Vertragsabschluss Flashcards

1
Q

Welche 5 Vorrausetzungen müssen zum gültigen Vertragsabschluss erfüllt sein?

A
  1. Geschäftsfähigkeit der Parteien
  2. Konsens
  3. Fehlen von Willensmängeln
  4. Möglichkeit und Erlaubtheit des Vertragsinhalts
  5. Allfällige Formerfordernisse
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2
Q

Was bedeutet Wurzelmangel?

A

Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, liegt ein Fehler im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor, diese wird als Wurzelmangel bezeichnet.

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3
Q

Was bedeutet absolute Nichtigkeit?

A
  • jedermann kann sich darauf berufen

- ist von Amts wegen wahrzunehmen. vor allem bei Verträgen gegen öffentliches Interesse (Mord, Drogen)

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4
Q

Welche Rechtsfolgen entstehen bei Unwirksamkeit (Nichtigkeit)?

A
  • Es ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen

- Unterscheidung zw. absoluter und relativer Nichtigkeit

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5
Q

Was bedeutet relative Nichtigkeit?

A
  • nur der durch das Gesetz geschützte ist berechtigt
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6
Q

Welche Rechtsfolgen gibt es bei der Anfechtbarkeit?

A

Es bedarf einer Anfechtungserklärung
Der Vertrag fällt mit Wirkung „ex tunc“ wieder weg
“ex tunc” -> „von Anfang an“.

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7
Q

Was bedeutet “CULPA IN CONTRAHENDO” ?

A

Haftung für vorvertragliche Pflichten (Verschulden vor Vertragsschluss)

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8
Q

Welche Haftungskriterien gibt es für Vorvertragliche Pflichten?

A

Bereits mit der Aufnahme / Anbahnung geschäftlicher Kontakte treffen die Vertragspartner bestimmte Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten

-> Verletzung dieser Pflichten führt zu einer Haftung wie bei einer Vertragsverletzung

Bsp . Auto und Unternehmen

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9
Q

Nenne die Rechtsfolgen bei fehlender Geschäftsfähigkeit (0-7J):

A
  • Rechtsgeschäft ist nichtig
  • Keine vertraglichen Ansprüche gegen den Geschäftsunfähigen auf Bezahlung einer Leistung oder Sache
  • Rückforderungsanspruch des Geschäftsunfähigen, sofern er bereits etwas geleistet (zB gezahlt) hat
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10
Q

Nenne die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die beschränkte Geschäftsfähigkeit

A

Rechtsgeschäft „kann“ vom gesetzlichen Vertreter im Nachhinein genehmigt werden

-> Bis dahin ist das Rechtsgeschäft „schwebend unwirksam“

Erfolgt keine Genehmigung, treten die Rechtsfolgen wie bei einem Verstoß gegen die Geschäftsunfähigkeit ein

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11
Q

Was bedeutet Dissens?

A

Angebot und Annahme sind nicht deckungsgleich
->
Somit keine übereinstimmenden Willenserklärungen
-> Rechtsfolge: der Vertrag kommt nicht zustande

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12
Q

Nenne ein Beispiel für offenen Dissens

A

Unvereinbarkeit der Willenserklärungen (offener Dissens): Käufer spricht von Mozzarella, Verkäufer von Mortadella

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13
Q

Nenne ein Beispiel zum versteckten Dissens

A

Parteien sagen beide 100 als Preis, Käufer meint Euro, Verkäufer Dollar

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14
Q

Wann spricht man beim Vertragsabschluss von einem Willensmangel?

A

Wenn die Willensbildung fehlerhaft der Vertragsabschluss muss frei, ernstlich, bestimmt und verständlich sein

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15
Q

Was besagt die Vertrauenstheorie?

A

Eine Erklärung gilt so, wie sie vernünftigerweise von einem redlichen Empfänger zu verstehen ist (objektives Erklärungsbild)

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16
Q

Was versteht man unter einem Irrtum?

A

Es ist eine abweichende (unzutreffende oder fehlende) Vorstellung von der Wirklichkeit
-> Der Erklärende unterliegt einer Fehlvorstellung der Wirklichkeit

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17
Q

Nenne die 5 Voraussetzungen für die Irrtums Anfechtung:

A
  1. Gültiger Vertrag
  2. Kausalität
  3. Beachtlichkeit
  4. Eine von 3 alternativen besonderen Voraussetzungen
  5. Wesentlichkeit
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18
Q

Was sind AGBs

A

Vorgefertigte, standardisierte Vertragsregeln

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19
Q

Welche Funktion hat der Gültige Vertrag bei der Irrtumsanfechtung?

A
  • Er bietet die Grundvoraussetzung für jede Irrtumsanfechtung
  • Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen (sonst: Dissens)
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20
Q

Was muss die Kausalität für die Irrtumsanfechtung erfüllen?

A

Irrtum muss sich auf die Willensbildung ausgewirkt haben

Irrtum muss somit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgelegen sein

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21
Q

Worin unterscheidet sich die Beachtlichkeit bei der Irrtumsanfechtung?

A

Man unterscheidet zw. Motivirrtum &

Geschäfts- und Erklärungsirrtum

22
Q

Was versteht man unter einem Motivirrtum?

A

Irrtum über den Beweggrund des Geschäfts

23
Q

Welche 4 Fälle von Motivirrtum gibt es?

A
  • unentgeltliche Geschäfte, zB Schenkung
  • Beweggrund wurde Vertragsinhalt
  • Arglistige Veranlassung durch den Vertragspartner
  • § 3a KSchG: Nichteintritt maßgeblicher Umstände
24
Q

Was versteht man unter Geschäfts- und Erklärungsirrtum?

A

Sind allgemein rechtserheblich (von Bedeutung) und damit beachtlich (ziemlich groß)

25
Q

Wovon handelt ein Geschäftsirrtum? 3 Fälle

A

Es ist ein Irrtum über

  1. Gegenstand/Inhalt des Geschäfts
  2. Natur des Geschäfts
  3. Eigenschaften des Vertragspartners
26
Q

Wann spricht man von einem Erklärungsirrtum?

A

Irrtum liegt in der Erklärungshandlung

Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein

27
Q

Nenne die 3 alternativen besonderen Vorrausetzungen

A
  1. Irrtum wurde vom Vertragspartner veranlasst
  2. Irrtum musste dem Vertragspartner offenbar auffallen
    - >Vertragspartner erkennt den Irrtum fahrlässig nicht
  3. Irrtum wird vom Irrenden rechtzeitig aufgeklärt
28
Q

Welche 2 Arten der Wesentlichkeit gibt es zur Irrtumsanfechtung?

A

Wesentlicher Irrtum
&
Unwesentlicher Irrtum

29
Q

Was versteht man unter einem wesentlichen Irrtum?

A

Das Geschäft wäre ohne den Irrtum überhaupt nicht zustande gekommen
->Der Irrende hat Anspruch auf Vertragsaufhebung (Wandlung)
Wandlung: Leistungen müssen rückabgewickelt werden

30
Q

Was bedeutet ein unwesentlicher Irrtum?

A

Beide Parteien hätten in Kenntnis der wahren Sachlage den Vertrag mit einem anderen Inhalt abgeschlossen

Der Irrende hat Anspruch auf Vertragsanpassung

31
Q

Nach wie vielen Jahren verjährt die Irrtumsanfechtung?

A

Nach 3 Jahren ab Vertragsabschluss

32
Q

Wie ist ein Verzicht auf die Irrtumsanfechtung möglich?

A

Wenn das Vertragsverhältnis dem KSchG unterliegt

33
Q

was bedeutet KSchG?

A

KonsumtenSCHutzGesetz

34
Q

Wie kann man ein Irrtum geltend machen?

A

Durch Klage oder Einrede im Prozess

-> Außergerichtliche Geltendmachung ist nicht ausreichend

35
Q

Was versteht man unter List?

A

Die bewusste Täuschung des Vertragspartners, mit der man ihn zur Abgabe einer Erklärung bringt

36
Q

Nenne die 3 Voraussetzungen zur Anfechtung wegen List:

A
  1. gültiger Vertrag,
  2. Kausalität,
  3. Irrtum – auch Motivirrtum
37
Q

Wie viele Jahre beträgt die Verjährungsfrist bei List?

A

30 Jahre ab Vertragsabschluss

38
Q

Auf was hat der Getäuschte bei List Anspruch?

A

Er hat Anspruch auf Wandlung, also auf die Rückabwicklung der Leistung
->Verzicht ist nicht möglich

39
Q

Was versteht man unter Drohung

A

Der Drohende bringt seinen Vertragspartner zur Abgabe einer Willenserklärung durch Einschüchterung, die verboten ist oder erlaubt, aber inadäquat.
Der Bedrohte gibt seine Willenserklärung in Furcht ab, die nach seinem subjektiven Maßstab begründet sein muss

40
Q

Welche Vorraussetzungen gibst es zur Vertragsanfechtung bei Drohung

A
Gleiche Vorraussetzungen wie bei List.
1. gültiger Vertrag, 
2. Kausalität, 
3. Irrtum – auch Motivirrtum
Der Bedrohte hat immer Anspruch auf Wandlung
41
Q

Wie viele Jahre beträgt die Verjährungsfrist bei Drohung?

A

3 Jahre ab Wegfall der Drohung

Verzicht ist nicht möglich

42
Q

Welche 2 Arten der Ursprünglichen Unmöglichkeit des Inhalts gibt es?

A

Der Geschäftsinhalt kann bei Vertragsabschluss entweder:
rechtlich unmöglich (Kauf eines Hauses ohne Liegenschaft, Begründung von Stockwerkseigentum)
oder
tatsächlich absurd (Verschaffung lebenslanger Gesundheit/ewigen Lebens)
sein
Rechtsfolge: Geschäft ist unwirksam

43
Q

Was bedeutet die Verbots- oder Sittenwidrigkeit für einen Vertrag?

A

Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig (§ 879 Abs 1 ABGB)
= der Vertrag ist nicht nie gültig zustande gekommen (ex-tunc Wirkung)

44
Q

Was versteht man unter Sittenwidrigkeit?

A

Verstoß gegen die Werteordnung unserer Gesellschaft, allgemeine Rechtsgrundsätze, Moral und Grundrechte

45
Q

Welche gesetzlichen Verbote betreffen einen Vertrag?

A

Straftatbestände, Verwaltungsstraftatbestände (zB GewO), einseitig zwingende Normen (zB KSchG, AngG, MRG)

46
Q

Abhängig vom Verbotszweck wird bei nichtigen Verträgen zwischen was unterschieden

A

Absolute Nichtigkeit
Relativer Nichtigkeit
Teilnichtigkeit

47
Q

Wann spricht man von absoluter Nichtigkeit

A

Bei Verboten im öffentlichen Interesse (Schutz ist von Allgemeininteresse)
Jede Partei kann sich auf die Nichtigkeit berufen

48
Q

Wann spricht man von relativer Nichtigkeit

A

Bei Verboten zum Schutz eines Vertragspartners

Nur dieser kann sich auf die Nichtigkeit berufen

49
Q

Wann spricht man von Teilnichtigkeit

A

Sind nur einzelne Teile oder Vertragsklauseln verboten/sittenwidrig, bleibt der Rest gültig

50
Q

Welche folgen hat ein Formverstoß für den Vertrag?

A

Formverstoß gegen eine zwingende Formvorschrift führt zur Nichtigkeit des Geschäfts
Leistungsverpflichtung wird zur Naturalobligation (Verbindlichkeit eines Schuldners die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht zwangsweise durchgesetzt (Klage) werden können. Es handelt sich also um eine “Schuld ohne Haftung”.)