Handelsgeschäfte §§ 343 HGB Flashcards
Was versteht man unter einem Handelsgeschäft?
Alle Geschäfte eines Kaufmannes die zum Betrieb seinds Handelsgewerbe gehören § 343 HGB
1.
Kaufmann im Zeitpunkt der Vornahme des Geschäftes
2.
Private Geschäfte eines Kaufmanns zählen nicht zu Handelsgeschäften, im Zweifel liegt Beweislast beim Kaufmann § 344 I HGB
3. Sonderregelungen gelten auch bei einseitigem Handelsgeschäft § 345 HGB Ausnahme : 5% erhöhte Zinspflicht § 352 HGB Anspruch auf Fälligkeitszinsen § 353 HGB Rügepflicht § 377 HGB
Wann gilt Schweigen als Annahme auf Angebot?
- Grds. wird Schweigen auf ein Angebot nicht als Annahme gewertet. (Schweigen ist Nullum!)
2 Ausnahmen
- Schweigen auf Geschäftsbesorgungsanträge § 362 HGB
I
Empfänger ist Kaufmann § 1 HGB
II
Zugang des Antrages (Vertragsangebot über Geschäftsbesorgungen)
III
Im Rahmen von Geschäftsbeziehungen oder invitatio ad offerendum
IV
Schweigen ! Jede unverzügliche Antwort verhindert Wirkung des § 362 HGB
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
(Gewohnheitsrechtliche Entstehung)
Bekommt ein Kaufmann ein Schreiben, in dem ein Dritter der Auffassung ist, mit ihm ein Vertrag geschlossen zu haben, muss der Kaufmann diesem unverzüglich wiedersprechen, sonst Schweigen als Annahme.
I
Kaufleute oder sonstige Unternehmer
II
Vorrangegangene Vertragsverhandlungen
III
Echtes Bestätigungsschreiben
IV
Kein Unverzüglicher Wiederpsruch
V
Schutzwürdigkeit des Abenders
! Nicht wenn Abesender von abweichendem Bestätigungsschreiben weiss.
Anfechtung i.d.R. Unkenntnis der Rechtslage (sonstiger Irrtum) geht generell nicht.
Inhaltsirrtum analog § 119 BGB möglich.
Sonstige Besonderheiten im HGB?
- Handelsgebräuche § 346 HGB
2.
Besondere Sorgfaltspflicht § 347 HGB
—> Erweiterung des § 276 II BGB
3.
Kein Herabsetzen der Vertragsstrafe § 348HG
Bei normalen Personen kann unverhältnismäßige Vertragsstrafe durch Richter herrabgesetzt werden § 343 BGB, dies gilt bei Kaufleuten nicht!
4.
Verzinsung kaufmännischer Forderungen
§§ 352, 353, 354 HGB
Kaufleute schulden Fälligkeitszins
Bei Verzug Verzugszinsen anstatt Fälligkeitszinsen ( 9% über Basiszinssatz )
Vorraussetzung beidseitiges Handelsgeschäft
- Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
§§ 369 ff. HGB beidseitiges Handelsgeschäft - Bürgschaft
§§ 349, 350 HGB keine Einrede der Vorrausklage und keine Formvorschrift - Erweiterter gutgläubiger Erwerb
Es genügt schon der Glaube an Verfügungsbefugnis nach § 185 BGB, da im Handelsverkehr oft Eigentumsvorbehaltskauf.
Prüfung gutgläubiger Erwerb mit Besonderheiten
- Veräußerer muss Kaufmann sein
- Verfügung muss betriebsbezogen sein.
- guter Glaube an rechtsgeschäftliche- / gesetzliche Verfügungsbefugnis §§ 185, 383
8.
Wirkungsbegrenzung beim Abtretungsverbot § 354a
—> Kaufleute sind oft auf Abtretung ihrer Außenstände angewiesen als Kreditsicherungsmittel.
Was ist ein Handelskauf?
3 Merkmale
- Handelsgeschäft nach § 343 HGB
2.
In Form eines KV § 433, gilt auch bei
§§ 651, 480
3.
über eine Ware (bewegliche Sache, gilt auch bei Wertpapier § 381 HGB
§§ 373 ff. dienen um Vertragsabschluss zu beschleunigen.
Rügepflicht § 377 HGB
- gilt erst zu prüfen, wenn festgestellt wird das Ware mangelhaft i.S.d. 434 BGB ist.
I
Handelskauf als beidseitiges Handelsgeschäft
II
Ablieferung der Ware
III
Mangelhaftigkeit der Ware § 434 BGB
IV
Unterlassen der gebotenen Rüge
! Differenziert im Zeitpunkt der Rüge zwischen offenem und verdecktem Mangel
V
Keine Arglist des Verkäufers
- Rüge ist Wissenserklärung, keine Willens-
- Vertreter kann unabhängig von Vertretungsmacht rügen (Beschleunigungseffekt)
- Aus Rüge muss hervorgehen in welchem Punkt und Umfang die Ware beanstandet wird.
- Grds. Formfreiheit, aus Beweisgründen aber am besten schriftlich.
RF
—> bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt Mangel als geheilt, der Verkäufer behält Kaufpreisanspruch in voller Höhe
! Ausnahme Arglist des Verkäufers
Ausschluss der Rügepflicht nach § 307 BGB unzulässig.