SV:
- Schiffsunfall (FR v. T), daraufhin Eingreifen der Türken
- FR sagt: keine Zuständigkeit, denn VöGR-Regel, dass Flaggenstaat Strafverfolgung übernimmt
- Praxis, gegen die nicht protestiert wurde = VöGR?
Wirkung:
- StIGH verneint das
- entscheidend nicht Praxis, sondern Überzeugung, welche nicht aus ausbleibendem Protest abgeleitet werden könne
Fischerei-Fall (5)
SV:
- Norwegen als “persistent objector” bzgl. Festlegung des Gebiets für Küstenfischerei nach VöGR-Regel
- trotzdem bindend aufgrund VöGR für Norwegen?
Wirkung:
- IGH verneint VöGR-Bindung für Norwegen
- wohl sei Bildung trotz Protest möglich, nicht aber Bindung
Atomwaffengutachten I (6)
SV:
- keine vertragliche Regelung des Verbots von Androhung bzw. Einsatz von Atomwaffen
- trotzdem VöGR aufgrund langandauernder Praxis?
Wirkung:
- IGH verneint, blosse andauernde Praxis des Nichtrückgriffs lässt nicht auf Überzeugung schliessen (v.a. wegen den sehr unterschiedlichen Auffassungen)
- Musterbeispiel für “non liquet” (“it is not clear”)
Nicaragua-Fall (7)
SV:
- Revolution in Nicaragua
- USA unterstützen Oppositionelle
- Klage vor IGH (N), wegen Verletzung des Gewalts-/Interventionsverbots
- USA: Recht auf Selbstverteidigung durch VöGR
- dabei Abstellen auf einschlägige UNO-Resolutionen
- können unverbindliche Resolutionen als Indizien für VöGR gelten?
Wirkung:
- IGH bejaht
- insb. Aggressions-Definition der UNO herangezogen
- Fall grundlegend für Konkretisierung von Gewalt-/Interventionsverbot, sowie Recht auf Selbstverteidigung
Rainbow-Warrior-Fall I (8)
SV:
- Schiff v. Greenpeace von französischen Agenten versenkt
- FR verpflichtet sich zur Festsetzung der Agenten
- 1er Agent wird wegen gesundheitlichen Problemen rücküberführt (ohne mögliche Überprüfung durch Neuseeland)
- 2e Agentin
- 1) Gesuch wegen Schwangerschaft = Rücküberführung
- 2) Gesuch wegen krankem Vater = Rücküberführung
- hat FR TuG verletzt?
i. wegen 2x Repatriation ohne Einverständis
ii. zwei Gesuche mit selbem Ziel
Wirkung:
- Schiedsgericht bejaht ii., dadurch wurde Kooperations-/Informationspflicht verletzt
- im Fall i. = RF durch persönliche Notlage
Bernadotte-Gutachten (9)
SV:
- UNO-Gesandter wird getötet
- Gutachten IGH zur Frage, ob UNO entstandene Schäden ggü. Israel
1) grds. geltend machen kann,
2) auch Schäden von Mitarbeitern?
Wirkung:
1) JA
- VöR-Subjektivität der UNO?
- nicht bloss ausdrücklich aus der Satzung, sondern auch in der Satzung impliziert (“implied powers”) sein
- Massgeblich für Rechte/Pflichten seien die Bedürfnisse der int. Gemeinschaft
- für Verwirklichung der Ziele der UNO deshalb unverzichtbar
2) JA
- implizit aus den umfassenden Aufgaben der UNO
- “functional powers”; Aufgaben können nur erfüllt werden, sofern Mitarbeitern ausreichend Schutz gewährt würde
Nottebohm-Fall (10)
SV:
- Deutscher beantragt liechtensteinische Staatsbürgerschaft (“weg von WWII”) - Idee, weil Bruder diese besass
- Probleme in Guatemala
- Klage von Liechtenstein (denn eigener Bürger)
- diplomatischer Schutz zulässig?
Wirkung:
- IGH verneint diplomatischen Schutz, sofern keine Effektivität (“genuine connection”) der Staatsangehörigkeit vorliege
- daher i.c. ebenfalls kein Schutz
Barcelona Traction-Fall (11)
SV:
- Gesellschaft insolvent, Belgien will diplomatischen Schutz für Anteilseigner ausüben (fremdenrechtlicher Mindeststandard sei verletzt)
- auch jur. Personen schutzwürdig?
Wirkung:
- IGH bejaht Schutz grds.
- dafür müsse aber “genuine connection” (zw. Schützer und Beschütztem) bestehen
(= in diesem Staat Verwaltungssitz / nach dessen gelt. Recht gegründet) - Staatsbürgerschaft =/= genuine connection
Burkina Faso/Mali-Fall (12)
SV:
- Klärung von Grenzstreit zw. Mali und Burkina-Faso
- Einigkeit bzgl. “Grenzen so wie früher”
- “uti possidetis” = VöGR?
Wirkung:
- VöGR gem. IGH (+)
- früher und heute angewandt
- zentral für Stabilität
Thailand/Kambodscha-Fall (13)
SV:
- Tempelanlage auf Gebiet Thailand, danach Kambodscha
- keine Proteste Thailands
- Grenzverlauf durch passives Verhalten akzeptiert?
Wirkung:
- IGH bejaht qualifiziertes Schweigen (acquiescence)
- sofern nach Umständen Reaktion zu erwarten und trotzdem keine Reaktion ⇒ Schweigen gilt als Antwort
Immunitäten-Fall (14)
SV:
- Klage von Italien gg. DE (+) bez. NS-Verbrechen
- Immunität gelte hier nicht (bez. HVöR, schwere MR-Verletzungen)
- DE gelangt an IGH mit der Frage, ob Immunität auch im Falle VöR-Verbrechen greift
Wirkung:
- IGH bejaht dies
- DE durch VöGR-Immunität geschützt, selbst in diesen Fällen
- insb. keine Ausnahmeregelung durch VöGR
Pinochet-Fall (15)
SV:
- Während Pinochets Amtszeit wurden zehntausende gefoltert und ermordet
- Immunität auch nach Amtszeit?
Wirkung:
- grds. Immunität (+) auch nach Amtszeit
- House of Lords: nicht aber bzgl. Folter
Yerodia-Fall (16)
SV:
- Haftbefehl gg. amtierenden Aussenminister der DR Kongo - Verbot des Völkermords ginge als ius cogens der Immunität vor
- Klage der DR Kongo vor IGH bzgl. Verletzung der Immunität des Aussenministers
- Immunität amtierender Organe auch bei Verletzung von ius cogens?
Wirkung:
- IGH bejaht Immunität; aber gewisse Ausnahmen welche i.c. irrelevant sind (nur gg. Gerichte anderer Staaten)
Milosevic-Fall (17)
SV:
- Anklage während Amtszeit u.a. wegen Verbrechen gg. die Menschlichkeit
- steht Immunität dem entgegen?
Wirkung:
- ICTY verneint, denn Statut sehe ebensolche Ausnahme vor
Loans-Fall (18)
SV:
- Darlehensstreit zw. FR und NO
- FR klagt vor IGH
- NO bringt Einrede, dass FR in diesem Fall Unzuständigkeit vorbehalten (“Conally-Vorbehalt”)
Wirkung:
- IGH bejaht Unzuständigkeit
- “Vorbehalte gegen sich gelten lassen” = Reziprozitätserfordernis
Namibia-Gutachten (19)
SV:
- Vertrag zw. Südafrika und Völkerbund; Namibia als VB-Mandat; durch Südafrika verwaltet
- Völkerbund wird aufgelöst
- Namibia künftiger VöR-Status nicht geregelt
- gem. UNO-GV ist Mandat beendet
- UN-SR sagt: illegale Präsenz Südafrikas, daher vor IGH bzgl. Rechtsstatus “Namibias”
- inwiefern damaliger Vertrag auszulegen? (z.B. nur damaliger Wille Südafrikas berücksichtigen?)
Wirkung:
- IGH folgert bei Vertragsinterpretation müsse insb. spätere Entwicklung des Rechts (inkl. Gewohnheitsrecht) berücksichtigt werden
Münchner-Abkommen (20)
SV:
- vertragl. Abtretung der sudetendeutschen Gebieten (zw. DE-Regierung und der Tschechoslowakei) ansonsten militärische Einnahme
Wirkung:
- Einigung der beiden Länder, dass Vertrag aufgrund der Gewaltandrohung nichtig sei (WVK 52)
Vertrag über das Protektorat Böhmen und Mähren (21)
SV:
- Begründung einer formal autonomen Verwaltungseinheit auf tschechischem Boden unter deutscher Herrschaft
- daher Staatspräsident und Aussenminister nach DE bestellt;
- Vertrag, ansonsten gewaltsame Besetzung und Bombardierung des “Rest-Tschechiens”
Wirkung:
- Vertrag wäre heute wegen Zwang gg. einen Staatenvertreter nichtig (WVK51)
Ihlen-Fall (22)
SV
- Territorialfragen bzgl. Ostgrönland zw. NO und DK
- Erwerb durch DK, wegen Verzichtserklärung des damaligen Aussenministers NO
- dieser jedoch gem. NO-Recht unzuständig
- kann unzuständiges Organ den Staat verpflichten?
Wirkung:
- IStGH bejaht Verpflichtung, sofern Unzuständigkeit nicht erkennbar (WVK46)
Staudamm-Fall (23)
SV:
- Vertrag über gemeinsamen Bau eines Staudamms zw. Ungarn und der Tschechoslowakei (1977)
- Ungarn äussert ökologische Bedenken nach Fall des eisernen Vorhangs und kündigt (keine Klausel im Vertrag) via crss (WVK62)
- gem. Ungarn führe Systemwechsel zur Marktwirtschaft via crss zum Zweckverlust des Vertrags
Wirkung:
- IGH verneinte Anwendbarkeit der crss
- Sozialistische Kooperation sei zwar gew. Vertragsgrundlage, allerdings Vertragsziel (“Betrieb Staudamm”) trz. erreichbar
- Verpflichtungen nicht tiefgreifend anders (Betrieb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen)
Teheraner Geiselfall I (24)
SV:
- US-Botschaft im Iran durch Studenten besetzt
- iranische Sicherheitskräfte bleiben untätig, vielmehr öff. Sympathie mit Geiselnehmern
- Klage vor IGH insb. Verantwortlichkeit des Staates für Verhalten der Studenten?
Wirkung:
- IGH bejaht Zurechnung via Billigung
⇒ Verhalten gebilligt und die Studenten somit zu de-facto Organen gemacht (DARS11)
Genozid-Fall (25)
SV:
- Tötungen (insb. Srebrenica) nach Lossagung Bosnien und Herzegowina von (Rest-)Jugoslawien und Gründung der Republik Srpska
- Einheiten der Srpska in pol., militärischer und logistischer Hinsicht eng mit BR-Jugoslawien (= Serbien o. Montenegro) verbunden
- Klage von Bosnien und Herzegowina vor IGH gegen BR-Jugoslawien wegen Verletzung der Genozid-Konvention
- Zurechnung des Verhaltens der Srpska-Verbände zu BR-Jugoslawien?
Wirkung:
- IGH verneinte Zurechnung und damit Verantwortlichkeit
- noch keine de-facto Ogane (DARS5), da keine “complete dependence”
- Handlungen Privater (DARS8), ebenfalls unzurechenbar, da keine “effective control” (anders ICTY bzgl. Tadic; “operational control”)
→ dazü müssten die einzelnen vörw Einsätze gesteuert werden - dennoch Verletzung der Genozid-Konvention, da Serbien enge Verbindung zu Srpska nicht genutzt
→ “Verhinderung eines durch Dritte begangenen Genozids”
Rainbow-Warrior Fall II (26)
SV:
- Repatriierung aufgrund möglicher Komplikationen bei der Schwangerschaft
-
RF im Sinne der DARS20ff.?
(insb. distress/force majeure)
Wirkung:
- Schiedsgericht verneint RF bei “bloss möglichen Komplikationen” (im Fall des anderen Agenten bejaht, bei “vor Ort nicht behandelbarem Notfall”)
- insb. keine force majeure bzgl. Schwangerschaft ersichtlich
Staudamm-Fall II (27)
SV:
- da crss nicht gegriffen hat, versuchte Ungarn via Staatsnotstand (DARS25) zu entkommen; da das Projekt “staatliche Interessen an einer intakten Umwelt schwer gefährdete”
- RF durch allg. Interesse des Schutzes der Umwelt bei Nichterfüllung des Vertrags?
Wirkung:
- IGH verneinte RF
- Umweltschutz zwar ein wesentliches Interesse, allerdings keine hinreichend konkrete Gefahr feststellbar (auch nicht vorgebracht!)
Fabrik-Fall (28)
SV:
- Verstaatlichung einer deutschen Fabrik durch Polen
- DE-Klage vor IGH auf SE, wegen Verstoss gg. deutsch-polnisches Abkommen
- SE-Pflicht durch vr-widriges Handeln?
Wirkung:
- StIGH bejahte Pflicht
- Wiedergutmachungspflicht = allg. Prinzip bei Rechtsverletzungen dar (s. DARS28ff.)
Londoner Botschafts-Fall (29)
SV:
- Demonstration vor der libyschen Botschaft in London
- mehrere Schüsse aus Botschaft auf Demonstranten
-libysches Aussenministerium verweigerte den brit. Behörden das Gebäude zu betreten - Berufung auf das Recht der diplomatischen Beziehungen möglich im Fall der Aufklärung strafbarer Handlungen?
Wirkung:
- (+) selbst bei Tötungen wie i.c.
- WÜD22I, insb. III = Räumlichkeiten der Mission unverletzlich; Immunität vor jeder Durchsuchung
- (aufgrund politischen resp. diplomatischen Drucks kam es viel später noch zu Geldzahlungen)
La-Grand-Fall II (30)
SV:
- DE-Konsulat nicht benachrichtigt
- umfasst WÜK 36 I b. (Information bzgl. Festnahme/Verfahren) auch ein Individualrecht des Angeklagten?
Wirkung:
- IGH bejaht individualrechtliche Perspektive
= Individualrecht, welches nicht in einer MR-Konvention ist
Avena-Fall (31)
SV:
- Mexiko vor IGH, weil US-Strafverfolgungsbehörden in mehreren Verfahren mexikanische Staatsangehörige nicht/zu spät über Recht auf konsularischen Schutz belehrten (WÜK36Ib.)
- wann hat Belehrung stattzufinden?
Wirkung:
-
“unverzügliche Unterrichtung”
= nicht sofort, allerdings ohne Zeitverzug nach Kenntnisnahme oder wenn eine Vermutung (§88) vorliegt (3 Tage = zu spät)
Teheraner Geiselfall II (32)
SV:
- Pflichtverletzungen durch Unterlassen von Iran bzgl. Demonstrationen vor Botschaft sowie anschliessender Erstürmung?
Wirkung:
- IGH bejahte Pflichtverletzung
- aus VGR sowie WÜD22II (Schutz der Räumlichkeiten vor Eindringen), WÜD24 (Schutz der Archive/Schriftstücke), WÜD29 (Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten)
Mindszenty-Fall (33)
SV:
- ungarischer Erzbischof und Symbolfigur des Widerstands flüchtet nach Niederschlagung des Aufstands in US-Botschaft
- Berechtigung für Schutz in der Mission für USA?
Wirkung:
- grds. (+) bei unm. Gefährdung an Leib/Leben aufgrund VöGR
- heikel i.c. die Dauer (15 Jahre) des Schutzes
Dikko-Fall (34)
SV:
- können brit. Behörden ungekennzeichnetes diplomatisches Kuriergepäck, bei Verdacht auf schwere Rechtsverletzung, öffnen?
Wirkung:
- Öffnen unter WÜD 27 III, IV zulässig (in Anwesenheit eines zugehörigen Diplomaten)
Behrami/Saramati-Fall (35)
SV:
- Unterstützungsmassnahmen im Kosovo durch UNO-SR beschlossen
- Truppen unter nationaler militärischer Kontrolle, Operationsdurchführung an UNO-Organe delegiert, oberster Befehl/Kontrolle bei UNO-SR
- Streubombenunfall
- Klage vor EGMR gg. FR
- wem ist Unterlassung zuzurechnen?
Wirkung:
- EGMR rechnet Unterlassen der UNO zu, da zwar Teilkommandi an Staaten übergeben; letztlich das Oberkommando aber bei der UNO
Passage-Fall (36)
SV:
- Besetzung portugiesischer Exklaven, von indischem Staatsgebiet umschlossen
- Portugal macht Durchgangsrecht geltend; wird verwehrt
- gelangt an IGH (via Statut 36II)
- Indien beruft sich auf Reziprozität
- erfasst Vorbehalt auch bereits hängige Klagen?
Wirkung:
- Vorbehalt hat keinen rückwirkenden Effekt = kein Rückzug nach Rechtshängigkeit
- materiell: Durchgang ja, aber nicht für bewaffnete Truppen/Polizeiverbände
Nicaragua-Fall III (37)
SV:
- USA unterstützen “Contras” in Nicaragua + wirtschaftliche Zwangsmassnahmen gg. Nicaragua (Handelsembargo, Kreditverhinderung int. Institutionen mit Nicaragua) + Verminungen v. Häfen/Seewege und Angriffe auf Marinestützpunkte/ Häfen/ Erdöleinrichtungen durch CIA (und nicaraguanische Agenten)
- Klage vor IGH wegen Verletzung des Gewalts-/Interventionsverbots
- USA versuchte RF via: Nicaragua habe Aufständische/Terroristen in Nachbarstaaten gefördert (Sympathien für Widerstand, Waffenlieferungen, Scharmützel an Grenzen)
= kollektives Recht auf Selbstverteidigung (UNCh51)
1) Verhalten der USA mit Gewalt-/Interventionsverbot vereinbar?
2) Verhalten Nicaraguas als “bewaffneter Angriff” zu werten und daher “Selbstverteidigung” möglich?
Wirkung:
- Verhalten der USA mit Gewalt-/Interventionsverbot vereinbar?
- Unterstützung also Politik des “regime change” verstösst gg. Interventionsverbot
- wirtschaftliche Zwangssmasnahmen nicht als Verstösse gewertet
- Gewaltverbot durch Verhalten der CIA ebenfalls verletzt
- Verhalten Nicaraguas als “bewaffneter Angriff” zu werten und daher “Selbstverteidigung” möglich?
- verneint Möglichkeit dieser RF
- geforderte Intensität durch die Angriffe der bewaffneten Verbände nicht erreicht (sofern Intensität der Operationen regulärer Truppen erreicht = bewaffneter Angriff durchaus zu bejahen)
DR Kongo/Uganda-Fall (38)
SV:
- Uganda ersuchte DR Kongo um Erlaubnis, die sich auf kongolesischem Gebiet aufhaltenden Gegner der ugandischen Regierung bekämpfen zu dürfen = Erlaubnis (+)
- Rücknahme der Erlaubnis, trz. weiterhin Vorgehen von Uganda auf kongolesischen Gebiet; dabei Vorwurf Ugandas, DR Kongo unterbinde Agieren nicht + legitime Sicherheitsinteressen Ugandas betroffen
- DK Kongo vor IGH; RF der ugandischen Einsätze durch Recht auf Selbstverteidigung oder “legitime Interessen”?
Wirkung:
- IGH verneint RF
- kein bewaffneter Angriff der DR Kongo vs. Uganda, der Selbstverteidigung zulassen würde; allerdings offengelassen, inwiefern Selbstverteidigungsrecht gg. einen grossangelegten Angriff von fremden Territorium durch irreguläre Kräfte anzurufen wäre
- kein RF der “Wahrnehmung legitimer Sicherheitsinteressen”
Atomwaffen-Gutachten (II) (39)
SV:
- Androhung eines Kernwaffeneinsatzes im Rahmen des Selbstverteidigungrechts zulässig?
Wirkung:
- IGH - blieb etw. unklar - verneint aber grds.
- Einsatz grds. nicht vhm, daher auch Androhung; denn die Begriffe in UNCh 2 Ziff. 4 seien parallel zu lesen
- inwiefern im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts zulässig blieb unklar
Sechstagekrieg (40)
SV:
- Gefahr eines Waffenganges zw. Israel und arabischen Nachbarländern
- daher präventiver Luftschlag Israels gg. ägyptische Luftwaffe + israelische Bodenoffensive
- Präventivschlag mit Selbstverteidigungsrecht nach UNCh51 zu vereinbaren?
Wirkung:
- nach überweigender Meinung in engen Grenzen zu bejahen;
i.c. nach überwiegender Meinung (+) - nicht gem. Wortlaut, allerdings via VöGR anerkannt
- VSS dabei die “Caroline-Kriterien”, wonach Angriff:
- unmittelbar bevorstehend
- überwältigend
- Zeitdruck (keine Mittelwahl und Abklärungen möglich)
Tadic-Fall I (41)
SV:
- Vorwurf von Kriegsverbrechen gg. D. Tadic (Vorstandsmitglied der Serbisch-Demokratischen Partei + Mitglied der beteiligten Paramilitärs)
- zentral, ob internationaler oder nationaler bewaffneter Konflikt, da HVöR den int. viel eingehender regelt
- Qualifikation sowieso schwierig, da dann Status Bosniens zentral
Wirkung:
- ICTY umging Hürden via Assimilationsthese = Regeln für int. und nat. Konflikte via VGR stark angenähert → damit weitere Regeln anwendbar
- damit Feststellung (wie in 7), dass fundamentale Regeln des HVöR = VGR-Charakter
Mauer Gutachten (42)
SV:
- Mauerbau durch Israel (überwiegend palästinensische und jüdische Gebiete trennen)
- VöR-Zulässigkeit des Baus und weiteren Rechtsfolgen (insb. Fragen zu HVöR und MR)
- zentral: Anwendbarkeit von HVöR und MR jeweils exklusiv?
Wirkung:
- IGH verneint Exklusivität
- bestimmte Fragen jeweils ausschliesslich, grds. HVöR = lex specialis; ABER auch mögliche Anwendbarkeit beider Regime (via Auslegung zu ermitteln)
- insb. HVöR-Regeln = erga-omnes Charakter
Tadic-Fall II (43)
SV:
- D. Tadic von ad-hoc Tribunal verurteilt
- solches gem. UNCh (Kap. VII) überhaupt zulässig?
Wirkung:
- Berufungskammer des ICTY bejaht
- Massnahmen in UNCh41 nicht abschliessend - breites Spektrum mögl. (“Möglichkeit MS zu Massnahmen zu ermächtigen heisst, dass UNO-SR int. Organe mit Implementierung von Massnahmen beauftragen dürfe”)
Celebici-Fall (44)
SV:
- Vorgesetztem wird Unterlassen vorgeworfen um Tötungen/Folter bosnischer Serben in Gefangenenlager etc. zu verhindern
- Funktion = Lagerkommandant
- unter welchen VSS löst Passivität eine Verantwortlichkeit aus?
Wirkung:
- ICTY-Statut 7 III (“command responsibility”)
- entscheidende VSS sei tatsächliche, effektive Kontrolle über Untergebe; nicht blosse Hierarchie
- insb. Kausalität via “sine-qua-non-test”; “Nichtvornahme von Gegenmassnahmen durch den Vorgesetzten machen Taten erst möglich”
- materiell: effektives Kommando/Kontrolle nicht feststellbar