Stellvertretung Flashcards
Handelsrechtliche Stellvertretung
§§ 176ff. BGB
I
Abgeben einer eigenen WE
||
Handeln im fremden Namen
III
Keine Beschränkung der Vertretungsmacht
Prokura
§§ 48 ff.
I
Erteilung der Prokura
II
Umfang der Prokua
III
Kein Missbrauch
IV
Kein Löschen der Prokura
Erteilung der Prokura §§ 48 ff. HGB
I
Erteilung der Prokura
-nur von Kaufmännern, Handelsgesellschafter §§ 1, 6 HGB
-Eintragungspflichtig jedoch deklaratorisch
- nur natürliche Personen, da Prokurist besondere Vertrauensperson
-einseitig empfangsbedürftige WE § 167 Innen/Außenprokura
Umfang der Vertretungsmacht (Prokura)
geregelt in § 49 HGB
- erfasst keine Grundlagengeschäfte
- Beschränkungen im Innenverhältnis wirksam, gegenüber Dritten nicht. Bei Überschreitung der im Innenverhältnis beschränkten Umfang im Außenverhältnis —> SE, Kündigung
Ausnahme § 50 III „Filialprokura“
Gesamt-/Einzelprokura § 125 II HGB
Gemischte Gesamtprokura § 125 III HGB
—> wichtig bei aktiv/passiv Vertretung
Kein Missbrauch der Prokura
- Kollusion
- sowohl Prokurist als auch Dritter wissen von Beschränkung der Vertretungsmacht - offenkundiger Missbrauch
- Aus der Perspektive eines Dritten ist der Missbrauch evident! Drittem wird grob fahrlässige Unkenntnis vorgeworfen.
—> Rechtsfolge ist, das Geschäft ist schwebend unwirksam, da Prokurist wie vertreter ohne Vertretungsmacht handelt § 177ff. BGB
Kein Erlöschen der Prokura
- Erlöschen § 168 S. 2 BGB
- Wiederruf § 168 S. 2 BGB
—> Wiederruf jederzeit möglich § 52 HGB