Versuch & Rücktritt Flashcards

1
Q

Schema: Versuchsdelikt, §§ 22, 23 StGB

A
  1. Vorprüfung
  2. Keine Vollendung
  3. Strafbarkeit des Versuchs, § 23 I StGB i.V.m. § 12 StGB

I. Tatbestand

  1. Tatentschluss = Vorsatz bzgl. Vollendung der Tat
  2. Unmittelbares Ansetzen

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Rücktritt, § 24 StGB (Strafaufhebungsgrund)

  1. Alleintäter: § 24 I StGB
  2. Beteiligung mehrerer: § 24 II StGB
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2
Q

Tatgeneigtheit

A

Täter ist noch nicht fest zur Tat entschlossen und die Entscheidung über das “Ob” ist noch nicht gefallen.

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3
Q

unmittelbares Ansetzen, § 22

A

Zur Tat setzt an, wer subjektiv die Schwelle zum “Jetzt-geht-es-los” überschreitet und objektiv zur tatbestandlichen Handlung angesetzt hat.

o unmittelbare Gefährdung d. Rechtsguts
o aus Tätersicht keine wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderlich
o zeitliche und räumliche Nähe zwischen Täter und Opfer

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4
Q

untauglicher Versuch, § 23 III StGB (umgekehrter Tatbestandsirrtum)

A

Gericht kann von Strafe absehen, wenn Versuchstäter aus grobem Unverstand nicht erkannt hat, dass er die Tat überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte.

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5
Q

Schema: Rücktritt des Alleintäters, § 24 I

A

I. § 24 I 1, 1. Alt.

  1. Unbeendeter Versuch
  2. Aufgabe der weiteren Tatausführung
  3. Freiwilligkeit

II. § 24 I 1, 2. Alt

  1. Beendeter Versuch
  2. Verhinderung der Vollendung
  3. Freiwilligkeit

III. § 24 I 2

  1. Beendeter Versuch
  2. Keine Vollendung, aber ohne Zutun des Täters
  3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Täters um Erfolgsverhinderung
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6
Q

Schema: Rücktritt bei mehreren Beteiligten, § 24 II

A

I. § 24 II 1

  1. Versuch
  2. Verhinderung der Vollendung durch den Beteiligten
  3. Freiwilligkeit

II. § 24 II 2, 1. Alt

  1. Versuch
  2. Keine Vollendung, aber ohne Zutun des Beteiligten
  3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Täters um Erfolgsverhinderung

III. § 24 II 2, 2. Alt

  1. Versuch
  2. Vollendung unabhängig vom Tatbeitrag des Beteiligten
  3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Täters um Erfolgsverhinderung
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7
Q

Unbeendeter Versuch

A

Täter glaubt noch nicht alles zur Tatvollendung Erforderliche getan zu haben.

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8
Q

Beendeter Versuch

A

Täter glaubt alles nach seiner Vorstellung zur Tatvollendung Erforderliche getan zu haben.

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9
Q

Aufgeben der weiteren Tatausführung

A

Täter nimmt von der weiteren Realisierung des gesetzlichen Tatbestandes aufgrund eines Gegenentschlusses Abstand.

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10
Q

Verhinderung der Vollendung

A

Täter setzt eine neue Kausalkette in Gang, die objektiv für das Ausbeiben der Vollendung wenigstens mitursächlich ist.

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11
Q

Freiwilligkeit

A

Wer durch autonome Motive zum Rücktritt bewegt wird.

Frank’sche Formel
Freiwillig: “Ich will nicht mehr, selbst wenn ich noch könnte.”
Unfreiwillig: “Ich kann nicht mehr, selbst wenn ich noch wollte.”

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12
Q

ernsthaften Bemühen

A

Wenn der Täter alle erforderlichen Mittel ausgeschöpft hat, die aus seiner Sicht zur Abwendung des Erfolges notwendig sind.

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