Schuld Flashcards

1
Q

Schema: Schuldprüfung

A
  1. Schuldfähigkeit
    a. §§ 19, 29 -> Schuldunfähigkeit
    b. Spezialfall: actio libera in causa
  2. Vorsatzschuldvorwurf
  3. Entschuldigungsgründe
  4. Unrechtsbewusststein
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Schuldunfähigkeit von Kindern

A

unwiderlegbar schuldunfähig sind gem. § 19 StGB Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Verminderte Schuldfähigkeit von Jugendlichen

A

bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 ist die Schuld positiv festzustellen (§ 1 II, 3 1 JGG) sog. bedingte Schuldfähigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Schuldunfähigkeit oder -verminderung von seelisch Gestörten

Faustregel bei Trunkenheit

A

§ 20

Wer aufgrund seelischer Störung unfähig ist, das Tatunrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Bei Trunkenheit gilt als Faustregel:

BAK

unter 2,0 Prom. -> idR volle Schuldfähigkeit

2,0 -30 Prom. -> idR verminderte Schuldfähigkeit (§ 21)
bei Tötungsdelikten erst ab 2,2

über 3,0 Prom. -> idR Schuldunfähigkeit gem. § 20
bei Tötungsdelikten erst ab 3,3

keine starre Regel!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

actio libera in causa (Prüfungsaufbau)

A

a.l.i.c.

Delikt (z.B.) § 212 I prüfen

-> Täter schuldunfähig

„Das Verhalten könnte dem Täter jedoch nach den Grundsätzen der actio libera in causa zugerechnet werden“

a. Ausnahmetheorie

§ 20 scheidet ausnahmesweise aus, wenn Schuldunfähigkeit vorsetzlich herbeigeführt wurde

b. Ausdehnungstheorie

„bei Begehung der Tat“ sei auf den Zeitpunkt der Rauschherbeiführung auszudehnen

bei Verstößen gegen Art. 103 II GG, § 1 StGB sowie den ausdrücklichen Wortlaut des § 20.

Neue Prüfung: § 212 I iVm Grundsätze der vorsätzlichen actio libera in causa

a. Werkzeugtheorie

Täter benutzt sich selbst als Werkezug iSd § 25 I Alt. 2
-> (-) Wortlaut „anderer”

b. Vorverlagerungstheorie (Tatbestandsmodell)

Tathandlung: Herbeiführen des Rauschzustandes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

vorsätzliche a.l.i.c.

A

Täter führt Rauschzustand vorsätzlich herbei und hat bereits in diesem Moment Vorsatz auf eine bestimmte Straftat, die er im Rauschzustand zu verwirklichen gedenkt.

  1. In-Gang-Setzen im Hinblick auf die Tat = Herbeiführen des Defektzustandes, iSd § 20
  2. Vorsatz bzgl. des Defektzustandes
  3. Vorsatz bzgl der Begehung einer bestimmten Tat im Defektzustand im Zeitpunkt der Herbeiführung des Defektzustandes
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

fahrlässige a.l.i.c.

A

wenn sich der Täter entweder:

o fahrlässig in den Defektzustand versetzt und eine zuvor geplante Straftat ausgeführt hat oder (“aus Versehen” nicht schuldfähig)

o in fahrlässiger Weise nicht bedacht, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit eine bestimmte Straftat verwirklichen wird, als er sich fahrlässig oder vorsätzlich in einen Defektzustand iSd § 20 versetzte

Rechtsfolge: Strafbarkeit nach Versuch, wenn vorgesehen

Schema:

  1. In-Gang-Setzen in Hinblick auf die Tat
  2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzgl. der Herbeiführung des Defektzustandes
  3. Fahrlässiges Nichtbedenken der Möglichkeit der späteren Straftat

Laut BGH überflüssige Konstruktion, da bei Fahrlässigkeit jedes pflichtwidrige Verhalten Anknüpfungspunkt sein kann. § 20 dann unbeachtlich, da zum Zeitpunkt des Sich-Berauschens noch schuldfähig.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Vorsatzschuld

A

Nach der Lehre von der Doppelfunktion des Vorsatzes ist iRd Schuld die Vorsatzschuld als Korrelat zum subjektiven Tatbestand zu prüfen:
Subj. Tatbestand bildet widerlegbares Indiz.

Hauptfall für das Nichtvorliegen der Vorsatzschuld ist der Erlaubnistatbestandsirrtum.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Entschuldigungsgründe - Übersicht

A
  1. entschuldigender Notstand, § 35 I StGB
  2. Notwehrexzess, § 33 StGB
  3. übergesetzlicher entschuldigender Notstand
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Schema: Entschuldigender Notstand

A

§ 35 I

I. Notstandslage

1 Notstandsfähiges Gut: Leib, Leben, Freiheit

2 Gegenwärtige Gefahr

3 Nicht anders abwendbar

a) letzter Ausweg
b) objektiv erforderlich und geeignet

4 Betroffenheit

a) Täter
b) Angehöriger gem. § 11 Nr. 1 StGB
c) Nahe stehende Person

II. Keine Zumutbarkeit, § 35 I 2

a) besonderes Rechtsverhältnis
b) (Pflichtwidrige) Gefahrverursachung
c) sonstige Umstände (z.B. Garantenstellung)

III. Notstandswille

a) Kenntnis der entschuldigenden Umstände
b) Handelns zur Gefahrenabwehr

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Notwehrexzess, § 33 StGB

A

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr, kann er unter den Voraussetzungen des § 33 StGB entschuldigt sein.

I. Überschreiten d. Grenzen d. Notwehr

  Umstritten um wie weit, der Täter die Grenzen
  überschreiten darf:

  h.M. Intensiver Notwehrexzess
          Täter verteidigt sich bei gegebener Notwehrlage
          intensiver als erforderlich; Grenze der
          Erforderlichkeit überschritten

 m.M. Extensiver Notwehrexzess
          § 33 StGB soll auch anwendbar sein, wenn
          keine Notwehrlage (mehr) gegeben ist;
          Grenze d. Gegenwärtigkeit überschritten

II. “aus” - Zwischen Affekt und Notwehrüberschreitung muss ein innerer Zusammenhang bestehen.

III. Verwirrung, Furcht oder Schrecken

Asthenische Affekte (defensive Affekte) beruhen auf einem Gefühl d. Bedrohtheit: Bsp. Verwirrung, Furcht, Schrecken

Sthenische Affekte (aggressive Affekte) unzulässig (h.M.): Bsp. Wut, Zorn, Kampfeseifer

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Strafausschließungs- und -aufhebungsgründe

A

Im Anschluss an die Schuld zu prüfen!

I. Strafausschließungsgründe
- z.B. § 258 VI Strafvereitelung bei Angehörigem straffrei

II. Strafaufhebungsgründe: z.B.:

  • Rücktritt vom Versuch §§ 24, 31
  • tätige Reue z.B. 306e bei Brandstiftung

III. Absehen von Strafe, § 60
-> wenn Folgen d. Tat den Täter selbst so schwer getroffen haben, dass die Verhängung eienr Strafe offensichtlich verfehlt wäre.

IV. Verjährung, §§ 78 ff.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly