Völkerrecht - Fälle Flashcards
1
Q
Alabama-Fall (1)
A
SV:
- GB = neutral
- GB liess Kreuzer der Südstaaten auf seinem Territorium bauen
- SE der USA wegen Pflichtverletzung von GB?
Wirkung:
- Schiedsgericht bejahte Pflichtverletzung durch Untätigbleiben, damit SE (+)
- so konnte Kriegsgefahr zw. den Mächten abgewandt werden
2
Q
LaGrand-Fall (2)
A
SV:
- Brüder zu Tod verurteilt
- Klage vor IGH, dazu einstweilige Anordnung, wonach 2e Hinrichtung aufzuschieben sei
- dennoch 2e Hinrichtung
Wirkung:
- IGH bejahte Rechtsverbindlichkeit einstweiliger Anordnungen
- denn Zweck: nichtwiedergutzumachende Schäden verhindern
3
Q
Nordseekontinentalsocke-Fälle (3)
A
SV:
- Grenzziehung = umstr. Frage
- Äquidistanzregel = Anwendung?
- Regel anwendbar, weil VöGR?
Wirkung:
- IGH bejahte grds. Bildung von VöGR durch kurzzeitige Staatenpraxis
- i.c. aber verneint, da:
- Äquidistanzmethode eine von vielen anerkannten Lösungen
- nur 34 Staaten haben Abkommen ratifiziert, zwar kann bei den anderen nicht von Ablehnung gesprochen werden, dennoch ist Vorsicht geboten
- zudem sind erst 5 Jahre seit Inkraftsetzung vergangen
- insb. opinio iuris verneint;
Staaten haben kaum das Gefühl das Äquidistanzprinzip sei eine rechtliche Pflicht
4
Q
Lotus-Fall (4)
A
SV:
- Schiffsunfall (FR v. T), daraufhin Eingreifen der Türken
- FR sagt: keine Zuständigkeit, denn VöGR-Regel, dass Flaggenstaat Strafverfolgung übernimmt
- Praxis, gegen die nicht protestiert wurde = VöGR?
Wirkung:
- StIGH verneint das
- entscheidend nicht Praxis, sondern Überzeugung, welche nicht aus ausbleibendem Protest abgeleitet werden könne
5
Q
Fischerei-Fall (5)
A
SV:
- Norwegen als “persistent objector” bzgl. Festlegung des Gebiets für Küstenfischerei nach VöGR-Regel
- trotzdem bindend aufgrund VöGR für Norwegen?
Wirkung:
- IGH verneint VöGR-Bindung für Norwegen
- wohl sei Bildung trotz Protest möglich, nicht aber Bindung
6
Q
Atomwaffengutachten I (6)
A
SV:
- keine vertragliche Regelung des Verbots von Androhung bzw. Einsatz von Atomwaffen
- trotzdem VöGR aufgrund langandauernder Praxis?
Wirkung:
- IGH verneint, blosse andauernde Praxis des Nichtrückgriffs lässt nicht auf Überzeugung schliessen (v.a. wegen den sehr unterschiedlichen Auffassungen)
- Musterbeispiel für “non liquet” (“it is not clear”)
7
Q
Nicaragua-Fall (7)
A
SV:
- Revolution in Nicaragua
- USA unterstützen Oppositionelle
- Klage vor IGH (N), wegen Verletzung des Gewalts-/Interventionsverbots
- USA: Recht auf Selbstverteidigung durch VöGR
- dabei Abstellen auf einschlägige UNO-Resolutionen
- können unverbindliche Resolutionen als Indizien für VöGR gelten?
Wirkung:
- IGH bejaht
- insb. Aggressions-Definition der UNO herangezogen
- Fall grundlegend für Konkretisierung von Gewalt-/Interventionsverbot, sowie Recht auf Selbstverteidigung
7
Q
Rainbow-Warrior-Fall I (8)
A
SV:
- Schiff v. Greenpeace von französischen Agenten versenkt
- FR verpflichtet sich zur Festsetzung der Agenten
- 1er Agent wird wegen gesundheitlichen Problemen rücküberführt (ohne mögliche Überprüfung durch Neuseeland)
- 2e Agentin
- 1) Gesuch wegen Schwangerschaft = Rücküberführung
- 2) Gesuch wegen krankem Vater = Rücküberführung
- hat FR TuG verletzt?
i. wegen 2x Repatriation ohne Einverständis
ii. zwei Gesuche mit selbem Ziel
Wirkung:
- Schiedsgericht bejaht ii., dadurch wurde Kooperations-/Informationspflicht verletzt
- im Fall i. = RF durch persönliche Notlage
7
Q
Bernadotte-Gutachten (9)
A
SV:
- UNO-Gesandter wird getötet
- Gutachten IGH zur Frage, ob UNO entstandene Schäden ggü. Israel
1) grds. geltend machen kann,
2) auch Schäden von Mitarbeitern?
Wirkung:
1) JA
- VöR-Subjektivität der UNO?
- nicht bloss ausdrücklich aus der Satzung, sondern auch in der Satzung impliziert (“implied powers”) sein
- Massgeblich für Rechte/Pflichten seien die Bedürfnisse der int. Gemeinschaft
- für Verwirklichung der Ziele der UNO deshalb unverzichtbar
2) JA
- implizit aus den umfassenden Aufgaben der UNO
- “functional powers”; Aufgaben können nur erfüllt werden, sofern Mitarbeitern ausreichend Schutz gewährt würde
8
Q
Nottebohm-Fall (10)
A
SV:
- Deutscher beantragt liechtensteinische Staatsbürgerschaft (“weg von WWII”) - Idee, weil Bruder diese besass
- Probleme in Guatemala
- Klage von Liechtenstein (denn eigener Bürger)
- diplomatischer Schutz zulässig?
Wirkung:
- IGH verneint diplomatischen Schutz, sofern keine Effektivität (“genuine connection”) der Staatsangehörigkeit vorliege
- daher i.c. ebenfalls kein Schutz
9
Q
Barcelona Traction-Fall (11)
A
SV:
- Gesellschaft insolvent, Belgien will diplomatischen Schutz für Anteilseigner ausüben (fremdenrechtlicher Mindeststandard sei verletzt)
- auch jur. Personen schutzwürdig?
Wirkung:
- IGH bejaht Schutz grds.
- dafür müsse aber “genuine connection” (zw. Schützer und Beschütztem) bestehen
(= in diesem Staat Verwaltungssitz / nach dessen gelt. Recht gegründet) - Staatsbürgerschaft =/= genuine connection
10
Q
Burkina Faso/Mali-Fall (12)
A
SV:
- Klärung von Grenzstreit zw. Mali und Burkina-Faso
- Einigkeit bzgl. “Grenzen so wie früher”
- “uti possidetis” = VöGR?
Wirkung:
- VöGR gem. IGH (+)
- früher und heute angewandt
- zentral für Stabilität
11
Q
Thailand/Kambodscha-Fall (13)
A
SV:
- Tempelanlage auf Gebiet Thailand, danach Kambodscha
- keine Proteste Thailands
- Grenzverlauf durch passives Verhalten akzeptiert?
Wirkung:
- IGH bejaht qualifiziertes Schweigen (acquiescence)
- sofern nach Umständen Reaktion zu erwarten und trotzdem keine Reaktion ⇒ Schweigen gilt als Antwort
12
Q
Immunitäten-Fall (14)
A
SV:
- Klage von Italien gg. DE (+) bez. NS-Verbrechen
- Immunität gelte hier nicht (bez. HVöR, schwere MR-Verletzungen)
- DE gelangt an IGH mit der Frage, ob Immunität auch im Falle VöR-Verbrechen greift
Wirkung:
- IGH bejaht dies
- DE durch VöGR-Immunität geschützt, selbst in diesen Fällen
- insb. keine Ausnahmeregelung durch VöGR
13
Q
Pinochet-Fall (15)
A
SV:
- Während Pinochets Amtszeit wurden zehntausende gefoltert und ermordet
- Immunität auch nach Amtszeit?
Wirkung:
- grds. Immunität (+) auch nach Amtszeit
- House of Lords: nicht aber bzgl. Folter
14
Q
Yerodia-Fall (16)
A
SV:
- Haftbefehl gg. amtierenden Aussenminister der DR Kongo - Verbot des Völkermords ginge als ius cogens der Immunität vor
- Klage der DR Kongo vor IGH bzgl. Verletzung der Immunität des Aussenministers
- Immunität amtierender Organe auch bei Verletzung von ius cogens?
Wirkung:
- IGH bejaht Immunität; aber gewisse Ausnahmen welche i.c. irrelevant sind (nur gg. Gerichte anderer Staaten)
15
Q
Milosevic-Fall (17)
A
SV:
- Anklage während Amtszeit u.a. wegen Verbrechen gg. die Menschlichkeit
- steht Immunität dem entgegen?
Wirkung:
- ICTY verneint, denn Statut sehe ebensolche Ausnahme vor