Kriminaltechnik Flashcards

1
Q

Kriminalwissenschaften

Def., Abgrenzungen

A

=“sämtliche Wissenschaftsdisziplinen, die sich direkt oder indirekt mir der Aufklärung, Bekämpfung und Prävention von Straftaten beschäftigen.”

  • juristische (StrafR, StrafPR) und nicht-juristische (Kriminologie, Kriminalistik) Kriminalwissenschaften
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2
Q

nicht-juristische Kriminalwissenschaften

Def.

A

Kriminologie (= Sozialwissenschaft)
= “erforscht die Hintergründe also gesellschaftswissenschaftliche Ursachen und Erscheinungsformen der Kriminalität.”

Kriminalistik
= “die Lehre vom operativen, taktischen und technischen Vorgehen bei der Verbrechensverhütung und -aufklärung.”

Kriminaltechnik
= dieser unterliegt es - als Wissenszweig der Kriminalistik - i.R.d. Verbrechensaufklärung mit naturwissenschaftlichen Methoden und unter Ausnutzung technischer Hilfsmittel Spuren zu suchen, zu sichern, auszuwerten und zu bewerten.”

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3
Q

spurenkundliche Aufgaben und Ziele?

A
  • Identifizieren (Personen/Gegenstände zuordnen)
  • Rekonstruieren (Handlungen, Spuren, Abläufe)
  • Verknüpfen (Ereignisse, (Tat-)orte, Personen
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4
Q

Forensik

Def.

A

= “Verbrechensaufklärung durch Wissenschaft.”

  • neben Kriminaltechnik auch IT-Forensik, forensische Medizin und Psychiatrie
  • Einsatz nach der Tat; indirekt auch präventive Aspekte
  • Def. in der Sydney Declaration
    • Identifizierung, Rekonstruierung, Verbindung
    • Rekonstruierung kaum 1:1 (Szenarien eingrenzen)
    • zahlreiche unkontrollierte/unkontrollierbare Faktoren
    • Informationsverlust, da Ereignis bereits vergangen
    • Spur =/= Rückschluss auf Grösse, Sichtbarkeit
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5
Q

Beweis

A

= *“Bestätigung einer Vermutung/Behauptung als Tatsache.”

Grundlage:
- objektive Sachbeweise nach StPO 306 II Bst. a
- subjektive Personenbeweise gem. StPO 306 II Bst. b
- Indizien sind noch keine Beweise, aber mehr als eine blosse Behauptung

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6
Q

Spur

Def., Abgrenzungen

A

= “sichtbare/latente materielle Veränderungen der Umgebung, die im Zmh. mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis oder einem Unfall entstanden sind und zu dessen Aufklärung beitragen können.”

unterscheide:
- Sachbeweise und Personenbeweise = Spuren?
- fingierte Spuren
- Trugspuren
- Vergleichsspuren

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7
Q

Tatort

Def.

A

= “Ort, an dem sich kriminalistisch relevante oder juristisch strafbare Hanldungen ereignet haben. I.w.S. werden alle Bereiche umfasst, in denen vor/nach der Tat relevante Handlungen stattgefunden haben.”

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8
Q

geschichtliche Entwicklung

A
  • s. Skriptum
  • J. Bell
  • A. Bertillon (Bertillonage)
  • A. Reiss
  • E. Locard
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9
Q

Austauschprinzip

(Locard)

A

= “niemand kann eine strafbare Handlung vollziehen, ohne vielfache Spuren zu hinterlassen. Der T hinterlässt nicht nur Spuren am Tatort, sondern trägt solche auch auf seinen Kleidern und an seinem Körper mit sich.”

=> wechselseitiger Spurenaustausch
(Tatort, Täterschaft, Opfer)

  • daher Spurenschutz zentral (Vernichtung/Verlust, Übersehen, neue Spuren setzen)
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10
Q

Prinzip der Individualität

A

= “dieses besagt, dass keine zwei Objekte genau gleich sind - auch wenn vlt. nicht unterscheidbar.”

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11
Q

Spurensicherung

A

= Dokumentation und Asservierung

  • insb. 6-W Fragen
  • ebenfalls zentral: Beweiskette
    = lückenlos verfolgbare Dokumentation des Beweises “vom Tatort in den Gerichtssaal”
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12
Q

Spuren

Arten, Identifikationswert, Vergleiche, Untersuchung, Werthaltigkeit

A

Arten:
- Formspuren (äussere bildnerische Bechaffenheit)
- Materialspuren (materielle Zusammensetzung)
- Situationsspuren (Zustände, Positionen, Lage)
- Gegenstandsspuren (zurückgelassen, verloren)
- digitale Spuren (in Netzwerken, Systemen etc.)

Identifizierung:
- personenitentifizierend: führen zu einer Person (i.e.S. nur biometrische Merkmale geeignet)
- sachidentifizierend: Objekt/Material bestimmbar; (ggf. indirekter Hinweis auf Personen)
- “zum Tatablauf”: neben Identifikation oft Rekonstruktionselement

Spurenvergleich:
- Klassenmerkmale: wichtig als Ausschlusskriterium
- Individualmerkmale: Identifizierung nur durch individualisierende Merkmale; andernfalls müssen Abweichungen erklärbar sein

Untersuchungstiefe:
- Voruntersuchung: Dringlichkeit (Fahndung)
- Standarduntersuchung: Ermittliungszwecke
- Gutachten: gerichtliche Beweiszwecke

Werthaltigkeit:
= Aussagekraft einer Spur
- Beweiskraft: allg. Eigenschaft einer Spur, zu Ergebnissen/Gewissheit zu führen (Möglichkeit begründeter Zweifel)
- Beweiswert: Wert, welcher Spur in casu (Tatsituation und Umstände) zukommt

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13
Q

Erkennen vs. Identifizieren

A

(subjektives) Feststellen einer Ähnlichkeit vs. Identifikation mittels unverwechselbarer und unveränderlicher Merkmale

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14
Q

Biometrie

A

= “Wissenschaft, die sich mit Messungen an Lebewesen und den dazu erforderlichen Mess- und Auswerteverfahren beschäftigt.”
kriminalistisches Ziel: objektiv feststellbare Unterscheidungsmerkmale für die Personenerkennung und -identifizierung

Biometrie im Bereich der Personenerkennung: *“automatisierte Erkennung von Individuen, anhand ihres Verhaltens sowie biologischer Charakteristika.”

  • erste schakgräftige Methode: Daktyloskopie (verdrängte Bertillonage)
  • sichere Merkmale: zahnärztliche Befunde, Fingerabdrücke, DNA-Profil
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15
Q

Erkennungsdienstliche Erfassung

A
  • in diesem Rahmen: Erfassung von Fingerabdrücken sowie DNA
    => Datenbanken
  • StPO 260
  • bezieht sich auf äusserlich erkenn- und registrierbare Körpermerkmale / Ausdrucksweisen
  • Datenaufbewahrung nach StPO 261 (dabei ein Interessenausgleich)
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16
Q

Daktyloskopie

A

= Fingerabdruckverfahren

  • herausragende Bedeutung; weil 1. Einmaligkeit, 2. Unveränderlichkeit und 3. Klassifizierbarkeit
  • seit dem 19. Jh.
  • Abdrücke = Abbilder der Papillarleisten => Papillarlinien
  • 3 Grundmuster (System Galton-Henry)
    – Bogen
    – Schlinge
    – Wirbel
  • Einmaligkeit liegt in der individuellen Kombination dieser Merkmale => diese Individualmerkmale nennt man Minutien
  • Identifikation mittels genügender Anzahl (nicht absolut) Übereinstimmungen und fehlenden Abweichungen
17
Q

Identität

Def.

A

= “Echtheit einer Person oder Sache; völlige Übereinstimmung mit dem, was sie ist oder als was sie bezeichnet wird.”

  • Einmaligkeit des morphologischen Erscheinungsbilds auf Geno- und Phänotyp zurückzuführen
  • Problem: unsere Wahrnemung ist individuell unterschiedlich
18
Q

Unterschiede (Wieder-)Erkennen vs. Identifizieren

A
  • ganzheitlich/holistischer, intuitiv/flüchtiger vs. detailliert/morphologischer, methodisch/sorgfältiger Prozess
  • Wiedererkennen (im Skript bez. Gesichter) als angeborene Fähigkeit
  • entscheident ist, dass Person einem bekannt/vertraut ist
  • “Face-Space”-Theorie
    – je weiter weg vom Zentrum = je stärker die Unterschiede zum “Durchschnittsgesicht”
    – je weiter Weg Gesichter, desto schwieriger wird es, individuelle Unterschiede dazwischen zu erkennen
  • im kriminalistischen Kontext wird jedoch Identifikation zentral
19
Q

Methodik der VIP

A
  • Morphognose als methodische Grundlage der morphologischen Identitätsanalyse
  • Morphognose =“optische Wahrnehmung von Formen ohne Zuhilfenahme metrischer oder apparativer Mittel.”
  • Vorgehen: Zerlegen eines Ganzen (bspw. Gesicht) in Einzelmerkmale und Beschreiben derselben (Form)
  • Kombination dieser Einzelmerkmale ergibt das morphologische Bild und damit die Identität
  • Bewertung der Merkmale erfolgt nach Merkmalsgruppen
  • alles zusammen bildet den Merkmalskomplex
  • insb. zentral ob formstabile bzw. -labile Merkmale
20
Q

Methodenprobleme der VIP

A
  • ganz allgemein: nur was sichtbar ist (Bild, Video) kann auch beurteilt werden (auch ein zentraler Einfluss auf Beweiswert)

technisch:
- Kamera
- Perspektive
- Beleuchtung
- Datensicherung

individuell:
- Mimik
- Kosmetik
- Alterung
- Verwandtschaft

21
Q

Einflussfaktoren auf die VIP

A
  • individuelle Wahrnehmung (Eingang, Verarbeitung und Nutzung von Informationen)
    -> Komponenten: Sinnes- Bewusstseinsaufnahme
  • auch die Umwelt (s. Methodenprobleme der VIP)