Vertragshändler & Franchisenehmer Flashcards

1
Q

Was versteht man unter einem Vertragshändler?

A

! Keine direktengesetzlichen Regelungen

Der Vertragshändler ist Kaufmann, dessen Unternehmen Markenware in die Vertriebsorganisation eines Herstellers in der Weise eingegliedert hat, das er durch Vertrag ständig damit betraut ist, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Vertragsware im Vertragsgebiet zu vertreiben und den Absatz zu fördern.

—> Bsp. Autohaus von VW

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2
Q

Unterschied vom Vertragshändler zum Eigenhändler?

A

Laut BGH muss der Vertragshändler in einer der Geschäftsbesorgung ähnlichen Weise handeln und es muss ein Agenturähnliches Interesse bestehen.

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3
Q

Was meint die Zweistufigkeit der Vertragskonstruktion?

A
  1. Stufe

Vertragshändlervertrag mit Hauptunternehmer

  1. Stufe

Kaufvertrag über die einzelne vom Hauptunternehmer bestellte Ware

! Zudem KV zwischen Abnehmer und Vertragshändler

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4
Q

Pflichten des Vertragshändlers?

A
  • Begründen sich in erster Linie aus Handelsvertretervertrag
  • zusätzlich analog §§ 86, 86a HGB
  • Treuepflicht & Interessenswahrung
  • Hersteller ist zudem verpflichtet die Ware in festgelegtem Umfang zu liefern
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5
Q

Was gilt für den Vertragshändler außerdem analog?

A

§ 89b Anspruch auf Ausgleichsprovision

  • Bindet der Vertragshändler Kunden an sich (Stammkunden) so bindet er diese auch an den Hauptunternehmer

—> Nach Beendigung der Geschäftsverhältnisses kann der Vertragshändler davon profitieren in Form von der sog. Bestandskundenprovision

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6
Q

Der Franchisenehmer

A
  • Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter §§ 611ff, 675 BGB

Im Vergleich zum Vertragshändler ist der Franchisenehmer noch mehr an den Hauptunternehmer (Franchisegeber) gebunden.

> Konzeptanwendungs- & Systemförderungspflicht

> Förderungspflichten (Werbung/Marketing)

Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB

=> Starke Einschränkungen durch Vielzahl von Vorgaben des Franchisenehmers.

Bsp.: McD, Sixt

-

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