IPR II Flashcards
Die dreifache Differenzierung internationaler KV
sachlicher AB des CISG
Vertragszweck: beruflich (vs. privat)
Vertragsmodus: Freihand- (vs. Versteigerung)
Vertragsobjekt: Waren (vs. “alles” andere)
Differenzierung Vertragszweck
CISG
- CISG 2 lit. a
- 1ens: Gegenausnahme (CISG 2 lit. a HS 2), falls nicht:
- 2ens IPRG 120, falls nicht:
- 3ens IPRG 118 I, falls nicht
- 4ens Spezialstaatsverträge, autonomes IPRG
Differenzierung Vertragsmodus
CISG
- CISG 2 lit. b
- ratio: v.a. VK wüsste erst im Zeitpunkt des Zuschlags, ob CISG anwendbar ist
- gerichtliche Versteigerungen -> lit. c
Differenzierung Vertragsobjekt
CISG
s. CISG 1 I = “Waren”
Anwendungsmechanismen des CISG
- direkt: CISG 1 I lit. a
- indirekt: CISG 1 I lit. b (sog. Zwischenschaltlösung)
bedenke bez. Anwendung lit. b folgendes Schema:
- Vertragsstaat ohne CISG 95 Vorbehalt (zB CH)
- Vertragsstaat mit CISG 95 Vorbehalt
- Nicht-Vertragsstaat
Auswirkungen CISG 96
- räumliche Anwendbarkeit unterstellt
- bez. CH: HKaufIPR unanwendbar
Wirkungen:
- Verweis auf Recht eines Vertragsstaates
mit Art. 96-Vorbehalt: autonome Formvorschriften
dieses Staates - Verweis auf Recht eines Nicht-Vertragsstaates: autonome Formvorschriften dieses Staates
- Verweis auf Recht eines Vertragsstaates ohne Art. 96-Vorbehalt: Formfreiheit gem. CISG (str.!)
VSS für ein Angebot i.S.v. CISG 14
Erklärung muss:
- sich an 1+ Personen richten
- bestimmt genug sein
- Muss Ware bezeichen
- Menge und Preis ausdrücklich oder stillschweigend festsetzen oder eine Festsetzung ermöglichen
- den Rechtsbindungswillen zeigen
Regeln für die Wirksamkeit des Angebots
- Allgemein CISG 15: Zugang beim Vertragspartner
- Definition von Zugang in CISG 24
- Widerruf eines Angebots: CISG 16
Regeln für die Annahme:
- Allgemein CISG 18: Erklärung oder Verhalten das Zustimmung zum Angebot zeigt, ist eine Annahme
- Rechtzeitige Annahme verlangt Frist nach CISG 20
- Verspätete Annahme nach CISG 21
- Schweigen: CISG 18 I S. 2, beachte aber Gepflogenheiten zwischen Parteien CISG 9
Annahme unter Abänderungen
- Grundsatz: CISG 19
- Wesentliche Änderung: neues Angebot
- Unwesentliche Änderung: Annahme
- Beachte bei der Bestimmung, ob die Änderung wesentlich ist, Abs. 3 und zu welchem Gunsten geändert wird.
Welche 3 grossen Themenbereichen zu AGB sind im CISG zu beachten?
- Einbeziehung
- Auslegung
- Inhaltskontrolle
Was gilt bzgl der Einbeziehung von AGB im CISG?
-
Kenntnisverschaffungspflicht:
- unaufgefordert den vollständigen Text vorlegen (Link in E-Mail reicht aus)
- bis zum Zeitpunkt der Annahme in Kenntnis
-
Hinweis:
- unmissverständlicher Hinweis, dass AGB integraler Teil des Angebots sind
-
Einverständnis:
- VP muss AGB annehmen
- Probleme bei Widerspruch zwischen AGB.
2 Lösungen:- last-shot-rule
- Restgültigkeitstheorie
Auslegung von AGB im CISG
Auslegung nach autonomen Regeln des UN-Kaufrechts nach CISG 8 und 9
Inhaltskontrolle von AGB in CISG
Keine Regeln im CISG ⇒ Regeln nach Kollisionsrecht zu bestimmen
Wann ist eine Vertragsverletzung i.S.d. CISG wesentlich?
- Partei muss dartun, dass für sie der Vertrag mit der betreffenden Pflicht “steht oder fällt”
- Entscheidend ist das Gewicht der Auswirkungen auf die sich aus dem Vertrag ergebenden Interessen des Gläubigers
- “Interesse an der Durchführung des Vertrages muss im Wesentlichen entfallen sein”
- Zu verneinen, wenn die Ware sonst wie verwendet werden kann
Wo sind die Pflichten des Verkäufers geregelt und was sind diese?
- Wo? CISG 30 - 44
- Was?
- Ware liefern
- betreffende Dokumente übergeben
- Eigentum übertragen
Was umfasst die Lieferpflichten?
- CISG 31: Ware am richtigen Ort zu liefern
- CISG 32: notwendige Handlungen vornehmen für die Beförderung (Beachte INCOTERMS)
- CISG 33: Ware rechtzeitig liefern
- CISG 35/41: vertragsmässige Ware
Was umfasst die Pflicht zur Eigentumsverschaffung?
- Pflicht nur im CISG erwähnt
- Modalitäten nicht geregelt = externe Lücke
Wann ist die Ware vertragsmässig?
CISG 35 - 44
- Ware muss CISG 35 I entsprechen: Qualität, Art, Quantität und Verpackung/Behältnis.
- Massstab
- Parteiwillen
- subsidiär gelten die gesetzlichen Standards nach CISG 35 II
- Kein Unterschied zwischen Falschlieferung und mangelhafte Sache
- Bei komplexen Waren: Montage- und Bedienungsanleitungen
Wie wird mit der Warenqualität umgegangen, wenn die Ware für die Verwendung öffentlich-rechtlichen Standards genügen muss?
- Grundsatz: Risiko des Käufers
- Ausnahme: Spezielle Kenntnisse des Verkäufers
Was ist der massgebliche Zeitpunkt für die Vertragsmässigkeit der Ware?
- Vertragswidrigkeit darf beim Gefahrübergang nicht im Keim vorhanden gewesen sein
- Bestimmung des Gefahrenübergangs meist vertraglich vereinbart (INCOTERMS), sonst CISG 67
Was umfasst die Untersuchungsobliegenheit?
- Fristbeginn: CISG 38 II
- Fristdauer:
- Kurz zu bemessen
- Individuelle Umstände
- Nach Grösse des Unternehmens
- Art der Ware
- Komplexität
- Charakter als Saisonware
- etc.
- Umfang:
- Untersuchung auf alle Vertragswidrigkeiten der Ware iSv CISG 35
- Falls keine Vereinbarung bzgl Umfang → CISG 9
- Regelfall: sensorische Prüfung
- Im Einzelfall: Probeverarbeitung oder Probeläufe
- Umstände zu berücksichtigen sind auch technische Möglichkeiten zur Überprüfung
Was umfasst die Rügeobliegenheit?
- innert angemessener Frist nach Zeitpunkt der Feststellung oder Möglichkeit zur Feststellung
- Richtwert: 1 Monat, aber beachte angemessene Frist
- Wahrung der Frist beim rechtzeitigen Absenden
- Höchstens 2 Jahre
- anzeigen
- Vertragswidrigkeit genau bezeichnen = genau zu spezifizieren + substantiieren
Was sind Rechtsmängel iS von CISG 41 f.
- Dingliche Rechte an der Sache: CISG 41
- Obligatorische Rechte an der Sache: CISG 41
- Blosse behauptete Forderungen genügen (Schutz des Käufers): CISG 41
- Gewerbliche oder geistige Schutzrechte: CISG 42
Welche Rechtsbehelfe stehen dem Käufer zu?
CISG 45:
- Erfüllungsanspruch
- Vertragsaufhebung
- Minderung des Kaufpreises
- Schadenersatz
Kombination möglich
Was umfasst der Erfüllungsanspruch nach CISG 46 I?
CISG 30:
- Ware rechtzeitig am richtigen Ort liefern
- Dokumente übergeben
- Eigentum an Ware verschaffen
Wenn Ware nicht vertragsgemäss: Nacherfüllungsansprüche
Rechtsmängel sind Fall von CISG 46 I
Qualitätsmängel sind Fall von CISG 35 I
Welche Optionen hat der Käufer bei vertragswidriger Lieferung?
- Normale Vertragsverletzungen
- Nachbesserung
- Minderung
- Schadenersatz
- Wesentliche Vertragsverletzungen
- Ersatzlieferung
- Vertragsaufhebung
- Schadenersatz
Was ist die Ersatzlieferung im CISG und was sind die VSS?
- CISG 46 II
- “Ersatzlieferung ist eine kostenlose erneute Lieferung unter Rückerhalt der ersten Lieferung”
- VSS:
- CISG-Vertrag
- Lieferung nicht vertragsgemässer Ware
- Wesentlichkeit der Verletzung
- Ordnungsgemässe Rüge
- Rechtzeitiges Verlangen der Ersatzlieferungen
Was ist die Nachbesserung im CISG und was sind die VSS?
- CISG 46 III
- Reperatur, Ergänzung oder Austausch fehlender oder fehlerhafter Teile
- VSS:
- CISG-Vertrag
- Lieferung nicht vertragsgemässer Ware
- Zumutbarkeit der Nachbesserung
- obj. Interessen der Parteien
- Aufwand für Nachbesserung vs Vorteil von Nachbesserung
- Ordnungsgemässe Rüge
- Rechtzeitiges Verlangen der Nachbesserung
Kosten z L Verkäufer
Nachfrist des Käufers im CISG
- CISG 47
- Weder Pflicht noch Obliegenheit
- Mit der Fristsetzung = Bindungswirkung ⇒ Kein Recht um Rechtsbehelfe geltend zu machen
VSS für die Vertragsaufhebung seitens Käufer?
- CISG 49
- Nichterfüllung von Vertragspflcihten seitens des Verkäufers , soweit Pflichtverletzung wesentlich ist
- Nichtlieferung trotz angemessener Nachfristsetzung
- Ist ultima ratio und Ausnahmefall, weil Rücksendung der Ware mühsam und aufwändig
Was bedeutet Nichtlieferung i.S.v CISG 49 I lit. b?
Verkäufer hat die zur Erfüllung seiner Lieferpflichten notwendigen Handlungen nicht vorgenommen und dem Käufer nicht den Besitz an der Ware verschafft
Was sind die VSS für Vertragsaufhebung nach CISG 49 I lit. b?
- CISG-Vertrag
- Nichtlieferung der Ware
- abgelaufene Frist oder Lieferverweigung durch Verkäufer
- Wirksame Aufhebungserklärung
VSS für Vertragsaufhebung nach CISG 49 I lit. a?
- CISG
- Nichterfüllung einer Pflicht nach CISG 30, 35
- Wesentlichkeit der Verletzung
- Wirksame Aufhebungserklärung
Durchführung der Vertragsaufhebung?
CISG 81 und 82
Was ist die Minderung und VSS?
- CISG 50
- “Herabsetzung der vereinbarten Kaufpreises proportional zum hypothetischen Wert der vertragsmässigen Ware”
- VSS:
- CISG-Vertrag
- Fehlende Vertragsmässigkeit nach CISG 30, 35
- Mängelrüge nach CISG 39
- Minderungserklärung
- Kein Fall von CISG 37 oder 48
Schadenersatz nach CISG?
- Anspruchsgrundlage:
- Käufer: CISG 45 I lit. b
- Verkäufer: CISG 61 I lit. b
- Vertragsverletzung?
- Käufer: CISG 30 ff
- Verkäufer: CISG 53 ff.
- Schaden
- Nicht vorvertragliche Pflichten
- Keine Personenschäden nach CISG 5
- natürliche Kausalität
- Haftungsbefreiungen nach CISG 79, 80
Was ist der allgemeine BefreiungsTB nach CISG 79 I?
- Hinderungsgrund ist ausserhalb des Einflussbereichs des Schuldners
- war für ihn beim Vertragsschluss unvorhersehbar und unabwendbar
- Erhebliche Mehraufwendungen zur Überwindung eines Hindernisses sind regelmässig zumutbar
- Beispiele:
- Naturkatastrophen, politische Ereignisse, kriegerische und terroristische Ereignisse
- Herstellungsprozess und Fehler dabei entziehen sich nicht dem Einflussbereich, auch wenn es sich um Zwischenlieferanten handelt
Was ist die Haftungsbefreiung für Erfüllungsübernehmer nach CISG 79 II
- gilt nur für selbstständige Dritte = handeln eigenverantwortlich und nicht in Organisationsstruktur eingegliedert
- Doppelter Entlastungsnachweis = Weder für Schuldner noch Dritten vorhersehbar und überwindbar
Was ist die Folge der Eigenverursachung durch den Betroffenen?
- CISG 80
- Schuldner wird von allen Verpflichtungen befreit, die aus der NIchterfüllung von Vertragspflichten resultieren
Was ist der Schadenumfang?
- CISG 74: 2 Grundaussagen
- Grundsatz des vollständigen Schadensausgleichs
- Beschränkung auf vorhersehbaren Schaden
- Ersatzfähiger Scahden
- Nichterfüllungsschäden
- Nichtlieferung
- Verspätete Lieferung
- Nicht vertragsgemässe Lieferung
- Begleitschäden = Vertragsverletzung bedingte Aufwändungen, wie zusätzliche Transportkosten
- Folgeschäden
- Rechtsverfolungskosten
- Mangelfolgeschäden
- Schaden durch Inanspruchenahme des Gläubigers druch Dritte
- Entgangener Gewinn
- Fruststrierte Aufwendungen
- in Vertrauen auf Vertragserfüllung getätigt
- Aufwendungen haben Sinn verloren
- Aufwendungen waren angemessen und geeignet
- Nichterfüllungsschäden
Wie wird der Schadensumfang eingeschränkt?
- CISG 74 S. 2
- Nur soweit, wie vertragsbrüchige Partei den Schaden bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen
- objektiver Massstab = Ob und inwieweit nach den Umständen bei normalen Verlauf der Dinge einer verständigen Vertragspartei die Schadensfolgen als ausgesprochen fern liegend erscheinen mussten
Wie wird die Schadensberechung vorgenommen?
- konkrete Schadensberechnung
- Ausnahmefälle: CISG 75 und 76
Was ist die Schadensminderungspflicht?
- CISG 77
- Geschädigter hat Obliegenheit alle angemessenen Massnahmen zur Verringerung des Verlusts einschliesslich des entgangenen Gewinns zu treffen.
Was sind die Käuferpflichten?
- CISG 54
- Kaufpreis zahlen
- Ware abnehmen
Was umfasst die Pflicht zur Kaufpreiszahlung?
- CISG 53-59
- Zahlung ohne besondere Aufforderung
- in der vereinbarten oder in der zu bestimmenden Höhe (CISG 55 f.)
- in der vereinbarten Währung
- Falls nichts vereinbart → CISG 9 I → im Zweifel Verkäuferwährung
- am vereinbarten Zahlungsort (CISG 57)
- zur vereinbarten Zeit (CISG 58)
- vertraglich
- gesetzlich
- Platzkauf: Ware steht Verkäufer z Vf wenn Verläufer die Vorbereitungsmassnahmen getroffen hat
- Fernkauf: Ware steht Verkäufer z Vf, wenn sie sich dort befindet und der Verkäufer sie dem Käufer dort anbietet
- Verkauf eingelagerter Ware: Ware steht Käufer z Vf, wenn lagerhalter das Besitzrecht des Käufers anerkennt und Käufer Ware untersuchen konnte
- Versendungskauf und dem Verkauf reisender Ware: Ware steht Käufer z Vf, wenn Ware am Bestimmungsort angeboten worden ist und eine Untersuchungsmöglichkeit bestand
- unter Beachtung der nach dem Vertrag oder den einschlägigen Rechtsvorschriften massgeblichen Förmlichkeiten und Begleitmassnahmen an der Verkäufer zu entrichten
Was umfasst die Abnahmepflicht?
CISG 60
- lit. a: Mitwirkungspflichten
- Käufer muss Rahmenbedinungen für die Lieferung herstellen
-
rechtlich:
- Beschaffen der Importgenehmigungen, Erledigung von Zoll im Imprtland, im Fall von Re-Exportverboten Verpflichtung erklären, dass kein Re-Export erfolgt
-
tatsächlich:
- Entladen, Bereithalten von Geräten zum Entladen und Lagerplatz, bei Lieferung zur montierenden Maschine = Montageplatz und Werkzeuge vorbereiten; bei Holschulden Transport, etc.
- lit. b: Pflicht zur Übernhame der Ware
- körperliche Übernahme (selbst oder Dritte)
- Abnahme der Dokumente
- Abnahme bedeutet nicht Billigung
Wann hat der Käufer eine Recht die Abnahme zu Verweigern?
- CISG 52
- Lieferung vor dem festegesetzten Zeitpunkt
- Lieferung einer grösseren als der vereinbarten Menge
- Für sonstige Vertragsverletzung muss die Verletzung wesentlich sein, sonst hat der Käufer eine Annahmepflicht
Welche Rechtsbehelfe hat der Verkäufer zur Verfügung?
CISG 61 ff.
- Erfüllungsanspruch CISG 62 f. (Zinsen nach CISG 78)
- Vertragsaufhebung nach CISG 64
- Spezifizierung durch Verkäufer CISG 65
- Schadenersatz nach CISG 61 I lit. b
Umfang des Erfüllungsanspruchs?
CISG 62: Verlangen, dass
- Kaufpreis gezahlt wird
- Ware abgenommen wird
- sonstige Pflichten erfüllt werden
Beachte CISG 28 in angelsächsischen Ländern
Verkäufer darf kein Recht ausüben, dass mit dem Erfüllungsverlangen unvereinbar ist
Wann darf Verkäufer Vertrag aufheben?
- CISG 64
- Nichterfüllung einer dem Käufer obliegende Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung ist (CISG 25)
- der Käufer nicht innerhalb einer Nachfrist (CISG 63 I) seiner Zahlungs- oder Abnahmepflicht nachkommt oder wenn er erklärt, dass er dies nicht innerhalb der so gesetzten Frist tun wird
- Zahlungspflicht selten wesentlich, da SE möglich ist.
- Selten bei Verletzung von Abnahmepflichten
- Sonstige Käuferpflichten: Einzelfallprüfung. Hängt vom Gewicht der Pflicht ab (bejaht: Produktionsablauf des Verkäufers hängt vom pünktlichen Erhalt von Daten und Plänen des Käufers ab)
Wie wird die Vertragsaufhebung durchgeführt?
- CISG 26: Entsprechende Erklärung
- CISG 81 ff.: Entsprechende Erklärungen
Was ist der Spezifierizierungsbehelf?
- Käufer muss Form, Masse oder andere Merkmale genauer bestimmen und nimmt diese Spezifizierung nicht vor
- Verkäufer kann nach CISG 65 I Spezifizierung selbst vornehmen
- 2 VSS:
- Vorlage eines Spezifikationskaufs: Nicht alle Merkmale bei Vertragsschluss bestimmt
- Nicht rechtzeitige Spezifikation
- Modalitäten der Selbstvornahme:
- Berücksichtigung der bekannten oder erkennbaren Bedürfnisse des Käufers
- Mitteilung der vorgesehenen Selbstspezifikationen in ihren Einzelheiten
- Fristsetzung durch den Käufer
Regelung von Zinsen im CISG?
- CISG 78 ist selbstständige Anspruchsgrundlage
- CISG 79 sind Entlastungsmöglichkeiten
- Höhe der Zinsen nicht im CISG geregelt, sondern nach IPR anwendbares Recht zu bestimmen
- VSS
- Zahlungsanspruch
- Fälligkeit des Anspruchs (CISG 58 f.)
- Säumnis
- Braucht keine Mahnung noch Verschulden
Sachlicher Anwendbarkeitsbereich von INCOTERMS
Kaufverträge über bewegliche Sachen
Um was geht es in INCOTERMS?
- Betreffen ausschliesslich Pflichten aus dem Kaufvertrag
- Regeln Zahlungskonditionen, Gewährleistungsbestimmungen und Haftungsbeschränkungen, Gefahrübergang, Kosten, Versicherungs- und Transportmodalitäten sowie Aussenwirtschafts- und Zollformalitäten
Rechtsnatur der INCOTERMS
- Als von einer privaten Wirtschaftsorganisation erstelltes Regelwerk sind sie kein Gesetzesrecht und auch nicht Gegenstand eines internationalen Abkommens
- Einige Gerichte der Welt haben die INCOTERMS als Handelsbrauch bezeichnet
Wie werden INCOTERMS einbezogen?
- Diese Frage muss vom anwendbaren nationalen Recht beantwortet werden
- Sind die INCOTERMS wirksam in den Vertrag einbezogen, unterliegen die Parteien dem gesamten Pflichtenprogramm der vereinbarten Klausel
Wie werden INCOTERMS ausgelegt?
- International einheitlich und nach objektiven Regeln ausgelegt.
- Die ICC empfiehlt eine möglichst genaue Verwendung der INCOTERMS mit präziser Bezeichnung der Liefer- und Übergabeorte und -häfen, um Unklarheiten und Ansatzpunkte für Streit und Auslegungsschwierigkeiten möglichst gering zu halten.
- Die genaue Bezeichnung des Lieferortes kann darüber hinaus noch weitere wertvolle Informationen für die Parteien enthalten (bspw für wie die Ware verpackt sein muss)